- Axel Heyer.
9. Kommt es zu einem Assistentenstatut?
Ob es in absehbarer Zeit eine einheitliche Regelung für alle Assistenten von Europaabgeordneten gibt, die ihre arbeits- und sozialrechtliche Position zusammenfasst und Rechtsunsicherheiten beseitigt, ist noch offen. Drei scheinbar einfache Anforderungen stehen dabei im Mittelpunkt:
1. Die Assistenten müssen vernünftig sozialversichert sein.
2. Sie müssen irgendwo ihre Steuern zahlen.
3. Die MEPs müssen nachvollziehbar machen, wofür sie ihre Personalpauschale verwenden. (Zu diesem Punkt mehr in Frage 10.)
Derzeit überwiegt die Skepsis, dass es auf diese drei Fragen mittelfristig auch für alle Beteiligten befriedigende Antworten gibt. Der Status quo produziert Fälle, in denen Assistenten in den nicht zueinander passenden Nahtstellen zwischen den Sozialsystemen ihrer Heimat und Belgiens quasi verschwinden, weder in dem einen noch in dem anderen richtig drin sind. Das Thema Altersvorsorge ist sogar für die Mehrzahl unbefriedigend gelöst. Zudem sind die Unterschiede groß, was die Verträge mit dem Arbeitgeber MEP betrifft - mal sind Assistenten mit nationalen Arbeitsverträgen beim Abgeordneten angestellt, mal arbeiten sie als Selbständige auf Grundlage irgendwelcher anderer Verträge. Entsprechend vielfältig ist ihre Krankenversicherung geregelt. Wenn es an die Steuererklärung geht, lässt ein belgischer Vertrag Viele an der kafkaesken Kombination von Klauseln verzweifeln, die offenbar sogar das hochkomplexe deutsche Steuersystem in den Schatten stellt.
Deutsche Assistenten haben häufig einen deutschen Angestelltenvertrag und werden nach den in Belgien gültigen Entsenderegelungen für Arbeitnehmer behandelt. Derzufolge kann man, wenn der Lebensschwerpunkt in Belgien liegt, zwei Jahre lang seine Steuern, Sozial- und Krankenversicherung weiter in der Heimat halten. Was auf Anhieb als beste Lösung erscheinen mag, hat aber auch Tücken; nicht zuletzt ist jeder Arztbesuch in Belgien - vom Krankenhausnotfall ganz zu schweigen - eine Ausnahmesituation für die in Deutschland weiter Krankenversicherten.
Auf Antrag lässt sich die Entsendung auf bis zu fünf Jahre verlängern. Danach haben die meisten Assistenten den Job gewechselt, sind in ihre Heimat zurückgekehrt, arbeiten bei einer Firma in Brüssel (dann i.d.R. mit belgischem Arbeitsvertrag) oder werden EU-Angestellte bzw. -Beamte und brauchen sich was Kranken- und Sozialversicherung betrifft keine großen Sorgen mehr machen. Sorgen, die für ihre jetzige Arbeit das Statut zumindest lindern soll.
Immerhin ist im Sommer 2005 eine Neuerung beschlossen worden, ohne die ein solches Statut undenkbar wäre. Da nämlich verabschiedeten das Europäische Parlament und der Ministerrat im zweiten Versuch das so genannte Abgeordnetenstatut, das ab 2009 für alle Abgeordneten des EP in gleicher Weise gilt und damit die bis dahin geltenden (derzeit 25) nationalen Regelungen ablöst (mehr dazu hier). Nachdem die Chefs eine grenzüberschreitende Lösung gefunden haben, könnte es eine solche doch nun auch mal langsam für ihre Assistenten geben, oder? Schließlich sind sonst alle möglichen Arbeitnehmer im EP - von der Fraktionssekretärin bis zum Ausschussmitarbeiter - auf einer einheitlichen Grundlage angestellt.
Der Europaabgeordnete Klaus-Heiner Lehne (CDU) beschäftigt sich seit Jahren mit dieser Frage, doch er glaubt, dass es das Assistentenstatut mit hoher Wahrscheinlichkeit nie geben wird. Als Koordinator der konservativen EVP-Fraktion im Rechtsausschuss hat er auch in vorderster Linie am Abgeordnetenstatut mitgearbeitet und erlebt, wie dies nun, nach viel Prügel in der deutschen Medienöffentlichkeit, immerhin doch noch zustande kam. Seine dennoch bestehende Skepsis in Bezug auf das Assistentenstatut beruht auf sieben Jahren Erfahrung im Umgang mit einer Materie, die nur Experten im Verwaltungsrecht in ihrer Gänze überschauen können. Schauen wir trotzdem einmal näher hin.
Schritte und Rückschritte Richtung Assistentenstatut
Klaus-Heiner Lehne
Am Anfang stand 1998 ein Initiativvorschlag der EU-Kommission. Sie sollte zur "Verordnung über sonstige Bedienstete des Europäischen Parlaments" führen; Berichterstatter für das EP damals: Klaus-Heiner Lehne. Während das Parlament damals mehrheitlich für die Verordnung stimmte, lehnte der Ministerrat den Entwurf einstimmig ab. Hier gab es unüberwindliche Vorbehalte dagegen, die Assistenten auf einer quasi beamtenrechtlichen Grundlage einzustellen.
Daraufhin nahm die Regelung der Assistenten einen anderen Weg - und auf dem befindet sie sich derzeit, wenn auch in recht hoffnungsloser Lage. Demnach sollen die Assistenten durch eine Ergänzung der "Wanderarbeitnehmer-Verordnung" geregelt werden. Das klingt zwar nach Zimmerleuten auf der Walz, aber da die Assistenten wegen der Wechsel zwischen der Heimatregion des MEP, Brüssel und Straßburg neben Brüssel noch einen Wohnsitz in der Heimat haben, könnte es passen.
