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EUROPA AKTUELL

  • Holger Thomas
Gewonnen und doch verloren

Der Europäische Gerichtshof kippte den Beschluss des Rates, das Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich einzustellen. Strahlender Sieger war die EU-Kommission aber trotzdem nicht. Die Auffassung von Pedro Solbes, der Rat habe seinen Empfehlungen zustimmen müssen, ist falsch. Der Europäische Gerichtshof wies diesen Teil der Klage als unbegründet zurück. Dennoch behaupten sowohl der deutsche Finanzminister Hans Eichel als auch der EU-Kommissionspräsident Romano Prodi, sie seien der Sieger des Verfahrens.

Geschaffen, um die Einführung des Euros als gemeinsame Währung zu ermöglichen, stürzte der Stabilitäts- und Wachstumspakt die EU in eine Krise: Der Streit zwischen Rat und Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist dabei nur die Spitze des Eisberges. Immer mehr Länder verstoßen gegen den Pakt - mittlerweile auch die Niederlande, die letzten November noch Wortführer der Kritik an Deutschland und Frankreich waren. Jüngst konnte der italienische Regierungschef Berlusconi gerade noch den blauen Brief der Kommission im Ecofin-Rat, der Versammlung der nationalen Finanzminister, verhindern.

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt

Eine einfache Idee bildet das Grundgerüst des Stabilitäts- und Wachstumspakts: Die Haushalte der EU-Länder sollen nicht durch neue Schulden finanziert werden. Mittelfristig ausgeglichene Haushalte garantieren, so zumindest die Theorie, Wirtschaftswachstum und niedrige Inflation. Irreführend ist der Name des Regelwerks: Eine Wachstumspolitik ist nicht Bestandteil des Vertrages. Kontrolliert wird nur der Schuldenstand der Mitgliedstaaten.

Streng genommen existieren verschiedene EU-Rechtsvorschriften, die alle zusammen das Vorgehen bei einem übermäßigen Defizit bestimmen. Wichtigste Grundlage ist der Artikel 104 des EG-Vertrages. Da sich schon bald herausstellte, dass die Formulierungen dieses Artikels windelweich sind, hat sie der Europäische Rat durch Verordnungen und Entschließungen ergänzt. Alle zusammen werden meist als Stabilitäts- und Wachstumspakt bezeichnet.

Auf den ersten Blick ist das Verfahren eindeutig: Die EU-Kommission wertet den Haushalt jedes Mitgliedstaates aus und bestimmt den Schuldenstand. Übersteigt die jährliche Neuverschuldung drei Prozemt des Bruttoinlandprodukts (BIP) oder die Gesamtverschuldung 60 Prozent des BIP, so leitet die Kommission das Defizitverfahren ein. In dem mehrstufigen Verfahren wird überwacht, ob der Mitgliedstaat seine Neuverschuldung reduziert. Tut er dies nicht, so kann der Ecofin-Rat Sparmaßnahmen vorschreiben. Als allerletztes Mittel können sogar Strafen, unter anderem die oft zitierte Geldstrafe von ca. zehn Mrd. Euro für Deutschland, verhängt werden. Doch der Teufel steckt wie so häufig im Detail.

Der Ecofin-Rat muss nämlich jede Stufe des Defizitverfahrens beschließen, allerdings darf er nur aufgrund einer Empfehlung der Kommission entscheiden. Hier ist der Streit zwischen der EU-Kommission und dem Ecofin-Rat begründet.

Der Streit vor dem EuGH

Am 25. November 2003 eskalierte der Konflikt zwischen Rat und EU-Kommission. Deutschland und Frankreich liefen Gefahr, auch im Jahr 2004 zu viele neue Schulden zu machen. Die vorherigen Empfehlungen der EU-Kommission hatten sich als wirkungslos herausgestellt. Der damlaige EU-Kommissar Pedro Solbes war entschlossen, die nächste Stufe des Defizitverfahrens gegen Deutschland einzuleiten. Er empfahl dem Ecofin-Rat, Deutschland Sparmaßnahmen vorzuschreiben und für deren Erfüllung eine Frist zu setzen. Dies lehnten die Finanzminister aber ab. Gleichzeitig weigerte sich die EU-Kommission, eine mehrheitsfähige Empfehlung für den Rat zu erarbeiten. Pedro Solbes vertrat die Ansicht, der Rat müsse seinen Empfehlungen zustimmen.

