EUROPA AKTUELL
Die Zukunft der Europäischen Verfassung
Ein Gastbeitrag von Jo Leinen, MdEP
Die Europäische Integration ist ein großes Erfolgsprojekt. In den letzten 50 Jahren ist es gelungen, die von Krieg zerstörten europäischen Nationalstaaten wiederaufzubauen und zu vereinen. Heute sind in der EU weitestgehend die Grenzen abgeschafft, es gibt eine europäische Währung und die Wirtschaft arbeitet europaweit eng zusammen. Alle Unionsbürger und Unionsbürgerinnen haben garantierte Rechte und Freiheiten, Rechtstaatlichkeit und Demokratie können in Europa nicht mehr ungestraft in Abrede gestellt werden. Diese Errungenschaften wurden in der Berliner Erklärung hervorgehoben, die am 25. März in Berlin von allen drei EU-Institutionen unterzeichnet worden ist.
Jo Leinen (Bild: Persönliche Webseite)
Allerdings bleibt noch viel zu tun. Um zu einem echten Europa der Bürger zu werden, muss die EU sozialer und demokratischer werden. So wichtig die Globalisierung auch ist, vor allem die gesellschaftlich Benachteiligten haben von ihr bisher nicht genug profitiert. Nicht die Nationalstaaten, sondern nur ein geeint auftretendes Europa kann dafür Sorge tragen, dass ein hohes Sozialschutzniveau auch in der Zukunft garantiert ist. Eine große Herausforderung besteht auch im Klimawandel, dessen Auswirkungen immer offensichtlicher werden. Die EU muss eine führende Rolle in der Klimapolitik übernehmen. Die europäischen Regierungschefs haben bereits wichtige Entscheidungen in diesem Bereich getroffen, für die Umsetzung benötigt die EU aber die nötigen Instrumente.
Darüber hinaus sind Reformen der EU-Außen- und Verteidigungspolitik und eine bessere Koordinierung der mitgliedstaatlichen Politiken notwendig, wenn Europa international eine gewichtigere Rolle spielen soll. All diese Anforderungen werden von der Europäischen Verfassung erfüllt. Sie stärkt die EU als außenpolitischen Akteur, führt neue Kompetenzen für die Energiepolitik ein und wider allen Unkenrufen stärkt sie auch die Bedeutung von sozialen Aspekten in der EU Gesetzgebung. Dank der Stärkung des Europäischen Parlaments, der nationalen Parlamente und des Bekenntnis zur partizipativen Demokratie, wird die Politik der EU noch bürgernäher werden.
Das Nein in Frankreich und den Niederlanden hat zu umfangreichen Debatten über den weiteren Umgang mit der Verfassung geführt. Das Gegenüber von zwei gescheiterten Referenden auf der einen und zwei erfolgreichen Referenden sowie 16 erfolgreichen parlamentarischen Ratifizierungsverfahren auf der anderen Seite, stellt die Europäischen Politiker vor ein Dilemma: einerseits sind die beiden Nein nicht zu ignorieren, andererseits haben zwei Drittel der Mitgliedstaaten den Text bereits ratifiziert. Die Lösung sollte darin bestehen, den im Konvent und in der Regierungskonferenz erzielten Grundkonsens über die Substanz nicht in Frage zu stellen, aber mit Änderungen der Form und Ergänzungen auf die Bedenken der Verfassungsgegner zuzugehen.
Die in Teil I enthaltenen Artikel und die Grundrechtecharta müssen unverändert beibehalten werden. Der gerade in Frankreich hoch umstrittene Teil III enthält zu 85% Artikel, die bereits mit dem Nizza-Vertrag ratifiziert wurden. Er könnte größtenteils ausgegliedert werden. Dadurch würden nicht nur die prinzipiellen Verfassungsbestimmungen von den detaillierten Ausführungen der EU-Politiken abgesetzt werden, was insbesondere einige Kritik von Links entschärfen dürfte, sondern die Verfassung würde auch erheblich kürzer und lesbarer werden.
Am Namen Verfassung muss man nicht notwendigerweise festhalten. In Deutschland können wir sehr gut mit dem Namen "Grundgesetz" leben. Es muss auch gezeigt werden, dass die Erwartungen der Bürger ernst genommen und dass auf ihre Kritik eingegangen wird. Daher wäre es wichtig, den Vertrag um neue Elemente zu ergänzen. Vorstellbar sind beispielsweise ein Sozialprotokoll und ein Klimaprotokoll, um die Bestimmungen in der Verfassung zu stärken.
Die mitgliedstaatlichen Regierungen stehen jetzt in der Verantwortung, einen engen Zeitplan einzuhalten und ihre Hausaufgaben machen. Bis zu den Wahlen des Europäischen Parlaments müssen die neuen Bestimmungen der Verfassung gelten, ansonsten würde man fünf Jahre vergeuden. Damit dies möglich ist, muss die Verfassung bis Anfang 2009 ratifiziert sein. Eine neue Regierungskonferenz, in der die erläuterten Modifikationen der Verfassung beschlossen werden, müsste also bis Ende des Jahres oder spätestens bis Frühjahr 2008 abgeschlossen sein.
Für eine breite Zustimmung der europäischen Bürger zur Verfassung ist das Vorgehen mindestens genauso wichtig, wie die Anpassungen des Verfassungstextes selber. Insbesondere in den Mitgliedstaaten, in denen die Zustimmung zur Verfassung gering ist, muss in Bürgerforen und Debatten mit der Zivilgesellschaft darüber diskutiert werden, wie die Verfassung durch Ergänzungen noch verbessert werden kann. Bei der Regierungskonferenz muss das Europäische Parlament umfangreich in die Beratungen und Entscheidungen eingebunden sein, damit die mit dem Konvent erfolgte Parlamentarisierung von EU-Vertragsreformen nicht zurückgedreht wird. Last but not least ist es in einer zweiten Ratifizierungsrunde Aufgabe der Regierungen, der Parteien und der Zivilgesellschaft, zu kommunizieren, was der Inhalt der Verfassung ist und welche Anpassungen vorgenommen wurden.
Der Autor ist Mitglied der Sozialdemokratischen Fraktion (SPE) und Vorsitzender des Verfassungsausschusses des Europäischen Parlaments. Er ist zudem Initiator der Intergroup "Europäische Verfassung".
Veröffentlicht am 18.4.2007
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- Webseite von Jo Leinen.
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Erklärung anlässlich des 50. Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Verträge.
- EU-Server: Vertrag über eine Verfassung für Europa.
- SWP: Dossier des Berliner ThinkTanks zur Verfassung.
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- Gastbeitrag Elmar Brok.
- Gastbeitrag Jo Leinen.
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