EUROPA AKTUELL

  • Tobias Daniel
 
Türkei-Beitritt: Die Reifeprüfung

In knapp anderthalb Wochen muss die Europäische Kommission ihren Bericht für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei abgeben. Ihre Entscheidung macht die Behörde dabei von den Fortschritten bei den innenpolitischen Reformen in der Türkei abhängig. Der Streit um die Strafrechtsreform führte jedoch zu einer ernsten Krise zwischen dem Land am Bosporus und der EU. Für besonderes Aufsehen sorgte vor allem ein geplantes Ehebruchgesetz.

Hart und erfolgreich hatte der türkische Ministerpräsident Reçep Tayyip Erdogan daran gearbeitet, sich in Europa den Ruf eines Demokraten und Modernisierers zu erwerben. Als dieser Ruf nun gefestigt und das Tor für Beitrittsverhandlungen mit der EU offen schien, sorgte der islamisch-konservative Politiker für schwere Irritationen. Nicht nur die Türken selbst rieben sich verwundert die Augen - auch Freunde und Gegner der Türkei in der Europäischen Union. In der Türkei selbst rätselt man über die Motive des Regierungschefs, den EU-Beitritt mit seinem Beharren auf dem Ehebruch-Gesetz zu gefährden.

Wichtigste Eckpunkte der Strafrechtsreform

Hintergrund des Streits ist eine Reform, mit der die Regierung Erdogan das aus dem Jahre 1926 stammende Strafrecht entrümpeln will. Das Paket beinhaltet rund 350 Gesetze, die zwischen der regierenden AKP und der Opposition in langwierigen Gesprächen ausgehandelt wurden.

Die Kernpunkte

  • Um die Meinungsfreiheit zu stärken, wird der berüchtigte Volksverhetzungs-Paragraph 312 geändert. Dieser wurde in der Vergangenheit häufig dazu benutzt, unliebsame Politiker und Journalisten zu verurteilen. Künftig gilt eine Äußerung erst dann als Volksverhetzung, wenn sie eine "offensichtliche und unmittelbare" Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt.
  • Um die Folter zu bekämpfen, sollen Staatsbeamte, die Häftlinge misshandeln, künftig bis zu zehn Jahre lang ins Gefängnis. Bei Folterungen mit Todesfolge droht eine lebenslange Haftstrafe. Polizisten droht bei übertriebener Härte gegen Demonstranten eine Haft bis zu fünf Jahren. Damit diese Änderungen jedoch auch im Alltag wirken, kommt es sehr auf die Gerichte an. Denn bislang hatten Polizisten von Richtern nur wenig zu befürchten.
  • Die Rechte der Frauen sollen mit einer Reihe von Änderungen verbessert werden. Erstmals wird der Straftatbestand der Vergewaltigung in der Ehe eingeführt. Hingegen sollen die bisherigen Strafnachlässe für Ehrenmorde - Tötungen von Frauen, die mit ihrem Verhalten die Ehre der Sippe beschmutzt haben sollen - abgeschafft werden. Ebenso wird die Vorschrift gestrichen, dass ein Vergewaltiger straffrei ausgeht, wenn er sein Opfer heiratet. Um das Unwesen der sogenannten "Jungfrauentests" einzudämmen, dürfen solche Untersuchungen nur noch auf Anordnung eines Richters oder Staatsanwaltes ausgeführt werden. In den letzten Jahren hatten mehrere Mädchen nach solchen Tests Selbstmord begangen. Rechtsexperten fordern zudem, das Einverständnis der betroffenen Frau zur zusätzlichen Bedingung zu machen.
  • Das neue Strafrecht sieht zudem erstmals Strafen für Menschenschmuggel und Organhandel vor. Die Strafen für Taschendiebe werden erheblich verschärft - hier drohen Haftstrafen bis zu sieben Jahren. Außerdem sollen der sexuelle Missbrauch von Kindern, die Korruption und die Schwarzbauten besonders in Großstädten bekämpft werden. Bei Alkohol am Steuer riskieren die Autofahrer in der Türkei künftig zwei Jahre Gefängnis.
Türkisch-europäischer Streit

EU-Erweiterungskommissar Günter Verheugen betonte, die Strafrechtsreform wirke sich bedeutend auf die politischen Beitrittskriterien aus. Sie berühre vor allem die Verankerung der Rechtsstaatlichkeit sowie den Schutz der Grundrechte und -freiheiten. Überschattet wurde die Reform jedoch von der Diskussion um das geplante strafrechtliche Verbot des Ehebruchs.

