EUROPA AKTUELL

  • Michael Draeger

Europa und seine Verträge III
- von Nizza zum Verfassungskonvent

Der Vertrag von Amsterdam war die vierte Revision der römischen Verträge. Die Staats- und Regierungschefs sowie Öffentlichkeit aber waren - wie bisher – nicht zufrieden mit den Ergebnissen. Die Osterweiterung stand vor der Tür, es war aber nicht gelungen, die Strukturen der Union an die Erfordernisse einer EU-27 anzupassen. Dies sollte nun während der Verhandlungen in Nizza endlich geschehen.

Der Vertrag von Nizza

Die Verhandlungen begannen am 11. Dezember 2000. Die Staats- und Regierungschefs wollten institutionelle Fragen wie die Größe und Zusammensetzung der Kommission, die Stimmengewichtung im Rat und die Ausweitung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit klären.

Doch das Ergebnis nach 108 Verhandlungsstunden ist den Erwartungen kaum gerecht geworden, "die Helden waren müde" (Gerhard Brunn, Historiker):

  • Die Kommission wurde nicht verkleinert. Stattdessen sollten erst ab 27 Mitgliedsstaaten nicht mehr jedem Land ein Kommissar zustehen. Die die Rolle des Kommissionspräsidenten wurde weiter gestärkt. Nach Aufforderung durch den Kommissionspräsidenten und nach Zustimmung aller anderen Kommissionsmitglieder müssen einzelne Kommissare nun zurücktreten.
  • Die Stimmengewichtung im Rat verkomplizierte sich. Ab sofort galt die dreifache Mehrheit: für eine positive Entscheidung sind 73,4 Prozent der gewichteten Stimmen im Rat, die einfache Mehrheit der Mitgliedsstaaten und mindestens 62 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU erforderlich. Diese komplizierte Regelung zeigt, dass Blockadesituationen erleichtert wurden. Vor allem Deutschland kommt auf Grund seiner großen Bevölkerungszahl und der 62 Pozent-Regel eine Schlüsselrolle zu. Trotzdem gelang es nicht, die Politikbereiche, die im Rat den Mehrheitsentscheidungen unterliegen, deutlich auszuweiten.
  • Das Europäische Parlament vergrößerte sich zwar auf 732 Abgeordnete, seine Rolle wuchs weiter.
  • In den Medien kaum beachtet fanden die Reformation des Gerichtssystems der EU und die Möglichkeit der verstärkten Zusammenarbeit (das so genannte Europa der zwei Geschwindigkeiten), wenn mindestens acht Mitgliedsstaaten das wollen.

Abschließend wurde feierlich die "Grundrechtecharta" und die "Erklärung über die Zukunft der Europäischen Union" verkündet. In dieser Erklärung ist – der bisherigen Linie treu – die nächste Vertragsrevision nach Ablauf von 4 Jahren gleich mitverabschiedet worden.

Der europäische Verfassungskonvent

Der Vertrag von Nizza wurde in der Öffentlichkeit und den Medien großteils abgelehnt. Wieder, so die öffentliche Meinung, war es nicht gelungen, Europa für die Zukunft fit zu machen. Doch in jeder Niederlage steckt auch die Chance auf einen Neuanfang. Die negative Erfahrung mit den Praktiken und Ergebnissen eine Regierungskonferenz standen den positiven Erfahrungen entgegen, die mit dem Grundrechtecharta-Konvent gemacht wurden. Man setzte jetzt große Hoffnungen in einen solchen Konvent zur Ausarbeitung der nächsten Verträge.

Schon im Dezember 2001 klärten die Staats- und Regierungschefs dann bei einem Treffen in Laeken/Brüssel, wie der europäische Verfassungskonvent arbeiten und wer an ihm teilnehmen sollte: Er setzte sich zusammen aus nationalen- und europäischen Parlamentariern, Vertretern der Regierungen, Vertretern der Kommission und Beobachtern der Beitrittskandidaten. Neu an dieser Art der Vertragsverhandlungen war, dass von den 105 Vollmitgliedern insgesamt 72 Mitglieder von den nationalen Parlamenten oder den Europaparlament kamen, sodass der Einfluss der Regierungsvertreter deutlich sank.

Unter dem Vorsitz des ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing nahm der Konvent am 1. März 2002 seine Arbeit auf. 60 Kernfragen wurden ihm mit auf den Weg gegeben, sie markierten die konkreten Reformnotwendigkeiten, an denen sich die Deligierten orientieren sollten.

Anders als bisher tüftelte man die Vertragsreform aber nicht hinter verschlossenen Türen aus, sondern forderte die Öffentlichkeit auf, sich aktiv an dem Prozess zu beteiligen. Die Bürger konnten eigene Vorschläge und Ideen einreichen, die Plenardebatten standen interessierten Besuchern offen und die Protokolle wurden im Internet veröffentlicht, was ein hohes Maß an Transparenz sicherstellte.

Trotz aller Innovationen und guten Vorsätze sind bei den zentrale Themen – wie Größe und Zusammensetzung der Kommission und Abstimmungsverfahren im Rat – Verhandlungsstile an den Tag getreten, die an eine typische Regierungskonferenz erinnerten: lange Nachtsitzungen einzelner Vertreter und wechselnde Koalitionen. Schlussendlich aber hinterlegte Konventspräsident Valéry Giscard d’Estaing den Entwurf einer Verfassung für Europa am 18. Juli 2003 bei der damaligen italienischen Ratspräsidentschaft unter Silvio Berlusconi.

Die Konventsmitglieder hatten es erstmals geschafft, dass ein umfassendes Reformpaket ohne zentrale Problemfelder als "left-overs" wie nach Maastricht, Amsterdam und Nizza vertagt werden musste. Entscheidungsblockaden sind umgangen und der Prozess der Weiterentwicklung der EU an die Öffentlichkeit getragen worden. Nun bleibt abzuwarten, ob sich diese Art der Vertragsverhandlung auch weiterhin durchsetzen wird.

Erstveröffentlichung am 16.10.2006

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