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  • Holger Thomas

EU legt Wirtschaftsprüfer an die Kette

"Das Vertrauen in die Unternehmensabschlüsse und die Märkte ist zerstört", sagte der ehemalige EU-Binnenmarkt-Kommissar Frits Bolkestein anlässlich der Vorstellung der neuen Richtlinie zur Abschlussprüfung der Bilanz eines Unternehmens. Durch strengere Regeln und eine staatliche Überwachung der Prüfungsgesellschaften will die EU zukünftig Bilanzskandale verhindern.

Mit der Vorlage der Richtlinie reagierte Bolkestein auf eine Serie von Bilanzfälschungen weltweit - prominentes Beispiel in der EU ist der Fall des italienischen Konzerns Parmalat. Investoren oder Banken benötigen einen korrekten Jahresabschluss, um die wirtschaftliche Situation eines Betriebes zu analysieren und zu entscheiden, ob sie in das Unternehmen investieren.

Die Überwachung der Abschlussprüfer ergänzt die Bemühungen der EU-Kommission europaweit einheitliche Buchhaltungsvorschriften durchzusetzen. Diese sieht der neue Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy als Vorraussetzung für einen gemeinsamen Kapitalmarkt in Europa. Drastischer formulierte es sein Vorgänger Bolkestein, er sah bereits "Wachstum und Arbeitsplätze in Gefahr", wenn das Vertrauen in Unternehmensabschlüsse - Bilanzen - "nicht schnell wiederhergestellt" wird.

Nun kann es dem europäischen Durchschnittsbürger egal sein, ob eine Bank Geld verliert. Aber: Zunehmend wird von uns gefordert "privat" für die Rente vorzusorgen. "Privat" bedeutet sein mühsam erspartes Geld beispielswesie einem Pensionsfonds anzuvertrauen. Dieser investiert es in solide arbeitende Unternehmen und sorgt in 30 Jahren für einen satten Gewinn - eine sichere Rente. So die Theorie: Fällt der Pensionsfonds jedoch auf einen getürkten Abschlussbericht herein, ist das Geld und die Rente futsch.

Keine Mauschelei zwischen Prüfer und Manager

In Zukunft werden Abschlussprüfer besser vor dem Druck des Managements geschützt. Börsennotierte Unternehmen, Versicherungen und Banken müssen einen unabhängigen Prüfungsausschuss einrichten. Dieser schlägt den Aktionären eine Prüfungsgesellschaft vor und ist im Unternehmen direkter Ansprechpartner für die Bilanzprüfer. Erbringt ein Beratungsunternehmen weitere Dienstleistungen für das geprüfte Unternehmen, ist der Prüfungsausschuss verpflichtet, die Unabhängigkeit der Abschlussprüfers zu kontrollieren. Es soll nicht einmal der Verdacht aufkommen, Prüfer würden beide Augen zudrücken, um einen lukrativen Folgeauftrag für ihr Beratungsunternehmen zu bekommen. Bisher sind derartige Prüfungsausschüsse in Deutschland nicht vorgeschrieben.

Kungelei zwischen dem Management und langjährigen Abschlussprüfern hofft die EU-Kommission durch die Rotation der Prüfer zu unterbinden. Alle fünf Jahre soll der verantwortliche Prüfer durch einen Kollegen ersetzt werden oder das Unternehmen muss nach sieben Jahren die Prüfungsgesellschaft wechseln. Zusätzlich muss ein Unternehmen die Kündigung eines Prüfungsauftrags gegenüber einer staatlichen Kontrollbehörde begründen.

Vertrauen ist gut - Kontrolle besser

Auch innerhalb der Prüfungsgesellschaften soll sich nach Auffassung der EU-Kommission etwas ändern. Abschlussprüfer werden zu "kontinuierlicher Fortbildung" verpflichtet und Prüfer sowie Prüfungsgesellschaften müssen sich regelmäßigen Qualitätskontrollen unterziehen.

Ausdehnen möchte die EU-Kommission auch die staatliche Kontrolle der Prüfungsgesellschaften. Jedes Mitglied der EU soll die unabhängige Kontrolle von Prüfungsgesellschaften garantieren und eng mit den übrigen Staaten zusammenarbeiten. Auf EU-Ebene wird ein Regelungsausschuss "Abschlussprüfung" eingesetzt, der die nationalen Maßnahmen koordinieren soll.

Der Rat und das EU-Parlament muss die Vorlage noch annehmen. Die EU-Kommission hofft, dass beide Institutionen bis Mitte 2005 zustimmen. Alle Mitgliedstaaten der EU hätten dann noch einmal 18 Monate Zeit die nationalen Gesetze anzupassen.

 Erstveröffentlichung am 7.1.2005


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