- Katrin Pepping.
Wo liegen die Probleme der derzeitigen MEP-Vergütung?
Über die vielen Töpfe, aus denen die Europaabgeordneten sich und ihre Arbeit finanzieren, ist im vergangen Jahr, besonders vor der Europawahl, viel diskutiert worden. Der Verdacht der "Abzocke" oder "Selbstbedienung" hat der Wahlbeteiligung damals nicht gerade geholfen, zumal er - durch Konstruktionsfehler des Systems und durch mangelnde Transparenz - nicht vom Tisch ist. Wir haben die Einwände der Kritiker zu den fünf größten Knackpunkten zusammengefasst und erklären, warum die anstehende Reform nicht leicht wird.
Kritik am Grundgehalt
Oft ist zu hören, dass Politiker "ohnehin alle viel zu viel" verdienen, ob sie nun Europaabgeordnete sind oder anderweitig aktiv. Diese Kritik spielt in der Sachdebatte um die MEP-Vergütung keine wirkliche Rolle - an den Stammtischen dagegen wird es sie wohl geben, solange es Politiker gibt. Das wichtigste Gegenargument: Wenn ein Job im Management eines Unternehmens besser bezahlt ist als ein Abgeordnetenmandat, sinkt die Motivation für herausragende Köpfe zum Wechsel in die Politik. Man könnte daher auch andersherum kritisieren: Um die Besten ins Parlament zu bekommen, müsste das Gehalt noch einmal deutlich aufgestockt werden - im Moment verdient schon ein EU-Beamter nach etwa acht Dienstjahren mehr als ein deutscher Europaabgeordneter, von Jobs bei der UNO oder der OECD ganz zu schweigen.
Einigen wir uns auf ein Unentschieden und schauen weiter: Woran stören sich Kritiker, die sich mit den Details der bisherigen MEP-Vergütung befasst haben?
Besonders an der Ungleichheit unter den MEPs. Gleiche Arbeit erfordert auch gleiches Gehalt, fordern Kritiker der derzeitigen Grundgehaltsregelung. Denn im Moment kann es vorkommen, dass ein Ungar beim Mittagessen im Europäischen Parlament zwischen einem das 9-fache verdienenden Deutschen und einer das 15-fache verdienenden Italienerin sitzt. Dennoch bezahlen alle den gleichen Preis für ihr Mittagessen. Zwischen dem Gehalt der Ungarn, die mit 840 Euro monatlich am wenigsten verdienen und den Spitzenverdienern aus Italien (12.007 Euro) klafft eine große Lücke, obwohl alle die gleiche Arbeit machen.
Allerdings sind im Gegenzug auch die Lebenshaltungskosten in den Ländern mit geringeren Grundgehältern niedriger. Würden alle Gehälter beispielsweise auf deutschem Niveau (7.009 Euro) angeglichen, bekäme ein ungarischer MEP rund 25 Mal soviel wie ein Durchschnittsbürger dort. Estnische Abgeordnete würden viermal soviel wie ihr Ministerpräsident verdienen. Und damit sich diese Abgeordneten das teurere Leben in Brüssel leisten können, erhalten sie ja zusätzlich ein Tagegeld. Dieses bekommen allerdings auch die besserverdienenden Abgeordneten, die damit noch mehr Geld zur Verfügung haben.
Eine wirklich gerechte Lösung für alle zu finden, scheint also ein Ding der Unmöglichkeit.
Ähnlich ungerecht geht es auch bei der Altersversorgung zu, zudem hängen da auch noch die Steuerzahler mit drin. Für die Altersversorgung sind eigentlich die Heimatländer der Abgeordneten zuständig. Seit 1981 gibt es aber ein ergänzendes System. Daran können sich alle Abgeordneten beteiligen, geschaffen wurde es für diejenigen MEPs, denen das nationale Recht überhaupt kein Ruhegehalt oder ein niedrigeres Ruhegehalt als den nationalen Abgeordneten gewährt. Dies trifft zum Beispiel auf die italienischen Abgeordneten zu. Ihnen zahlt nun stattdessen die EU über das ergänzende System zwei Drittel zu ihrer Altersversorgung, ein Drittel tragen die Abgeordneten selbst. Ähnlich ist es bei den französischen MEPs. So zahlen letztlich alle europäischen Steuerzahler über den EU-Beitrag ihres Landes den italienischen und französischen Europaabgeordneten eine Versorgung, die diese Länder ihren Abgeordneten vorenthalten.
