EUROPA AKTUELL

Die Zukunft der Verfassung für Europa

Ein Gastbeitrag von Elmar Brok, MdEP

Die zum 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge verabschiedete Berliner Erklärung macht in aller Klarheit deutlich, dass Europa ein nie da gewesenes Maß an Frieden, Freiheit und Prosperität erreicht hat. Sie ist vor allem deshalb so wichtig, da wir in einer Zeit leben, in der vieles von dem was wir in den vergangenen Jahrzehnten erreicht haben, für die Bürger nicht mehr visionär sondern der Alltag ist. Frieden ist der Normalzustand auf dem europäischen Kontinent geworden und legitimiert in den Augen vieler die weitere Vergemeinschaftung nicht mehr.

Elmar Brok (Bild: Persönliche Webseite)

Die Berliner Erklärung zeigt aber auch, dass es heute wie damals existenzielle Herausforderungen gibt, die ein engeres Zusammenrücken der Staatengemeinschaft wichtiger denn je machen. Die Globalisierung der Wirtschaft, die Bedrohung durch Terrorismus, die zu befürchtende Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, die Klimaentwicklung und Energiesicherheit sind nur einige der Themen, die von den Nationalstaaten alleine nicht mehr bewältigt werden können.

Wegen der immer neu entstehenden Herausforderungen muss sich das Regelwerk der Europäischen Union weiterentwickeln. Die bislang bestehenden Verträge alleine reichen nicht mehr aus, um einer Union der 27 Staaten den notwendigen politischen und institutionellen Rahmen zu verleihen. Der Verfassungsvertrag bietet die in der Berliner Erklärung beschworene "erneuerte gemeinsame Grundlage" für mehr Legitimation und eine bessere Entscheidungsfähigkeit der Europäischen Union.

Der Europäische Verfassungsvertrag stellt einen entscheidenden Fortschritt gegenüber den frühern Vertragstexten dar. Er macht die EU demokratischer, handlungsfähiger und effizienter. Den Text in seiner derzeitigen Form aufzugeben, bedeutet das abzulehnen, was sich die Bürger der EU wünschen: weniger Bürokratie, mehr Transparenz, Subsidiarität und Bürgernähe.

Deshalb darf der Kern der Verfassung nicht mehr geändert, das bestehende Paket nicht mehr aufgeschnürt werden. Die Kontroversen rund um die Ratifizierungen des Verfassungsvertrages mit einer Regierungskonferenz abzuschließen, wäre der beste Weg, um den Prozess schnellstmöglich zu Ende zu bringen. Einen neuen Konvent einzuberufen könnte bedeuten, dass am Ende dieses langwierigen und mühsamen Prozesses ein schlechterer Kompromissvorschlag auf dem Tisch liegt als der bereits ausgehandelte. Sollten allerdings einige der Mitgliedsstaaten darauf bestehen, das Paket wieder aufzuschnüren und Änderungen vorzunehmen, wäre ein Konvent die einzig gangbare Lösung.

Der vorliegende Verfassungsentwurf stellt die beste machbare Lösung für ein zukunftsweisendes Vertragswerk dar, auf das sich die 27 Mitgliedstaaten der EU unter Einbezug der nationalen Parlamente einigen konnten. Das soll jedoch nicht heißen, dass eine Ratifizierung den Vertrag in seiner jetzigen Form ein für allemal festschreiben würde. Ebenso wie das vorherige Europäische Vertragswerk kann auch der Verfassungsvertrag geändert werden, um der EU weitere politische Entwicklungen zu ermöglichen.

Die amtierende Ratspräsidentin Angela Merkel will noch vor Ablauf der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Juni 2007 einen Fahrplan für die Zukunft des Verfassungsprozesses beschließen, um bereits möglichst bis zum Ende des Jahres zu einer Einigung zu kommen und den Vertrag bis Ende 2009 zu einer Annahme zu bringen.

Nun sind verstärkte gemeinschaftliche Anstrengungen der Mitgliedstaaten erforderlich, um die Bedenken und Kritiken der Bürger auszuräumen und die notwendige Überzeugungsarbeit zu leisten, dass die Verfassung weitaus besser ist als ihr Ruf. Dabei geht es nicht allein um das notwendige institutionelle Rahmenwerk für die Ausgestaltung der Politik in Brüssel, sondern auch um Werte, Bürgerrechte, Demokratie und Transparenz, vor allem aber auch um Handlungsfähigkeit des Europas der 27 im Interesse der Bürger.

Der Autor ist Mitglied der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten (EVP-ED) und Mitglied des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments. Er war Vorsitzender der EVP-Gruppe im EU-Verfassungskonvent und Vertreter des Europäischen Parlaments in der Regierungskonferenz zum EU-Verfassungsvertrag.

Veröffentlicht am 4.5.2007

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