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[an error occurred while processing this directive] Das Migrations-Dossier
Die Pflicht zum begrenzten Residieren

Wer als Flüchtling oder Asylberwerber nach Deutschland kommt, wird ein deutsches Wort schon bald kennen lernen: "Residenzpflicht". Hinter dem Begriff steht ein Gesetz aus dem Jahre 1982, das die Grundrechte der Asylbewerber und Flüchtlinge in Deutschland stark beschneidet, seit seiner Ratifizierung aber kaum in Frage gestellt wurde.

Aus diesem Grund demonstrierten Flüchtlinge und Asylbewerber unter der Federführung der Menschenrechtsorganisation Afrikaforum 'The Voice' e.V. Mitte Mai in Berlin für die Abschaffung der Residenzpflicht. europa-digital hat sich mit dem Sprecher von 'The Voice', Cornelius Yufangi, unterhalten

 Cornelius Yufangi
europa-digital: Was ist 'The Voice' und wann wurde es gegründet?

Cornelius Yufangi: 'The Voice' ist eine Flüchtlings- bzw. eine Menschenrechtsorganisation, die von Flüchtlingen selbst organisiert wird, und 1994 in Jena Thüringen gegründet wurde. Die 25 aktiven Mitglieder von 'The Voice' versuchen einerseits die deutsche Öffentlichkeit auf die Probleme der Flüchtlinge in Deutschland aufmerksam zu machen. Andererseits versuchen wir die Flüchtlinge in Deutschland für ihre eigene Integration zu mobilisieren, um für unsere Rechte zu kämpfen, da wir in Deutschland nahezu keine Rechte haben.

europa-digital: Worin besteht Ihre Arbeit von 'The Voice'?

Yufangi: Grundsätzlich richten sich unsere politischen Aktivitäten seit der Gründung von 'The Voice' gegen die Abschiebung und Ausgrenzung von Flüchtlingen, da sie für uns eine fundamentale Verletzung der Menschenrechte bedeuteten.

europa-digital: Ihre aktuelle Kampagne richtet sich gegen die Residenzpflicht, ein Gesetz, das nur wenigen Deutschen bekannt ist. Was ist die Residenzpflicht ?

Yufangi: Die Residenzpflicht ist ein deutsches Gesetz, das ausschließlich für Flüchtlinge existiert, die auf einen Bescheid vom "Bundesamt für die Anerkennung von Asylbewerbern" oder von den Bundesgerichten warten. Es besagt, dass ein Flüchtling verpflichtet ist, sich in einem bestimmten Bezirk aufzuhalten, dem er oder sie zugewiesen wurde und dass dieser Bezirk nicht verlassen werden darf ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde dieses Bezirks. Das bedeutet, dass Flüchtlinge um Erlaubnis fragen müssen, um diesen Bezirk verlassen zu dürfen, wenn sie irgendeine Aktivität außerhalb unternehmen wollen, sei es der Besuch von Freunden oder politische Aktivitäten. Falls der Flüchtling von der Polizei kontrolliert wird oder es einen anderen Beweis gibt, dass er den Bezirk ohne Erlaubnis verlassen hat, riskiert er eine Geldstrafe bis zu 5.000,- DM oder sogar Gefängnis. Meistens werden die Genehmigungen verweigert, oder eine Gebühr von 15,- erhoben.

europa-digital: Wieso richtet sich Ihr Protest gegen dieses Gesetz?

Yufangi: Im April letzten Jahres haben wir als Teil der "Karawane für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen" einen Kongress unter dem Titel "Gemeinsam gegen Abschiebung und soziale Ausgrenzung" vorbereitet. Wir machten jedoch die Erfahrung, dass die meisten Flüchtlinge nicht an diesem Kongress teilnehmen konnten, da sie durch die Residenzpflicht in ihrem Grundrecht auf Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Die meisten Flüchtlinge konnten unseren Kongress nicht besuchen, da Ihnen die Genehmigung verweigert wurde. Und das ist das Problem: solange dieses Gesetz nicht abgeschafft wird, können wir unser Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht wahrnehmen und unseren politischen Willen nicht äußern. Deshalb haben wir auf diesem Kongress beschlossen, all unsere politischen Aktivitäten und Bemühungen auf die Abschaffung dieses Gesetzes zu konzentrieren.

europa-digital: In welche Bereiche des alltäglichen Lebens greift die Residenzpflicht ein?

Yufangi: Ich kann Ihnen in diesem Zusammenhang mehrere Beispiele nennen: Möchte ein Flüchtling einen Freund oder Bekannte besuchen, die in einem anderen Landkreis leben, so kann er das ohne Sondergenehmigung nicht. Wenn ein Flüchtling in einem anderen Landkreis ohne Genehmigung ist, und dort verunglückt, so kann er keine medizinische Versorgung in Anspruch nehmen, da er nicht in seinem ihm zugewiesenen Landkreis befindet. Ich selbst habe in Jena 1 Jahr gelebt und dort bei 'The Voice' Jena gearbeitet. Nach Mitternacht wollte ich vom Büro nach Hause gehen und wurde auf dem Weg von einer Gruppe Nazis auf offener Straße angegriffen. Ich flüchtete vor dieser Gruppe, konnte aber nicht die Polizei anrufen, da ich nicht in meinem Landkreis war. Hätte ich die Polizei angerufen, so hätte ich keinen Schutz bekommen, sondern wäre anstatt dessen kontrolliert und mit einem Verfahren belastet worden. Auch für meine Organisation und Teilnahme an dem zuvor genannten Kongress wurde ich mit einem Bußgeld von 600,- DM belegt, da ich ohne Genehmigung meinen Landkreis verlassen hatte. Bisher habe ich dieses Bußgeld nicht bezahlt, da ich nicht bereit bin für mein Grundrecht zu zahlen. Wenn es sein muss, werde ich für mein Recht bis vor den Europäischen Gerichtshof in Straßburg ziehen.

europa-digital: Wir danken Ihnen für das Gespräch.

Das Interview führten Miltiadis Oulios und Kosei Takasaki.

 Erstveröffentlichung am 30.05.2001


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