Dies sah der Ecofin-Rat natürlich ganz anders. Er pochte darauf, die politische Verantwortung und Entscheidungsgewalt zu haben: Ein klassischer Machtkampf entbrannte. In diesem Moment beging der Rat, wie sich später herausstellte, einen entscheidenden Fehler. Er beließ es nicht bei der Patt-Situation und suchte einen politischen Ausweg. Deutschland und Frankreich verpflichteten sich, im Jahr 2005 die Neuverschuldung unter drei Prozent des BIP zu senken falls sich die Wirtschaft ausreichend schnell erholt. Der Rat akzeptierte dies und setzte das Defizitverfahren bis 2005 aus. Erst dann wollte man über eine Verschärfung des Verfahrens erneut verhandeln.

Aus Sicht der EU-Kommission ein inakzeptables Verhalten und eine Verletzung des EG-Vertrags. Sie klagte vor dem Europäischen Gerichtshof und forderte:

  • Den Rat zu verpflichten, die Empfehlungen der EU-Kommission anzunehmen.
  • Die Schlussfolgerung aufzuheben, das Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich bis 2005 zu auszusetzen.

Das Urteil

Mit ihrer ersten Forderung erlitt die Kommission Schiffbruch. Das Gericht bezeichnete sie als "unzulässig" und wies sie ab. Der Rat ist demnach nicht verpflichtet, eine Empfehlung der Kommission anzunehmen - so der EuGH.

Erfolgreich war die Kommission mit ihrer zweiten Forderung und das Gericht annullierte die Entscheidung des Rates, das Verfahren gegen Deutschland und Frankreich erstmal auszusetzen. Ausdrücklich hob es das Initiativrecht der EU-Kommission hervor. Nur sie darf neue Empfehlungen vorschlagen. Dagegen verstieß der Rat, indem er die Frist für die Senkung des Defizits eigenmächtig bis 2005 verlängerte.

Nun ist guter Rat teuer. Rein rechtlich gesehen befindet sich das Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich auf dem Stand vor der Tagung des Ecofin-Rats am 25. November. Wie es weiter geht, weiß niemand. Sicher ist nur, dass Kommission und Rat zur Zusammenarbeit verdammt sind. Aufgrund des EuGH-Urteils kann keiner der beiden Kontrahenten dem Anderen seinen Willen aufzwingen.

Die Zukunft des Stabilitäts- & Wachstumspakts

Die Zukunft des Stabilitäts- und Wachstumspakt ist vollkommen offen. Bis jetzt hat sich noch niemand getraut, sein Ende zu fordern. Aber ändern möchten ihn mittlerweile viele; Joaquín Almunia, der derzeitige Währungskommissar, arbeitet bereits an neuen Vorschlägen. Die wirtschaftliche Situation und der Gesamtschuldenstand sollen stärker berücksichtigt werden. Wie das letztendlich aussehen wird, weiß noch niemand. Alle Parteien sind jedoch bemüht, öffentlich kein Öl in das Feuer zu gießen.

Besonders die Frage, was passiert, wenn sich Kommission und Rat nicht auf eine gemeinsame Entscheidung einigen können, muss geklärt werden. Leider hat der EuGH diese Frage in seinem Urteil nicht beantwortet. Zwar darf nur die EU-Kommission eine neue Empfehlung vorschlagen, aber der Rat muss diese nicht akzeptieren. Weigert sich die Kommission einen neuen Vorschlag zu erarbeiten, blockieren sich beide Organe. Genau dies war im November geschehen.

Verständlich war die Weigerung der Regierungen in Berlin und Paris, sich von der EU-Kommission ihre Haushaltsführung vorschreiben zu lassen. Ist doch die Haushaltspolitik eine der Kernaufgaben einer Regierung und des Parlaments. Nur sie sind dem Wähler Rechenschaft schuldig und können abgewählt werden. Für die Kommission gilt dies nicht, sie unterliegt fast keiner demokratischen Kontrolle. Schon das alleinige Initiativrecht der Kommission schränkt die Rechte der nationalen Parlamente bedenklich ein. Ein weiterer Punkt der bei zukünftigen Änderungen des Pakts beachtet werden sollte.

 Erstveröffentlichung am 19.7.2004


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