EUROPA AKTUELL

"Um die redaktionell missglückte Verfassung ist es eigentlich nicht schade"

Professor Ulrich Fastenrath , Europarechtler an der Technischen Universität Dresden, sprach mit europa-digital über die Chancen der Denkpause, eine mögliche Alternative zur Umsetzung der Verfassung und die Chancen einer Verfassung für Europa.

europa-digital: Wozu braucht ein Staat eine Verfassung und warum braucht die Europäische Union eine Verfassung?

Prof. Dr. Ulrich Fastenrath
lehrt Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht in Dresden und den USA. Unter seinen zahlreichen Veröffentlichungen ist auch ein Standardlehrbuch für Europarecht.

Prof. Dr. Ulrich Fastenrath: Jede Gemeinschaft muss sich organisieren. Dafür müssen einige grundlegende Regelungen getroffen werden: Wer hat welche Entscheidungsbefugnisse? In welchen Verfahren wird entschieden? Wie ist das Verhältnis zwischen dem einzelnen Bürger und der organisierten Gemeinschaft? Die Gesamtheit solcher Regelungen bezeichnen wir als Verfassung der betreffenden Gemeinschaft, gleichgültig ob es sich um einen Staat oder einen anderen Verband handelt. Meist ist die Verfassung in einem Dokument zusammengefasst wie etwa im deutschen Grundgesetz. Es gibt aber auch ungeschriebene Verfassungen wie in England oder Verfassungen, die sich auf verschiedene Dokumente verteilen wie derzeit in der EU.

europa-digital: Wir befinden uns momentan in der so genannten Denkpause - welche Chancen bietet diese Reflektionsphase?

Ulrich Fastenrath: Die neue EU-Verfassung hat nach ihrem Scheitern in den Referenden in Frankreich und den Niederlanden in der jetzigen Form keine Chance mehr. Die darin enthaltenen Reformen sind aber dringend nötig, um die kräftig erweiterte und sich auch künftig erweiternde EU integrations- und entscheidungsfähig zu erhalten. Die Pause sollte man also nutzen, um erstens darüber nachdenken, wie man die notwendigen Änderungen der Institutionen und Entscheidungsverfahren kurzfristig in Kraft setzen kann, und zweitens darüber, welche Gestalt Europa langfristig annehmen soll. Um die redaktionell missglückte Verfassung, die mit 500 Seiten viel zu lang geraten ist und in der vieles doppelt, manchmal sogar dreifach geregelt ist, ist es eigentlich nicht schade.

europa-digital: Eine diskutierte Option ist, die wichtigen Teile aus der Verfassung herauszulösen und sie in das geltende Vertragswerk zu integrieren. Wie könnte das aussehen?

Ulrich Fastenrath: Die Änderungen über die europäischen Institutionen und Entscheidungsverfahren können selbstverständlich in die bestehenden Verträge über die EU und die EG eingearbeitet werden. Die Grundrechte-Charta, den zweiten Teil der EU-Verfassung, könnte man daneben als eigenständigen Vertrag in das europäische Vertragswerk aufnehmen.

europa-digital: Welche Vor- und Nachteile hätte eine solche Lösung?

Ulrich Fastenrath: Der Vorteil besteht darin, dass die Änderungen auf das beschränkt werden können, was unproblematisch ist, und nicht der - falsche - Eindruck erweckt wird, hier würde etwas grundlegend Neues mit unabsehbaren Folgen geschaffen. Das könnte unnötige Ängste abbauen. Der Nachteil ist, dass das Gesamtpaket der EU-Verfassung wieder aufgeschnürt werden müsste und manches, worauf man sich nur widerstrebend einigen konnte, wieder verhandelbar sein würde. Weiterhin bleiben die rechtlichen Grundlagen der EU für den "Normalbürger" so undurchsichtig wie zuvor.

europa-digital: Gibt es andere juristisch tragbare Möglichkeiten?

Ulrich Fastenrath: Die Verfassungsidee sollten wir nicht endgültig zu den Akten legen. Vor einem neuen Anlauf müsste aber - losgelöst von der aktuellen Tagespolitik - europaweit in den Medien und in den Akademien, vor allem aber in den politischen Parteien, den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Parlament diskutiert werden, welches Europa wir eigentlich wollen. Auf dieser Grundlage könnte ein neuer Verfassungskonvent dann vielleicht ein besseres Ergebnis mit einer stark abgespeckten Version der Verfassung erzielen. Bislang ist die europäische Integration sehr technokratisch vollzogen worden. Diese Methode ist nun an ihre Grenzen gestoßen. Deshalb halte ich es auch für verfehlt, den jetzt ausgearbeiteten Text allen Unionsbürgern zur Abstimmung vorzulegen, damit diese in einem Akt der Verfassungsgebung selbst und unabhängig von ihren Staaten eine neue Union gründen. Rechtlich möglich wäre das, politisch durchsetzbar aber kaum; die Zeit ist dafür noch nicht reif.

Das Interview führte Jonas Dreger.

Erstveröffentlichung am 29.3.2006

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