Kritik am Tagegeld
Keine andere Kostenstelle wurde im vergangenen Jahr so heftig diskutiert wie das Tagegeld. Vor allem deutsche und österreichische MEPs wurden von ihrem Kollegen Hans-Peter Martin dabei beobachtet, wie sie sich meist am frühen Donnerstag morgen einer Plenarwoche noch schnell in die für die Erstattung des Tagegelds maßgebende Anwesenheitsliste eintrugen und dann - anstatt sich in die Sitzung zu begeben - kehrt machten und möglicherweise auch nicht in ihr MEP-Büro zum Arbeiten gingen sondern die Stadt ganz verließen.
In der Vergangenheit habe viele Mitglieder des EP diese Pauschale in Anspruch genommen, auch wenn sie nicht an den Sitzungen des Parlaments teilgenommen haben. Besonders am jeweils letzten Sitzungstag der Woche, dem Donnerstag, gibt es dafür verschiedene Erklärungsansätze:
1. Der MEP hat am Tagungsort andere mit dem Mandat verbundene Aufgaben erledigt.
2. Der MEP hat nach dem Eintrag den Sitzungsort in Richtung Heimatregion verlassen und dort noch am selben Tag mit dem Mandat verbundene Aufgaben erledigt.
3. Der MEP hat nach dem Eintrag den Sitzungsort in Richtung Heimatregion verlassen und nicht mehr gearbeitet.
Die 3. Variante kann man getrost als "Abzocke" bezeichnen. Im Hinblick auf die Varianten 1 und 2 wurde gestritten, ob MEPs für ihren Anspruch auf das Tagegeld an einer EP-Sitzung teilnehmen müssen oder ob es ausreicht, dass sie sich am Tagungsort aufhalten bzw. an einem anderen Ort ihrer Abgeordnetenarbeit nachgehen. Da der Begriff "Tagegeld" und nicht "Sitzungsgeld" heißt, halten die meisten Abgeordneten - im Einklang mit ihrer Verwaltung - den Bezug des Tagegelds auch an solchen Tagen für legitim.
Fragwürdig ist auch die Höhe des Tagegelds, wenn man bedenkt, dass Abgeordnete, die günstige Unterkünfte nutzen oder sich in Brüssel ein kleines Appartement mieten und zum Essen häufig eingeladen werden, große Teile des Tagegelds (das sich auf rund 3.200 Euro monatlich summieren kann) sparen können. Sie gelangen so an ein steuerfreies Zusatzeinkommen. Denn ein Nachweis, ob das Tagegeld wirklich benötigt wird, muss derzeit nicht geführt werden.
Die deutschen Europaabgeordneten haben in einer freiwilligen Erklärung am 4. Mai 2004 für sich festgelegt, dass sie sich nur zwischen 9 und 18.30 eintragen werden, also beispielsweise nicht früh morgens vor Sitzungsbeginn, um dann anschließend die Heimreise anzutreten. Außerdem verzichten sie an Feiertagen auf die Hälfte ihres Tagegelds. Gleichzeitig fordern die deutschen MEPs eine transparentere und nachvollziehbarere Regelung bei der Abrechnung der Tagegelder, zum Beispiel durch detaillierte Sitzungsregister, statt der allgemeinen Anwesenheitslisten.
Kritik an der Erstattung der Reisekosten
Dass hohe Reisekosten durch das Pendeln zwischen Arbeitsplatz und Wahlkreis entstehen und es für diese einen finanziellen Ausgleich geben muss, ist grundsätzlich unstrittig. Aber die Frage nach dem Modus der Erstattung ist umstritten. Kritiker haben die Reisekostenerstattung als illegitime Einkommensquelle der Parlamentarier ausgemacht.
Bei Flügen nach Straßburg oder Brüssel erstattet das EP Kosten für die höchste Stufe des EconomyClass-Tarifs pauschal. Das sind zum Beispiel für einen Hin- und Rückflug Berlin-Brüssel fast 1.000 Euro. Dieser Betrag wird auch gezahlt, wenn der Abgeordnete einen billigeren Flug gebucht hat, den Differernzbetrag kann sich der Abgeordnete also in die Tasche stecken.
