EUROPA AKTUELL

  • Tobias Daniel
 
Europa und seine Verträge II
Reform und Ausbau des Integrationsprozesses

Der Beginn der achtziger Jahre war von einer intensiven Reformdiskussion gekennzeichnet. Trotz zahlreicher Anläufe hatte die Europäische Gemeinschaft nach einem Vierteljahrhundert nicht den Sprung zu einer politischen Union geschafft.

Hauptstreitpunkt bei den Mitgliedern: die Aufgabe ihrer tatsächlich oder vermeintlich noch verbliebenen Souveränitätsrechte. Zudem gab es Streit zwischen den Befürwortern eines europäischen Staatenbundes und den Anhängern eines europäischen Bundesstaates. So blieben bisher alle Versuche, die EG zu reformieren, ihre Kompetenzen zu erweitern und ihre Entscheidungsmechanismen weiterzuentwickeln erfolglos.

Die Notwendigkeit einer umfassenden Reform der EG und die sinkende Popularität des Europa-Gedankens bewogen den früheren Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher 1981 zu einer neuen Europa-Initiative. Zentrale Ziele:

  • EG und EPZ sollten stärker unter dem gemeinsamen Dach des Europäischen Rates verbunden werden
  • der Entscheidungsprozess sollte effizienter gestaltet werden, u. a. durch den Abbau der Führungsposition des Europäischen Rates, durch erweiterte Kompetenzen des Europäischen Parlaments und durch die Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip im Ministerrat
  • die Sicherheitspolitik sollte in die EPZ einbezogen werden
  • die Zusammenarbeit im kulturellen und politischen Bereich sollte ausgebaut werden
Erstes Reformpaket: die Einheitliche Europäische Akte

Es bedurfte allerdings noch mehrerer Gipfel - von Stuttgart 1983 über Fontainebleau 1984 bis Mailand 1985 - bis sich die EG-Staats- und Regierungschef im Jahre 1985 in Luxemburg auf ein erstes Reformpaket einigten: die Einheitliche Europäische Akte (EEA). In der EEA wurden die Römischen Verträge verändert und durch neue Vertragsbestimmungen ergänzt. Wichtigstes politisches Ziel der Akte war der einheitliche Binnenmarkt, der im wesentlichen zum 1. Januar 1993 verwirklicht wurde. Dabei sollten auch die sogenannten vier Freiheiten durch die EG-Mitgliedstaaten gesichert werden, nämlich die volle Freizügigkeit für Personen, Dienstleistungen, Güter- und Kapitalverkehr.

Darüber hinaus wurde auch die EPZ erstmals auf eine vertragliche Grundlage gestellt. Außerdem konnte die EG-Kommission fortan zahlreiche Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit und nicht mehr nur einstimmig fassen. Dem Europäischen Parlament wurde zudem ein abgestuftes, stärkeres Mitentscheidungsrecht beim Binnenmarkt eingeräumt.

Von der EEA zu Maastricht

Der einheitliche europäische Binnenmarkt und der grundlegende Wandel in Mittel- und Osteuropa bewirkten zudem weitere Reformschritte innerhalb des europäischen Integrationsprozesses. Im Dezember 1990 begannen in Rom zwei Regierungskonferenzen zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und zur Politischen Union. Ihren krönenden Abschluss fanden diese schließlich mit dem am 7. Februar 1992 unterzeichneten Vertrag von Maastricht - die bisher wohl größte Reform der Römischen Verträge.

Hauptziel des Maastricht-Vertrages war die Gründung der Europäischen Union (EU), die auf drei Säulen basieren sollte: der Europäischen Gemeinschaft (vormals EWG), der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz (ZJIP).

Im Mittelpunkt des Vertrages stand die schrittweise Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion - ihr Ziel: eine gemeinsame Währung (EURO), über deren Stabilität ein Europäisches System der Zentralbanken (ESZB) wachen sollte. Entscheidend für die Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion sind die sogenannten Konvergenzkriterien (Preisstabilität, kein übermäßiges Haushaltsdefizit, keine übermäßigen Wechselkursspannungen, stabiler Zinssatz).

Darüber hinaus enthält der Vertrag eine Reihe von Zielen, welche die Handlungsfähigkeit der EU verbessern sollen. Dazu zählen:

  • Unionsbürgerschaft mit EU-weitem Aufenthaltsrecht und Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen.
  • Föderale Elemente wie der Ausschuss der Regionen und Subsidiaritätsprinzip (d.h. die Gemeinschaft entscheidet nur dann, wenn die einzelnen Mitgliedstaaten dazu nicht in der Lage sind).
  • Ein Kohäsionsfonds, mit dem Vorhaben in den Bereichen Umwelt und Verkehrsinfrastruktur finanziell unterstützt werden. Nutznießer sind ausschließlich die EU-Mitglieder, deren Bruttosozialprodukt pro Kopf weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts ausmacht (z.Zt. Irland, Spanien, Portugal und Griechenland).
  • Verbesserte Entscheidungsverfahren und erweiterte Gemeinschaftskompetenzen. So kann beispielsweise das Europäische Parlament sein Misstrauen gegenüber der Kommission aussprechen. Zudem besitzt es Mitspracherechte in den Bereichen Binnenmarkt, Technologie, Umwelt und Verbraucherschutz sowie ein Zustimmungsrecht bei Beitritts- und Assoziierungsabkommen.
  • In der Innen- und Justizpolitik soll die Zusammenarbeit in folgenden Politikbereichen ausgebaut werden: freier Personenverkehr, Asyl-, Visa- und Einwanderungspolitik, gemeinsame Bekämpfung von Terrorismus, illegalem Drogenhandel und internationaler Kriminalität, polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, Aufbau eines Europäischen Polizeiamtes (Europol)
Weitere Reformen in Amsterdam

Mit Maastricht war der Reformbedarf innerhalb der EU jedoch längst nicht gedeckt. Durch den Vertrag von Amsterdam - unterzeichnet am 2. Oktober 1997 - wurde die Europäische Union in zentralen Bereichen weiter vertieft. Dazu zählten u.a.

  • Die GASP wird durch einen Hohen Vertreter gestärkt, der die Außenpolitik der EU unabhängig vom Ratsvorsitz repräsentieren soll.
  • Die Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik wird weiter ausgebaut
  • Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments und anderer Organe werden erneut erweitert.
Zwei Jahre später - auf den Konferenzen von Köln und Helsinki 1999 - wurde zudem auch die Grundlage für eine Gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GESVP) gelegt. So sollten nicht nur die Beziehungen zwischen der EU und der NATO weiter ausgebaut werden. Zudem sollen die Aufgaben der 1954 gegründeten Westeuropäische Union (WEU) schrittweise auf die EU übertragen werden. Dazu zählen u.a. maritime Embargo-Kontrollen, Begleitschutz oder das Entsenden von Polizeikontingenten.

 Erstveröffentlichung am 29.07.2002


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