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EUROPA AKTUELL
EU legt Wirtschaftsprüfer an die Kette Mit der Vorlage der Richtlinie reagierte Bolkestein auf eine Serie von Bilanzfälschungen weltweit - prominentes Beispiel in der EU ist der Fall des italienischen Konzerns Parmalat. Investoren oder Banken benötigen einen korrekten Jahresabschluss, um die wirtschaftliche Situation eines Betriebes zu analysieren und zu entscheiden, ob sie in das Unternehmen investieren. Die Überwachung der Abschlussprüfer ergänzt die Bemühungen der EU-Kommission europaweit einheitliche Buchhaltungsvorschriften durchzusetzen. Diese sieht der neue Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy als Vorraussetzung für einen gemeinsamen Kapitalmarkt in Europa. Drastischer formulierte es sein Vorgänger Bolkestein, er sah bereits "Wachstum und Arbeitsplätze in Gefahr", wenn das Vertrauen in Unternehmensabschlüsse - Bilanzen - "nicht schnell wiederhergestellt" wird. Nun kann es dem europäischen Durchschnittsbürger egal sein, ob eine Bank Geld verliert. Aber: Zunehmend wird von uns gefordert "privat" für die Rente vorzusorgen. "Privat" bedeutet sein mühsam erspartes Geld beispielswesie einem Pensionsfonds anzuvertrauen. Dieser investiert es in solide arbeitende Unternehmen und sorgt in 30 Jahren für einen satten Gewinn - eine sichere Rente. So die Theorie: Fällt der Pensionsfonds jedoch auf einen getürkten Abschlussbericht herein, ist das Geld und die Rente futsch. Keine Mauschelei zwischen Prüfer und Manager In Zukunft werden Abschlussprüfer besser vor dem Druck des Managements geschützt. Börsennotierte Unternehmen, Versicherungen und Banken müssen einen unabhängigen Prüfungsausschuss einrichten. Dieser schlägt den Aktionären eine Prüfungsgesellschaft vor und ist im Unternehmen direkter Ansprechpartner für die Bilanzprüfer. Erbringt ein Beratungsunternehmen weitere Dienstleistungen für das geprüfte Unternehmen, ist der Prüfungsausschuss verpflichtet, die Unabhängigkeit der Abschlussprüfers zu kontrollieren. Es soll nicht einmal der Verdacht aufkommen, Prüfer würden beide Augen zudrücken, um einen lukrativen Folgeauftrag für ihr Beratungsunternehmen zu bekommen. Bisher sind derartige Prüfungsausschüsse in Deutschland nicht vorgeschrieben. Vertrauen ist gut - Kontrolle besser Auch innerhalb der Prüfungsgesellschaften soll sich nach Auffassung der EU-Kommission etwas ändern. Abschlussprüfer werden zu "kontinuierlicher Fortbildung" verpflichtet und Prüfer sowie Prüfungsgesellschaften müssen sich regelmäßigen Qualitätskontrollen unterziehen.
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