EUROPA AKTUELL
- Ina Klein.
Die Frage der Woche
Was ist der 'acquis communautaire'?
Wenn von der Erweiterung der EU die Rede ist, taucht häufig der Begriff 'acquis communautaire' auf. Man liest Schlagzeilen wie: "Die Türkei hat ihre Fähigkeit zur Übernahme des acquis communautaire bewiesen" oder "Malta muss sein Umweltrecht in Übereinstimmung mit dem Umwelt-Acquis bringen".
Der französische Begriff 'acquis communautaire' heißt übersetzt 'gemeinschaftlicher Besitzstand'. Bezogen auf die EU umfasst er das gesamte Primär- und Sekundärrecht, das in der EU gilt:
- den Inhalt der Grundlagen-Verträge der EU;
- die erlassenen Rechtsvorschriften und die Rechtsprechung des Gerichtshofs;
- die angenommenen Erklärungen und Entschließungen;
- die Rechtsakte der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik;
- die in den Bereichen Justiz und Inneres vereinbarten Rechtsakte;
- die von der Gemeinschaft geschlossenen internationalen Abkommen und
- die Abkommen, welche die Mitgliedstaaten untereinander in Bereichen schließen, die unter die Kompetenz der EU fallen.
Dieser Besitzstand entwickelt sich ständig weiter.
Der 'Acquis' ist eine "Heiligen Kuh" der EU, denn ihn zu wahren, ist der Union überaus wichtig, was sie entsprechend schon in Artikel 2 des EU-Vertrags zu einem ihrer offiziellen Ziele erklärt.
Wie ernst die EU es dennoch mit dem Acquis meint, zeigt sich im Zusammenhang mit der Erweiterung: Wollen die Beitrittskandidaten aufgenommen werden, müssen sie den gesamten gemeinschaftlichen Besitzstand - also Vertragstexte, Gesetzgebung etc. - übernehmen; frei nach dem Motto "take it or leave it". Es heißt, Ausnahmen oder abweichende Regelungen würden nur in ganz wenigen Fällen und in begrenztem Umfang akzeptiert.
Häufig jedoch vollziehen sich Verhandlungen zur Übernahme des Acquis mit Hängen und Würgen. In Sachen Umweltpolitik beispielsweise kann nicht davon ausgegangen werden, dass die neuen Länder in der Lage sein werden, den gesamten Umwelt-Acquis sofort und lückenlos zu übernehmen. Ihre Verwaltungs- oder Infrastrukturen lassen das oftmals noch nicht zu. Demzufolge werden schon einmal Übergangsfristen vereinbart - was nicht immer auf Gegenliebe bei den übrigen Mitgliedstaaten stößt; denn die fühlen sich dadurch benachteiligt und befürchten wettbewerbliche Nachteile, wenn sie z.B. unter strengeren Umweltauflagen produzieren müssen, als dies ihren Nachbarn gestattet ist.
Erstveröffentlichung am 19.12.2002
Service zum Artikel
Links ins Internet
- europa-reden.de: Acquis communautaire
- Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Kodifizierung des Acquis communautaire (PDF)
Anzeige
Anzeige
Sprung zum Artikelanfang.
