EUROPA AKTUELL

  • Tobias Daniel
 
Europa im Rückblick II
Wirtschaftlicher Schulterschluss

Mitte der fünfziger Jahre existierten im westlichen Europa bereits vier europäische Institutionen - Europarat, EGKS, Westeuropäische Union (WEU) und die Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC).

Zudem verband die NATO die wichtigsten Länder Westeuropas zu einem gemeinsamen Verteidigungsbündnis. Bereits diese Organisationen zeigten ein wirkungsvolles Geflecht abgestufter Integration. Das Scheitern der EVG machte jedoch deutlich, dass die westeuropäischen Länder noch weit von einer politischen Einigung entfernt waren.

Bereits im April 1955 stellte der damalige niederländische Außenminister Johan W. Beyen fest, dass Europa nur dann zu einem politischen Zusammenschluss gelingen könne, wenn "wir an das Problem unter dem Gesichtswinkel der Gesamtwirtschaft herangehen". Auf der EGKS-Konferenz von Messina (1./2. Juni 1955) beschlossen die Außenminister der sechs Mitgliedsstaaten, eine Kommission unter dem Vorsitz des belgischen Außenministers Paul Henri Spaak einzusetzen, die mit der Integration zwei weiterer Politikbereiche beginnen sollte.

Römische Verträge eine wichtige Grundlage für "Kerneuropa"

Am 25. März 1957 unterzeichneten die Außenminister "Kerneuropas" (Frankreich, Italien, BR Deutschland, Belgien, Niederlande und Luxemburg) die "Römischen Verträge", mit denen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder EURATOM) gegründet wurden - der bislang wichtigste und größte Schritt zu einer engen wirtschaftlichen Verflechtung der sechs Mitglieder. Das wichtigste Ziel der EWG wurde bereits in der Präambel des 248 Artikel umfassenden Vertrages definiert, nämlich "die Grundlage für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker" zu schaffen.

Kernstück der EWG war eine Zollunion, die zunächst zwischen den sechs Mitgliedsstaaten geschaffen werden sollte. Zudem sollte stufenweise ein gemeinsamer Zolltarif gegenüber allen Außenländern geschaffen werden.

Wichtigste Ziele des EWG-Vertrages waren:

  • die Zölle und mengenmäßigen Beschränkungen innerhalb von 15 Jahren abzuschaffen
  • einen gemeinsamen Außenzolltarif und eine gemeinsame Handelspolitik gegenüber Drittstaaten einzuführen
  • eine gemeinsame landwirtschaftliche Marktordnung
  • eine gemeinsame Verkehrspolitik
  • gemeinsame Wettbewerbsregeln im Sinne eines grundsätzlichen Kartellverbots
  • die innerstaatlichen Rechtsvorschriften anzugleichen, sofern dies für das Funktionieren eines gemeinsamen Marktes erforderlich ist
  • überseeische Länder und Hoheitsgebiete zu assoziieren und deren wirtschaftliche Entwicklung zu steigern
Ein spezielles Protokoll sollte die Probleme regeln, die sich für die Gemeinschaft aus der Teilung Deutschlands und des innerdeutschen Handels ergaben.

Ziel der EURATOM war die Kontrolle Koordinierung der zivilen Nuklearwirtschaft zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten. Der Vertrag sah ein Rechtssystem für den Umgang mit Spaltstoffen sowie eine Sicherheits- und Kontrollinstitution vor, um die internationale Versorgung der Mitgliedsstaaten mit Spaltstoffen und Atomtechnik zu regeln.

Die Struktur der EWG-Organe erfolgte weitgehend dem Vorbild der EGKS. So sollte ein Ministerrat - bestehend aus je einem Vertreter der Mitgliedsstaaten - die gemeinsame Wirtschaftspolitik aufeinander abzustimmen. Seine Entscheidungen erfolgten grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluss. Das Europäische Parlament übte begrenzte Beratungs- und Kontrollbefugnisse aus. Ähnlich wie der Europäische Gerichtshof war das Parlament für alle drei Gemeinschaften - EWG, Euratom und EGKS - zuständig. Das eigentlich ausführende Organ der EWG war jedoch die aus 17 Mitgliedern bestehende Kommission, die dafür sorgen sollte, dass das ordnungsgemäße Funktionieren und die Entwicklung des gemeinsamen Marktes gewährleistet und das Gemeinschaftsrecht eingehalten wird. Bis heute gilt die Kommission als Motor der Integration und als Exekutivorgan der Gemeinschaft. Durch ein Fusionsabkommen vom 8. April 1965 wurden schließlich die Organe der drei Gemeinschaften zum 1. Juli 1967 zusammengelegt.

 Erstveröffentlichung am 29.07.2002


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