Wenn ein MEP mit dem Auto nach Brüssel oder Straßburg anreist, bedarf es gar keines Nachweises, ob die Reise tatsächlich stattgefunden hat. So kann zum Beispiel nicht nachgeprüft werden, lautet die Kritik, ob der Abgeordnete am Wochenende überhaupt nach Hause gereist ist.
Zusätzlich erhalten Abgeordnete, die mehr als 500 km zwischen Heimat und Parlament zurücklegen müssen, eine weitere Pauschale. Da die weiter entfernten Staaten ihren Abgeordneten meistens geringere Grundgehälter zahlen, soll diese Pauschale insgeheim diesen MEPs zum Ausgleich dienen. In der Praxis können aber z.B. auch italienische Abgeordnete auf dieses Geld zurückgreifen, obwohl sie ohnehin die Spitzenverdiener sind.
Auf der anderen Seite muss man umgekehrt auch die Kosten im Auge haben, die zusätzlich in der Verwaltung anfallen, wenn das EP künftig streng nach Kostenbelegen erstatten würde. Die Abgeordneten müssten zusätzliche Arbeitsstunden ihrer Mitarbeiter für detaillierte Reisekostenabrechnungen einplanen. Und das Parlament bräuchte weitere Mitarbeiter und leistungsfähigere Abrechnungssysteme. Trotzdem könnte es aber auch zu enormen Einsparungen kommen, würde ein exakterer Abrechnungsmodus gefunden.
Die genaue Abrechnung der Reisekosten ist der zweite Teil der freiwilligen Selbstverpflichtung der deutschen MEPs. Sie rechnen derzeit nur Flug- und Bahnkosten in Höhe des nachgewiesenen Ticketpreises ab.
Kritik an der Abrechnung der Personalkosten
Kritiker fragen, wer prüft, ob das eingestellte Personal wirklich gebraucht werden. Sie befürchten, dass angesichts der attraktiven Pauschale von über 14.000 Euro Familienmitglieder und Freunde auf Schein eingestellt werden.
Bisher verlangt die Personalabteilung des EP zwar für jeden Mitarbeiter eine Tätigkeitsbeschreibung, aber keine Rechenschaft über die Qualität und die praktische Verwendung der Mitarbeiter. Anders als im Bundestag ist es den MEPs dabei erlaubt, Familienmitglieder als Mitarbeiter einzustellen. Ein Abgeordneter könnte also so das Familieneinkommen künstlich erhöhen. Gerade in südlicheren Ländern scheint dies eine gewisse Tradition zu sein. Die deutschen MEPs haben sich zwar gegen diese Praxis ausgesprochen und stellen keine Familienangehörigen ein, doch auch sie verfügen über einen beträchtlichen Spielraum, von dem Freunde und gute Bekannte profitieren können.
Inwieweit aus der Pauschale bezahlte Mitarbeiter auch für die Arbeit in der Partei eingesetzt werden, wird ebenfalls nicht näher kontrolliert; auch wenn dies strafbar ist, zeigt die Praxis, dass es hier - auch bei deutschen MEPs - in der Wahlkreisarbeit zumindest Grenzfälle gibt.
Kritik an der Pauschale für Sachkosten
Wieviel Briefpapier kann ein Abgeordneter für 3.785 Euro kaufen, könnte man polemisch fragen. Denn auf den ersten Blick ist der Betrag, der Abgeordneten für ihre Sachkosten pauschal zur Verfügung steht, extrem hoch. In Straßburg und Brüssel verfügen sie immerhin zusätzlich über eingerichtete Büros, Transportmittel und Tagegeld. Die MEPs benötigen diese opulente Pauschale also nur noch für Bürobedarf und den Unterhalt eines Büros in den Heimatländern. Besonders in den EU-Ländern, in denen die Lebenshaltungs- und auch die tatsächlichen Sachkosten niedrig sind, fließt MEPs so aus der Kostenpauschale eine spürbare Mehreinnahme zu.
Bei den deutschen MEPs werden viele Ausgabenposten, für die die Pauschale gedacht ist, bereits vom deutschen Fiskus finanziert, so dass auch hier ein erhebliches steuerfreies Zusatzeinkommen übrig bleiben kann. Andere Abgeordnete können dagegen genau vorrechnen, dass sie jeden Cent der 3.785 Euro für ihre Arbeit dringend benötigen.
Erstveröffentlichung am 14.3.2005

