EUROPA AKTUELL
Die Gleichberechtigung aller EU-Amtssprachen, nun 20 an der Zahl, ist zwar ein schönes Motto, wird aber im alltäglichen Sprachgebrauch der EU-Beamten kaum praktiziert. Wie gestaltet sich also der Sprachgebrauch im EU-Alltag wirklich? In welchen Institutionen lässt sich die Vielsprachigkeit aufrechterhalten und wo wird lieber darauf verzichtet? - Ein kleiner Einblick in die EU-Sprachrealität.
Die offizielle Regelung der Arbeits- und Amtssprachen in den EU-Institutionen ist bekannt: Alle offiziellen Dokumente müssen auch in alle Sprachen übersetzt werden. Im Parlament kann jeder seine Muttersprache, sofern sie Amtssprache ist, verwenden und auch die EU-Bürger können sich in der Sprache ihrer Wahl an die EU-Institutionen wenden. Zum internen Sprachgebrauch schweigen die EU-Richtlinien allerdings.
1994 konnte Joachim Born feststellen, dass fast alle interviewten EU-Beamten zustimmten, bei Erstkontakten (im Rat, Parlament und Kommission) ausschließlich auf Englisch oder Französisch zurück zu greifen. Mittlerweile ist wohl zu bemerken, dass sich die Sprachenwahl noch mehr hin zum Englischen verschiebt. Entscheidungen über Vorlagen werden in der Regel nur dann getroffen, wenn die Unterlagen wenigstens auf Deutsch, Englisch und Französisch vorhanden sind. Dazu einige Details...
Das Europäische Parlament
Im Parlament, insbesondere im Plenum, bedienen sich die Abgeordneten meistens der Amtssprache ihres Landes. Sollte dem nicht so sein, kann es durchaus vorkommen, dass Kollegen den Abgeordneten zur Verwendung der Muttersprache ermahnen. Eine Entschließung des Parlaments vom 19. Januar 1995 bekräftigte die "Gleichbehandlung der Amts- und Arbeitssprachen aller Länder der Union".
Die Simultan-Übersetzungen finden aber in den verschiedenen Ausschüssen schon nicht mehr in alle Sprachen statt. Manchmal sind dort nur die drei Sprachen Deutsch, Französisch und Englisch vertreten, oder überhaupt nur Englisch. Im Ministerrat ist es in den letzten Jahren darüber auch zu verschiedenen Auseinandersetzungen gekommen.
Der Europäische Rat
Im Europäischen Rat und im Rat der Europäischen Union (Ministerrat) hat man sich inoffiziell bereits auf diese Dreisprachenregelung geeinigt, ebenso der so genannte Ausschuss Ständiger Vertreter, seines Zeichens die vorbereitende Stelle des Rats.
Im Ministerrat kam es in den letzten Jahren besonders wegen Deutsch zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Mitgliedsländern. So war Finnland im Herbst 1999 der Meinung, dass Deutsch bei den informellen Sitzungen keine Arbeitssprache sei. Man gab aber schließlich dem Druck Deutschlands und Österreichs nach, und richtete Dolmetschkabinen auch für Deutsch ein. Bei der auf Finnland folgenden Ratspräsidentschaft Schwedens kam es erneut zu Auseinandersetzungen. Nachdem dieses Mal auch Französisch davon betroffen war, einigten sich die Außenminister Deutschlands und Frankreichs auf eine "Sprachenweisung" (27. Mai 2000), in der sie sich gegenseitige Unterstützung beim Erhalt ihrer Sprachen als Arbeitssprachen zusicherten.
Die EU-Kommission
Ebenso wenig wird die egalitäre Sprachenpolitik in der Kommission umgesetzt. Auch dort arbeitet man vor allem in Englisch und Französisch. Auskunft darüber gibt unter anderem die Zahl der übersetzten Seiten nach Ausgangssprache: So hat der Übersetzungsdienst der Kommission 1999 insgesamt 593.540 Seiten aus dem Englischen übersetzt, 393.393 aus dem Französischen und nur 50.926 aus dem Deutschen.
Die Entwicklung vom Französischen hin zum Englischen als Arbeitssprache ist in folgender Erhebung gut sichtbar: Im Jahre 1989 wurden 49,3 Prozent der schriftlichen Texte der EU-Kommission auf Französisch verfasst und nur 29,5 Prozent auf Englisch. Eine Erhebung aus dem Jahr 1997 zeigte dann, dass mit dem Beitritt von Schweden, Finnland und Österreich das Englische rapide an Bedeutung zunahm: 45,3 Prozent der Texte auf Englisch, gegenüber 40,4 Prozent auf Französisch. Vor allem bei informellen Treffen herrschen das Englische und Französische vor.
Andere Institutionen
Der Europarat, der die Sprachenvielfalt als ein wichtiges Anliegen vertritt und der 1999 anlässlich seines 50-Jahr-Jubiläums in Innsbruck eine große Tagung zur Bedeutung der "Sprachenvielfalt in einem Europa der Bürger" abhielt, verwendet als Arbeitssprachen nur Englisch und Französisch. Es kann zwar jeder Delegierte in seiner Muttersprache sprechen, offizielle Stellungnahmen und Dokumente werden jedoch nur in diesen beiden Sprachen abgefasst. Sie gelten als "Amtssprachen", während Deutsch nur "Arbeitssprache" ist.
Auch die Terminologie ist hier umgekehrt als in den Institutionen der EU. Was hier "Amtssprache" heißt, fungiert in Wirklichkeit als umfassende Arbeitssprache für alle Aktivitäten, während die Funktion der sog. Arbeitssprachen eingeschränkt ist. Ähnlich verfahren die Westeuropäische Union (WEU), die Europäische Freihandelszone (EFTA), die Europäische Weltraumorganisation (ESA) und die europäische Rundfunkunion: Überall sind Englisch und Französisch Arbeits- bzw. Verkehrssprachen.
Dass die internen Regelungen nicht mit dem nach außen vertretenen Standpunkt übereinstimmen, zeigte schon eine Aussendung des damaligen Kommissionspräsidenten Jacques Delors aus dem Jahr 1993 zur Sprachenregelung für Kommissionsdokumente: "Soweit Dokumente für den internen Gebrauch der Kommission vorgelegt werden, werden sie in den Arbeitssprachen Deutsch, Englisch und Französisch verfasst." (Pressekommunique Nr. 34 vom 6.9.1993).
Wie die Ratspräsidentschaften von Schweden und Finnland gezeigt haben, ist manchem auch diese dreisprachige Regelung zu viel. Ohne Englisch kann wohl nicht einmal mehr ein französischer Abgeordneter auskommen. Es scheint aber, als würde sich die Mehrheit der EU-Beamten mit dieser Tendenz zufrieden geben. Die Pragmatik siegt meist eben doch über Ideologien.
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