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EUROPA Kreuz & Quer

Grüne Gentechnik in der EU-Landwirtschaft

Holger Thomas, 30. Dezember 2010

Teufelszeug für die Gegner, sinnvolle Innovation für die Befürworter. Kommt es zur Diskussion über den Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft, kochen die Emotionen hoch und Mitgliedstaaten wie Bürger der Europäischen Union sind gespalten.

Weltweit ist der Vormarsch gentechnisch veränderter Pflanzensorten in der Landwirtschaft schon längst nicht mehr zu stoppen. Mais und Soja sind unter anderem in Nord- und Südamerika weit verbreitet. Als Futter-, Lebensmittel oder Bestandteil von verarbeiteten Lebensmitteln gelangen diese in die Europäische Union. Stoppen konnte dies die EU nicht.

Die Europäische Union ist sogar aufgrund ihrer Vereinbarungen mit der Welthandelsorganisation - WTO - verpflichtet den Import gentechnisch veränderten Pflanzen und daraus hergestellter Lebensmittel zu erlauben. Verbieten dürfen sie dies nur, falls diese Umwelt oder Menschen gefährden. Um sich nicht alleine auf die Expertise ausländischer Zulassungsbehörden verlassen zu müssen, gründete die Europäische Union die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit mit Sitz in Parma.

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit

Formal ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit eine EU-Agentur und arbeitet unabhängig von allen EU-Institutionen. Innerhalb der europäischen Lebensmittelsicherheitsstrategie „Vom Acker auf den Teller“ nimmt die Behörde eine zentrale Position ein.

Sie berät die EU-Institutionen rund um die grüne Gentechnik. Unter anderem aufgrund ihrer Bewertungen entscheidet die EU-Kommission über die Zulassung gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO-Pflanzen) als Futter- oder Lebensmittel. Ist eine Aussaat innerhalb der EU geplant, muss diese zusätzlich beantragt und von der EU-Kommission genehmigt werden. Auch in diesem Fall erstellt die Behörde für Lebensmittelsicherheit ein Gutachten.

Die Liste zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU ist immer noch sehr übersichtlich. Mais, Sojabohnen, Zuckerrüben, Baumwolle, Raps und Stärkekartoffeln finden sich dort. In den kommerziellen Anbau haben es im Prinzip nur die Stärkekartoffel Amflora und eine Maissorte geschafft.

In Deutschland sorgte die Stärkekartoffel Amflora in diesem Jahr für großes Aufsehen. Obwohl sie nur für die industrielle Stärkegewinnung zugelassen ist, war ihr Anbau in Mecklenburg-Vorpommern trotz der geringen Feldgröße ein rotes Tuch für Gentechnikgegner.

Koexistenz die schärfste Waffe gegen grüne Gentechnik

Eine Gefährdung der Umwelt, Nutztiere oder des Menschen konnten Gentechnikgegner für zugelassene GVO-Pflanzen bislang nicht schlüssig nachweisen. Dies ist jedoch der einzige Grund, einen Anbau in einem Mitgliedstaat zu verbieten.

Fünfzehn Mitgliedstaaten, unter anderem Deutschland, waren daher bereits in der Vergangenheit vorgeprescht und entwickelten das Konzept der sogenannten Koexistenz. Es besagt, dass ein Landwirt Schadensersatz zahlen muss, wenn Erbgut seiner GVO-Pflanzen in die konventionellen Pflanzen eines Nachbarfeldes gelangt; zum Beispiel durch von Bienen oder dem Wind übertragenen Pollen. Zusätzlich dürfen die Randflächen des Feldes nicht mit GVO-Pflanzen bepflanzt werden.

Im Frühjahr diesen Jahres änderte die EU-Kommission ihren Kurs. In Zukunft sollen Mitgliedstaaten den Anbau von GVO-Pflanzen nicht nur aus Sicherheitsgründen verbieten dürfen. Außerdem stärkt sie das Koexistenz-Konzept und möchte den Mitgliedstaaten einen größeren Spielraum bei dessen Gestaltung einräumen.

Ganz auf einheitliche europäische Standards zur Koexistenz verzichten möchte die Kommission nicht. Hier beginnt die Arbeit des European Coexistence Bureau (ECoB). Gegründet von der EU-Kommission und dem Joint Research Centre der EU, soll es in Zukunft „Best Practice“- Empfehlungen für Koexistenzrichtlinien erarbeiten.

Kein endgültiger Sieg der Gentechnikgegner

Obwohl die vorgeschlagenen Regeln in Zukunft den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU erschweren, ist dies kein Sieg der Gentechnikgegner. Müssen sie doch akzeptieren, dass Saatgut und Pflanzen zugelassener Sorten frei in der EU gehandelt werden dürfen.

EU-Gesetzgebung

Vor dem Vertrag von Lissabon