EUROPA AKTUELL

  • Christian Weger
 
Der Stabilitätspakt vor Gericht

Die Europäische Kommission hat gestern beschlossen, den Ministerrat wegen der Aussetzung des Defizitverfahrens gegen Frankreich und Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Ein Eilverfahren soll nun entscheiden, ob der Rat seine Kompetenzen überschritten hat. Damit geht der Streit um die Auslegung des Stabilitätspakts in eine neue und entscheidende Runde.

Schon im November 2003 war klar, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Entgegen den Empfehlungen der Kommission hatte der Rat das Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich ausgesetzt und beiden Ländern eine Frist bis 2005 eingeräumt, ihr Defizit wieder unter die magischen drei Prozent zu drücken. Ein sichtlich erboster Pedro Solbes, Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, gab zu Protokoll, dass sich die Kommission rechtliche Schritte vorbehalte.

Entscheidung nach mehrstündiger Debatte

Zwei Monate später und nach detaillierten juristischen Analysen in Solbes Generaldirektion kam die Angelegenheit gestern (13.1.2004) in Straßburg auf den Tisch der Kommission. Das Kollegium war gespalten, erst nach einer mehrstündigen Diskussion fiel die Entscheidung: Die Kommission zieht vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Zwar stimmte die Kommission nicht darüber ab, eigentlich entscheidet das Kollegium strittige Fragen mit einfacher Mehrheit, doch das heißt nicht, dass die Entscheidung auch einstimmig fiel. So hat der deutsche Erweiterungs-Kommissar Günter Verheugen schon vor dem Treffen seine Bedenken gegen einen derartigen Schritt geäußert.

In ihrer gestern veröffentlichten Erklärung betont die Kommission, dass es ihr nicht um wirtschaftliche oder inhaltliche Aspekte der Ratsentscheidung gehe. Das Kollegium habe eingesehen, dass es die inhaltliche Schlacht verloren hat. Deutschland und Frankreich werden keine zusätzlichen Sparanstrengungen im laufenden Haushalt unternehmen müssen.

Juristische Spitzfindigkeiten

Die Kommission, in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge, will klären lassen, ob das Verfahren mit den EU-Verträgen und den Verordnungen konform war, die die Prozedur des Defizitverfahrens regeln. Solbes vertritt den Standpunkt, dass der Rat innerhalb genau vorgegebener Fristen zu einer Entscheidung gegen Defizitländer gezwungen ist - eben um zu verhindern, dass sich der Rat vor einer solchen Entscheidung drückt. Die Finanzminister hätten die Empfehlung der Kommission inhaltlich zurückweisen können. Das taten sie aber nicht, sondern änderten die Vorlage in ihrem Sinne ab. Anstelle jedoch, wie im Vertrag vorgesehen, eine Empfehlung an die betroffenen Staaten zu richten, setzten sie schlicht das Verfahren aus.

Was auf den ersten Blick wie eine juristische Spitzfindigkeit aussieht, ist in Wahrheit von zentraler Bedeutung für den Stabilitätspakt: Haben sich die Mitgliedsstaaten mit der Einführung des Euro an die gemeinsamen Regeln zu halten, die von der Kommission als Schiedsrichter überwacht werden, oder kann der Rat die Regeln mitten im Spiel ändern? Diese Frage soll der EuGH nun in einer Eilentscheidung klären.

Zuerst allerdings muss das Gericht die Klage zulassen und das Eilverfahren annehmen - in diesem Fall ist mit einem Urteil in wenigen Monaten zu rechnen. Die Kommission hofft dabei auf eine Wiederherstellung der Rechtssicherheit. Letzlich geht es jedoch um die Machtverteilung zwischen Kommission und Rat in einem Defizitverfahren - und somit um eine hochpolitische Entscheidung über die Zukunft des Stabilitätspakts.

Geschickt verpackt: Eine Reform des Stabilitätspakts

Verpackt hat die Kommission ihre Klage gegen den Rat in der Ankündigung einer neuen Strategie zur Koordinierung und Überwachung der Wirtschaftspolitik. Im Februar wird sie neue Vorschläge vorlegen, die sich auf die EU-Verträge stützen und von dem vom Konvent vorgeschlagenen Text einer europäischen Verfassung inspiriert sind. Diese Vorschläge könnten auch eine Änderung des Stabilitätspakts beinhalten, allerdings soll dabei die umstrittene Defizitgrenze von drei Prozent nicht verändert werden.

Die Kommission will der staatlichen Gesamtverschuldung eine größere Bedeutung zumessen; ein Kriterium, das Deutschland im übrigen ebenfalls verletzt. Darüber hinaus könnte die Anwendung des Paktes so modifiziert werden, dass im Aufschwung strengere Kriterien gelten, in Zeiten des Abschwungs aber flexibler verfahren, und somit die Haushaltsüberwachung den Konjunkturverlauf stärker berücksichtigen wird.

Die Kommission will auch in Zukunft ihre im Stabilitätspakt vorgesehene Rolle wahrnehmen, und insbesondere die Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates bezüglich Deutschland und Frankreich überwachen.

Reaktionen: "Eine risikoreiche Strategie"

Jean-Pierre Raffarin, französischer Premierminister auf Besuch in Brüssel, zeigte sich angesichts der Klage nicht beunruhigt. Sein belgischer Kollege Guy Verhofstadt hält den Streit zwischen Kommission und Rat für "keine gute Sache", man müsse aber die Autonomie der Kommission respektieren. Der österreichische Kanzler Wolfgang Schüssel, dessen Land eines der wenigen war, das dem Deal im November nicht zugestimmt hat, hält die Anrufung des Gerichtshofens für ein "falsches politisches Signal". Die Regierungen in Paris und Berlin gehen davon aus, dass die Klage keinen Erfolg haben wird. Darüber hinaus sei das Vorgehen der Kommission falsch und unverständlich.

Im Europäischen Parlament stieß die Entscheidung der Kommission auf Verständnis bei den Vorsitzenden der großen Fraktionen. Graham Watson, Präsident der Libralen, befand die Strategie der Kommission, die dazu beitragen könne, die Glaubwürdigkeit des Paktes wiederherzustellen, für "risikoreich, aber notwendig".

Für die Kommission steht nun auf dem Spiel, wie weit ihre Macht bei der Überwachung und Saktionierung der Mitgliedstaaten reicht. Sollte sie unterliegen, wäre dies eine erneute Schlappe nach einem schwierigen Herbst mit mehreren Niederlagen.

Für den Stabilitätspakt ist eine Klärung der Zuständigkeiten sicher nützlich, entscheidend wird aber vielmehr sein, ob Frankreich und Deutschland ihr Defizit im Jahre 2005 unter drei Prozent drücken können. Sollten sie dieses Ziel - dann schon im vierten Jahr in Folge - erneut verfehlen, wird auch ein Urteil des EuGH im Sinne der Kommission für den Pakt nutzlos sein: Fehlt dann der politische Mut zu Sanktionen, ist er endgültig Makulatur.

 Erstveröffentlichung am 14.1.2004


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