EUROPA AKTUELL
Neelie Kroes will staatliche Subventionen einschränken EU-Kommissarin Neelie Kroes stößt mit ihrer Forderung, das System der staatlichen Beihilfen zu reformieren und sie in rückständigen Regionen reicher Mitgliedstaaten abzuschaffen, auf wenig Begeisterung. Besonders die ostdeutschen Bundesländer wären von dieser Regelung betroffen. Ein Sprecher der Bundesregierung bezeichnete den Vorschlag als "nicht akzeptabel" und auch aus den Reihen ostdeutscher Politiker kommt scharfe Kritik. Staatliche Beihilfen für Unternehmen sind in der EU grundsätzlich verboten. Wenige Ausnahmen existieren, jeden Einzelfall muss die EU-Kommission aber genehmigen sobald die Förderung 100.000 Euro übersteigt. Prominente Beispiele für staatliche Beihilfen sind der erfolglose Rettungsversuch des Baukonzerns Holzmann und die neue Chipfabrik von AMD in Dresden. Sehr weit gefasst ist die Definition der staatlichen Beihilfe in Artikel 88 des EG-Vertrages. Jede Unterstützung, die den freien Wettbewerb verfälschen kann, ist demnach verboten. Das können direkte Geldzahlungen, die kostenlose Bereitstellung von Infrastruktur oder staatliche Beteiligungen an Unternehmen sein. Immer wieder entzündet sich zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten Streit über die Rechtmäßigkeit einer staatlichen Beihilfe; jüngstes Beispiel ist die Überprüfung der deutschen Rundfunkgebühren durch die EU-Kommission. Gefördert wird dieser Konflikt durch die ebenfalls sehr allgemein gehaltenen Ausnahmetatbestände des Artikels 88. Die Kommission kann Beihilfen zur "Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats" oder zur Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen genehmigen. Ob eine Störung "beträchtlich" ist, obliegt der Interpretation der Kommission. Aber selbst dann kann der Ministerrat die Kommission überstimmen und Beihilfen genehmigen - allerdings nur einstimmig, somit eine eher theoretische Option. Neue Besen kehren gut Es scheint, als wolle die neue EU-Kommissarin Neelie Kroes gleich zu Beginn ihrer Amtszeit eine deutliche Duftmarke setzen. Bekannt war, dass sie staatlicher Unterstützung von Unternehmen prinzipiell kritisch gegenüber steht. In einem Interview mit der Financial Times Deutschland forderte sie "weniger und bessere staatliche Hilfen". Vor allem in "Forschung, Innovationen und kleinere und mittlere Unternehmen" möchte die Kommissarin in Zukunft investieren. Rettungsversuche maroder Großunternehmen mittels staatlicher Beihilfen wären in Zukunft nicht mehr erlaubt.
Besonders erbost reagierten deutsche Politiker auf die Forderung, die Genehmigung von Beihilfen von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitgliedstaates und nicht der einzelnen Regionen abhängig zu machen. Beihilfen möchte Frau Kroes verstärkt in den neuen Mitgliedstaaten als Wirtschaftsförderungsinstrument einsetzen.