Im Kern ginge es darum, den Assistenten Wahlfreiheit einzuräumen. Aus deutscher Sicht würde das in der Praxis bedeuten, dass sie dann leicht über das nationale System sozial- und krankenversichert wären. Bisher müssen sich Assistenten mit Lebensschwerpunkt Brüssel grundsätzlich in Belgien versichern und besteuern lassen, die o.a. Entsenderegelungen bilden die Ausnahme.
Nachdem die erste Lesung im EP erfolgreich abgeschlossen wurde, kam es jedoch im Ministerrat zur Blockade. Alle Länder waren für die neue Regelung - bis auf Belgien. Die Beharrlichkeit mit der die Vertreter des belgischen Sozialministeriums verhinderten, dass die etwa 1.500 in Brüssel angesiedelten Assistenten sich in Bezug auf Steuern und Sozialversicherungen stärker dem belgischen Staat entziehen, raubt Klaus-Heiner Lehne die Zuversicht, dass im weiteren Verlauf des Prozesses die Blockade noch aufgehoben wird.
Gérard Onesta
Dennoch geht es weiter: Die Arbeitsgruppe zum Assistentenstatut unter dem Vorsitz des französischen Grünen-Abgeordneten Gérard Onesta (auch Lehne ist hier im Boot) erarbeitet Detailvorschläge, die möglichst viele Regelungen für die Assistenten erlauben und auch mit den Belgiern zu machen sein könnten. Anfang September beraten sie erneut über ihre Vorschläge, um sie schließlich dem Präsidium des EP vorzulegen. Was das Präsidium dann unternimmt, steht noch in den Sternen.
Besonderes Interesse, dass es mit dem Statut vorwärts geht, hat die Assistentenvereinigung EPAA (European Parliament Assistants Association). Sie vertritt die Interessen von derzeit ca. 350 Assistenten von Europaabgeordneten. Der lettische Assistent Gundars Romanovskis bezeichnet als Vorsitzender der EPAA das Statut als das wichtigste Projekt der Organisation. Er sieht die EPAA weder in Sachen Statut noch sonst als "Guerillaorganisation", die ihre Kraft aus einer fundamentalen Opposition zu den MEPs schöpft. So verweist er in der Diskussion um nationale oder belgische Sozialabgaben auch darauf, dass die hohen Beitragssätze in Belgien auch zulasten der als Arbeitgeber fungierenden MEPs gehen, weil diese ihre Personalkostenpauschale unmittelbar schmälern. In der Onesta-Arbeitsgruppe hat die EPAA Beobachterstatus.
Die Assi-Association
Die European Parliament Assistants Association
... versteht sich bei Auseinandersetzungen zwischen Assistenten und ihren Chefs als Vermittler und nicht als reiner Assi-Anwalt; im letzten Halbjahr gab es zwei solcher Fälle, beides Nicht-Mitglieder.
... finanziert sich nur über Mitgliedsbeiträge.
... hat ein zehnköpfiges Präsidium, das neben dem Vorsitzenden Romanovskis einen Vize und acht Beisitzer umfasst.
... bekommt im Herbst endlich eine Website und will damit an Sichtbarkeit gewinnen. Dadurch will die überparteilich arbeitende Organisation auch die Assistenten aus dem konservativen Lager besser ansprechen, die, offenbar aus Skepsis gegenüber dem gewerkschaftlichen Charakter der Initiative, bisher weitgehend außen vorgeblieben sind.
Am Ende, so Lehne, könnte es inhaltlich darauf hinaus laufen, dass Assistenten der anstehende Wechsel ins belgische Sozialversicherungssystem erleichtert wird - und am Ende der Brüsseler Zeit auch wieder die Rückkehr. An der Klärung der technischen Details dürfte da noch eine Menge Arbeit hängen. Ein Knackpunkt ist dabei die Anrechenbarkeit der geleisteten Zahlungen, wenn ein Assistent zurück in seiner Heimat die Auslandszeit für die ihm zustehenden Versicherungsleistungen geltend machen will. Sonst hätte er vielleicht am Ende einen belgischen Rentenanspruch auf der Basis von fünf Jahren Arbeit und einen in der Heimat über die dreißig anderen Berufsjahre, der aber um fünf fette Jahre geschmälert wäre.
Die kaum unter einen Hut zu bringenden nationalen Unterschiede im Hinblick auf Rente, Arbeitslosengeld und Krankenversicherung bereiten europäischen Sozialexperten in vielen Berufsfeldern Kopfzerbrechen - die Sozialpolitik ist eben ein Politikfeld, bei dem sich alles nach den Einzelstaaten richtet und die EU wenig zu sagen hat. Die Assistenten im EP werden an den Nahtstellen dieser Systeme wohl noch lange mit unbefriedigenden Lösungen zu kämpfen haben. Doch vielleicht gelingt es, zumindest den komplizierten und auf viele unterschiedliche Regelungen zerstreuten Stand der Dinge in einem Dokument zusammenzufassen - das wäre auch schon etwas.
Zu den weiteren Fragen:
- Warum ist das Thema so europäisch-vielschichtig?
- Was sind die Assistenten für Leute?
- Wie sieht der Arbeitsalltag aus?
- Wie sieht die Arbeitskontrolle aus?
- Wie sieht die arbeitsrechtliche Situation aus?
- Wieviel verdienen die Assistenten?
- Welche Vergünstigungen kommen den Assistenten zugute?
- Welche inhaltliche Rolle spielen die Assistenten?
- Wie kann die Personalpauschale missbraucht werden?
Erstveröffentlichung am 23.8.2005

