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EUROPA Kreuz & Quer

Kein Beamtenmikado bei Atommüll

Holger Thomas, 5. November 2010

In 14 Staaten der Europäischen Union sichern Atomkraftwerke die Energieversorgung. Bereits vor 50 Jahren ging das erste Kraftwerk ans Netz. Ein Endlager für den radioaktiven Müll gibt es in der EU bis heute nicht. Nun fordert der EU-Kommissar Oettiger von den Mitgliedstaaten Pläne zur End- und Zwischenlagerung ihres strahlenden Mülls.

Befürworter der Atomenergie gibt es europaweit und in der EU-Kommission. Mit der Frage nach dem „Wohin“ mit den hoch radioaktiven Abfällen beschäftigen sich diese jedoch nicht so gerne. Damit soll möglichst schnell Schluss sein, geht es nach den Vorschlägen des EU-Kommissars Günther Oettinger. Er stellte einen Richtlinienentwurf zur Entsorgung von hoch radioaktiven Abfällen aus Kernkraftwerken, Medizin und Forschung vor. Bereits 2015 sollen alle Mitgliedstaaten Pläne zur Errichtung eines Endlagers bei der EU-Kommission einreichen - hofft der Kommissar.

14 Staaten betreiben innerhalb der Europäischen Union Kernkraftwerke, doch nur drei haben konkrete Pläne zur Endlagerung des anfallenden radioaktiven Mülls. In Finnland soll ein Endlager bereits 2020 seine Arbeit aufnehmen, damit wären sie Klassenprimus der EU. Schweden möchte 2023 und Frankreich 2025 aufschließen. Deutschland untersucht seit einer gefühlten Ewigkeit den Salzstock in Gorleben, ob und wann dort radioaktiver Müll gelagert werden kann, steht in den Sternen. Solange wird der Müll in einem oberirdischen Zwischenlager, im Prinzip eine befestigte Lagerhalle aufbewahrt.

Oettinger sieht EU in der Pflicht

Geht es nach den Plänen der EU-Kommission, sollen aus den Zwischenlagern nicht klammheimlich „De-facto“-Endlager werden. Ihre Lebensdauer sei mit 50 bis 100 Jahren begrenzt, sie benötigten eine permanente Wartung, befänden sich meist auf der Erdoberfläche und seien damit einer höheren Unfallgefahr ausgesetzt als unterirdische Endlager. Mithin seien diese nicht geeignet, die Bevölkerung vor den Gefahren des Atommülls zu schützen, argumentiert die EU-Kommission.

Oettinger sieht sich und die Europäische Union aufgrund des Euratomvertrages in der Verantwortung, die Bürger und Umwelt vor den Gefahren einer radioaktiven Kontamination zu schützen. Das Rad neu erfinden müssen die Mitgliedstaaten nicht. Oettinger fordert, die bereits im Rahmen der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) vereinbarten Standards für die Verarbeitung und Endlagerung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente anzuwenden. Die Standards der IAEO sollen in der EU rechtsverbindlich sein und unabhängige Institutionen ihre Anwendung überwachen.

Zwar dürfen nach Ansicht der Kommission Mitgliedstaaten der EU untereinander kooperieren und gemeinsame Endlager errichten, den Export des radioaktiven Mülls in Länder außerhalb der EU möchte sie hingegen verbieten.

Konkret muss jeder Mitgliedstaat seine Pläne zur End- und Zwischenlagerung, zur Beteiligung der Bürger in den notwendigen Genehmigungsverfahren sowie einen Zeitplan zur Verwirklichung der Vorhaben bei der EU-Kommission einreichen. Zusätzlich will Oettinger der EU-Kommission das Recht einräumen, Änderungen an den Endlagerplänen der Mitgliedstaaten zu verlangen.

EU-Gesetzgebung

Vor dem Vertrag von Lissabon