Im Klartext bedeutet dies, dass in Ostdeutschland Beihilfen zu Unternehmensgründungen nicht mehr genehmigt werden könnten. Zwar lag das Bruttoinlandsprodukt - das Maß für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Region - in den ostdeutschen Bundesländern durch die Bank unterhalb von 75 Prozent des EU-Durchschnitts, aber der gesamten Bundesrepublik geht es mit 108 Prozent des EU-Durchschnitts wirtschaftlich vergleichsweise gut. Mögliche Einschnitte in der Genehmigung staatlicher Beihilfen für Unternehmen in Ostdeutschland wiesen Politikern aller Parteien und auch der Bundeskanzler zurück. Der sächsische Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) verwies gegenüber der Financial Times Deutschland auf die direkte Konkurrenz seines Bundeslandes mit den neuen Mitgliedsstaaten der EU. "Zwischen potenziellen Unternehmensansiedlungen in alten und neuen EU-Gebieten darf kein Fördergefälle entstehen", forderte Milbradt. Ausnahmefall Ostdeutschland Ein Grundpfeiler der europäischen Wirtschaftspolitik ist die Angleichung der Lebensverhältnisse in der gesamten EU. Dieses Ziel ist sogar ausdrücklich im EG-Vertrag aufgeführt und bildet die Grundlage für die Regionalpolitik - auch als Strukturförderung bezeichnet. Alle ostdeutschen Bundesländer erhalten in diesem Rahmen die maximale Förderung. Aufgrund der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung haben die ostdeutschen Bundesländer auch nach Ablauf der aktuellen Förderperiode Ende 2006 Anspruch auf die maximale Förderung. Alle Regionen, deren Bruttoinlandsprodukt unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegt, werden als besonders rückständig eingestuft und gefördert. Zusätzlich zur Strukturförderung ist die Genehmigung staatlicher Beihilfen in Ostdeutschland ebenfalls erleichtert worden. Artikel 88 des EG-Vertrags erlaubt ausdrücklich Beihilfen, "soweit sie zum Ausgleich der durch die Teilung verursachten wirtschaftlichen Nachteile erforderlich sind". Ihre Forderung, rückständige Regionen in reichen Mitgliedstaaten nicht mehr durch staatliche Beihilfen zu fördern, kann die EU-Kommissarin also gar nicht ohne die Zustimmung der Bundesregierung durchsetzen. Trotzdem ist die Angst vieler ostdeutscher Politiker berechtigt. In der Vergangenheit erteilte die EU-Kommission relativ großzügig Genehmigungen für staatliche Beihilfen in Ostdeutschland - das AMD-Chipwerk in Dresden oder der Ausbau de Flughafens Leipzig/Halle sind prominente Beispiele des letzten Jahres. Diese Praxis kann die EU-Kommissarin auch ohne die Mitwirkung der Bundesregierung kippen. Ein wichtiges Instrument der Wirtschaftförderung würde wegfallen. Zerstrittene EU-Kommission Die Streitpunkte innerhalb der EU-Kommission sind offensichtlich. Will der Industriekommissar durch gezielte Förderung von Unternehmensfusionen internationale Champions erschaffen, so lehnt die Wettbewerbskommissarin dies ab. Sollen in der Regionalpolitik auch rückständige Regionen in reichen Ländern gefördert werden, lehnt die Wettbewerbskommissarin es ab, diese europäischen Förderprogramme durch nationale staatliche Beihilfen zu unterstützen. Es ist an der Zeit, dass der Kommissionspräsident José Manuel Barroso für ein gemeinsames und pragmatisches Konzept der Wirtschaftsförderung sorgt. Vor allem muss er die Öffentlichkeitsarbeit seiner Kommission verbessern. Die Europäische Union steht in diesem Jahr vor mehreren großen Herausforderungen. Entscheidend sind jedoch die Verhandlungen über den Haushaltsplan für die Jahre 2007-2013, sowie die Ausgestaltung der Regionalförderung für diesen Zeitraum. Widersprüchliche Positionen muss er vereinen. Auf der einen Seite muss die Strukturpolitik ausgebaut werden, um das dramatischen Wohlstandsgefälle innerhalb der EU zu reduzieren. Auf der anderen Seite fordern sechs große Nettozahler, dass die Ausgaben der EU nicht steigen dürfen. Der Verlust europäischer Fördergelder für bisherige Empfängerregionen ist die logische Konsequenz. Gelingen wird ihm dies nur, wenn er alle Beteiligten davon überzeugt, dass die Lasten gerecht verteilt werden. Die medialen Schnellschüsse der Kommissarin Neelie Kroes sind dabei nicht hilfreich.
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