EUROPA AKTUELL

  • Juliane Gau
 

Mehr Orientexpress als Schnellzug

Erweiterungs-Kommissar Olli Rehn stellte am 8. November 2006 in Brüssel die Fortschrittsberichte der Kandidatenländer Türkei, Kroatien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien vor. Reformbedarf gibt es bei allen Kandidaten, aber die Türkei steht nicht nur wegen der Zypernfrage verstärkt im Rampenlicht.

Der am Mittwoch veröffentlichte Forschrittsbericht ist eine politische Warnung an die Türkei. Insbesondere die Zypern-Frage (»Letzte Schonfrist für Ankara«) bleibt heikel: Die Europäische Kommission räumt der Regierung in Ankara eine letzte Schonfrist ein, dem so genannten »Ankara-Protokoll« nachzukommen. Im Juli 2005 hatte sich die türkische Regierung in diesem Protokoll bereit erklärt, die seit 1995 bestehende Zollunion auch auf Zypern auszudehnen. Geschehen ist bisher nichts: Zypriotische Schiffe dürfen türkische Häfen nicht anlaufen.

Der Bericht geht zwar nicht auf konkrete Konsequenzen ein, aber die Umsetzung des Ankara-Protokolls sei bestimmend für den weiteren Verlauf der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei, so der Erweiterungskommissar. Die Europäische Kommission wird dem Europäischen Rat im Dezember entsprechende Empfehlungen vorlegen.

Kein vollkommener Stillstand, aber weitere Reformen unabdingbar

Man könne durch die öffentliche Debatte den Eindruck gewinnen, dass sich die Türkei mit Reformen zurückhält. »Dies ist nicht der Fall. Die Türkei hat weiterhin politische Reformen durchgeführt, obwohl sich das Tempo verlangsamt hat«, stellt Olli Rehn fest.

Nach Medienberichten hatte der türkische Ministerpräsident Erdogan schon vor Veröffentlichung des Berichts Bewertungen bedauert, wonach sich der türkische Reformprozess verlangsamt habe und »wir unseren Enthusiasmus für die EU verloren hätten. Das ist ungerecht gegenüber unserer Regierung«. Türkische Medien titelten damit, dass die Beitrittsverhandlungen aufgrund des Fortschrittberichts nicht abgebrochen worden seien. Es sei ein »intensiver diplomatischer Verkehr« bis Mitte Dezember zu erwarten.

Türkische Strafgesetze müssen Meinungsfreiheit achten

Klar ist nach dem Bericht der Europäischen Kommission aber auch, dass weitere Reformen dringend notwendig sind. Insbesondere muss die Meinungsfreiheit in der Türkei garantiert werden. Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuches bestraft die »Beleidigung des Türkentums« mit Gefängnis. Dieser schwammige Tatbestand, deren Opfer oft Publizisten und Schriftsteller sind, ist der Europäischen Kommission ein Dorn im Auge: Er soll abgeschafft oder zumindest geändert werden, um den europäischen Standards zur Meinungsfreiheit zu entsprechen.

Der Bericht verweist auch auf andere Bereiche des türkischen Strafgesetzbuches, dessen Vorschriften zur Einschränkung der Meinungsfreiheit benutzt wurden. Die im Juni 2006 angenommenen Änderungen des Anti-Terror-Gesetzes beinhalten eine Erweiterung des Tatbestandes des »terroristischen Aktes«. Dadurch würden die Meinungsfreiheit, Presse und Medien beschränkt: Straftatbeständen wie »Propaganda« oder »loben von Terrorismus« seien nicht mit internationalen Konventionen vereinbar.

"Aussagen des Militärs sollten nur militärische Aspekte betreffen"

Gerichtsverhandlungen gegen Zivilpersonen finden in Zukunft nicht mehr vor Militärgerichten statt. Diese türkische Gesetzesänderung vom Juni 2006 wertet die Kommission zwar als Fortschritt, dennoch stellt sie nur eine bedingte Vereinbarkeit der türkischen zivil-militärischen Aspekte mit EU-Standards fest. »Aussagen des Militärs sollten nur militärische, verteidigungs- und sicherheitsrelevante Aspekte betreffen. Sie sollten nur unter der Autorität der Regierung getätigt werden, wobei die zivilen Autoritäten ihre Überwachungsfunktion ausüben sollten«, heißt es in dem Bericht.

Gewisse Fortschritte bei der Reform der öffentlichen Verwaltung

Hinsichtlich der öffentlichen Verwaltung bescheinigt die Kommission der Türkei gewisse Fortschritte:Das türkische Parlament nahm ein Gesetz zur Einsetzung eines Ombudsmann an. Dieses Amt sei ein wichtiger Schritt, um es den türkischen Bürgern zu ermöglichen, die Arbeit der öffentlichen Verwaltung durch Petitionen zu verfolgen. Dennoch müsse sich die Türkei weiter anstrengen, um die Dezentralisierung voranzutreiben.

Rechte von Frauen bestehen nur auf dem Papier

Trotz gestiegener Aufmerksamkeit um die Lage der Frauen in der Türkei läßt die Umsetzung bestehender Gesetze zur Stärkung der Rechte der Frauen zu wünschen übrig. Vor allem in den ärmeren Regionen der Türkei.

Die Europäische Kommission prangert Missstände im Bereich der »Ehrenmorde« an Frauen an. Weiterhin müsse die Anzahl an »Frauenhäusern«, die Opfern häuslicher Gewalt Schutz bieten, weiter erhöht werden.

Keine Bewegung im Schutz von Minderheiten

Die Türkei hat ihre Politik im Bereich des Minderheitenschutzes nicht geändert. Türkische Behörden umfassten den Begriff der »Minderheit« als ausschließlich nicht-muslimische Religionsgemeinschaften, so der Kommissionsbericht. Dabei können auch andere Minderheiten nach europäischen Standards durchaus als Minderheiten angesehen werden.

Auch im Kulturbereich, insbesondere hinsichtlich der kurdischen Sprache, ist wenig Fortschritt zu erkennen. Zwar wurden Fernseh- und Radiosendern erlaubt, in kurdischer Sprache zu senden, dennoch sind zeitliche Beschränkungen einzuhalten. Die Sendungen müssen zudem fast alle eine türkische Untertitelung/ Übersetzung aufweisen, was live Sendungen technisch sehr aufwendig gestaltet. Bildungsprogramme in kurdischer Sprache sind nicht erlaubt.

Weichenstellung: Ungewisser Erweiterungsfahrplan

In Anspielung auf den »train crash«, bei dem die Verhandlungspartner frontal aufeinanderprallen, verglich Olli Rehn den EU-Erweiterungsprozess eher mit dem Orient-Express als mit einem Schnellzug wie den Eurostar. Ein Zug, »der sich Zeit nimmt, wo die Qualität und die Sicherheit der Passagiere wichtiger sind als die Schnelligkeit«. Wichtig sei aber auch, dass der Zug auf der richtigen Schiene bleibe.

Die zukünftige Weichenstellung für die Strecke Ankara-Brüssel wird sich spätestens beim Europäischen Rat Mitte Dezember zeigen.

 Erstveröffentlichung am 13.11.2006