So verlangte der religiös-konservative Flügel der türkischen Regierungspartei AKP, eine entsprechende Regelung in das neue Strafrecht aufzunehmen. Kurz vor der Verabschiedung stoppte die Regierung jedoch die Schlussabstimmung im Parlament. Offizielle Begründung: Die Strafrechtsreform solle gleichzeitig mit zwei anderen Gesetzeswerken zum Justizwesen in Kraft treten. Bis diese Vorhaben jedoch in Kraft treten könnten, würden aber voraussichtlich mindestens drei Monate vergehen. Beobachter und die Opposition sahen jedoch den wahren Grund für die Verzögerung im Streit um den Ehebruch.

Erweiterungskommissar Verheugen äußerte sich hingegen "sehr besorgt" über den vorläufigen Reformstopp in der Türkei. Das neue Strafrecht sei im türkischen Reformprozess "von äußerster Bedeutung", erklärte sein Sprecher Jean-Christophe Fiori. "Wenn dieses zentrale Vorhaben nicht verabschiedet wird, können keine Beitrittsverhandlungen stattfinden", so Fiori. Mögliche Bestimmungen wie die Kriminalisierung des Ehebruchs würden daher Zweifel an den Reformbemühungen aufkommen lassen und die "europäische Orientierung" der türkischen Regierung in Frage stellen.

Regierungschef Erdogan wies die Kritik zurück. "Niemand hat das Recht, sich in unsere inneren Angelegenheiten einzumischen", so der Politiker vor den Bezirksvorsitzenden seiner Partei. Für die angestrebte Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der EU zählten allein die Kopenhagener Kriterien. Diese habe die Türkei erfüllt - alles andere sei Sache der Türkei. "Wir sind Türken und treffen unsere Entscheidungen selber", so Erdogan.

Türkische Kommentatoren kritisierten jedoch die Entscheidung der Regierung. Wenn Erdogan allein um Verständnis für gesellschaftliche "Besonderheiten" werbe - etwa unter dem Hinweis, dass die Abtreibung in Irland verboten sei oder in anderen Ländern um gleichgeschlechtliche Ehen gestritten werde - könne er gleich einpacken. "Was immer die Regierung jetzt auch tut, die in der EU geweckten Zweifel werden nicht so leicht auszuräumen sein", schrieb die Zeitung "Hürriyet".

Erst in letzter Minute vollzog Erdogan in einem Gespräch mit Erweiterungskommissar Verheugen die Kehrtwende. Die Strafrechtsreform wurde nun doch wie vorgesehen in einer Sondersitzung des türkischen Parlaments verabschiedet - der Ehebruch bleibt wie zugesichert straffrei. Laut Beschluss der Nationalversammlung soll das neue Strafrecht am 1. April 2005 in Kraft treten. Nur für Umweltdelikte soll eine Übergangsfrist von zwei Jahren gelten. Der Lohn für die Zugeständnisse folgten prompt: Erweiterungskommissar Verheugen stellte der Türkei umgehend die Aufnahme von Beitrittsgesprächen in Aussicht.

Lesen Sie im zweiten Teil, warum die deutschen und europäischen Konservativen bei der Frage des EU-Beitritts in zwei Lager gespalten sind.

 Erstveröffentlichung am 27.9.2004


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  • EU-NotizBlog: EU-Beitritt der Türkei - Kommt der "Plan B"?

    Links ins Internet:

  • Qantara-Dossier: Türkei und EU - Über die Grenzen Europas
  • Die Welt: Zehn Gründe gegen den EU-Beitritt der Türkei
  • Welt am Sonntag: Wird die Türkei Europas Schicksal?

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