- Olaf Wittrock.
EUROPA AKTUELL

Die Frage der Woche
Was steht eigentlich im Amtsblatt der EU?
Tatsächlich ist das offizielle "Gesetzesverkündungsorgan" der Europäischen Union erst wenige Tage alt: Seit 1. Februar 2003, als - von der breiten Öffentlichkeit freilich kaum bemerkt - der Vertrag von Nizza in Kraft trat, haben die Europäer mit einer längst kurios anmutenden Altlast aufgeräumt: Das "Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften" wurde umbenannt in "Amtsblatt der Europäischen Union". Elf Jahre nach Gründung der EU durch den Vertrag von Maastricht steht nun drauf, was drin ist: nämlich Texte aus allen drei Säulen der Gemeinschaft - und eben mitnichten nur aus der ersten, der "EG"-Säule.
Tatsächlich ist die Veröffentlichung von Dokumenten rechtlicher Natur traditionell eine notwendige Bedingung für das Inkrafttreten. Jeder Betroffene soll schließlich die Möglichkeit haben, nachzulesen, was mit ihm geschehen soll. Und dies eben ermöglicht das Amtsblatt als öffentliche Schriftensammlung.
Für Entscheidungen, die außerhalb der Gemeinschafts-Säule getroffen wurden war wegen der rechtlichen Nicht-Verbindlichkeit solcher Beschlüsse für die Bürger bisher kein solches öffentliches Forum vorgesehen. Gemeinsame Aktionen, Gemeinsame Standpunkte und anderes mehr, was der Rat mit Bezug auf Außen- und Sicherheitspolitik oder Inneres und Justiz beschloss, wurde um der Transparenz willen und gewissermaßen aus Goodwill von der Amtsblatt-Redaktion mit aufgenommen. Freilich unter separaten Nummern, damit etwa die Seitenzählung dadurch nicht irritiert würde.
Rechtzeitig noch vor dem 50-Jahre-Jubiläum des Amtsblattes und seiner Vorläufer am 10. April 2003 besann man sich nun eines Besseren, beendete das Provisorium und kann nun unter neuem Titel auch offiziell das veröffentlichen, was unter den Unions- nicht aber den Gemeinschaftshut passt.
Am Aufbau der neu titulierten Publikation hat sich damit noch nicht geändert, auch wenn zur Zeit über eine Neuordnung der Struktur nachgedacht wird. Wie bisher unterteilt sich das Amtsblatt in verschiedene Serien: L für Rechtsvorschriften, C für Mitteilungen und Bekanntmachungen, S für Ausschreibungen, sowie den Anhang mit ausführlichen Berichten der Sitzungen des Europäischen Parlaments.
Die Ausschreibungsreihe S sowie die Vorschläge der Kommission, die der Reihe C zuzuordnen sind, erscheinen mittlerweile nur noch elektronisch. Künftig soll die Kommission ihre Vorschläge sogar gar nicht mehr im gesonderten Amtsblatt-Layout, sondern nur noch in der Organ-eigenen KOM-Reihe veröffentlichen - dies gilt auch für die Gemeinsamen Standpunkte des Rats, parlamentarische Anfragen und die Sitzungsprotokolle.
Eine Überlegung, die all jene freuen wird, die öfter im Amtsblatt recherchieren und dazu bislang die Eur-Lex-Daenbak nutzen mussten: Die professionellere und umfassendere Celex-Datenbank, die die EU-Server parallel zu Eur-Lex bereithalten, soll schon kostenlos für alle im Netz zur Verfügung stehen.
Erstveröffentlichung am 20.2.2003
Service zum Artikel
Links innerhalb europa-digital
- EU ONLINE: Übersicht über die wichtigsten Datenbanken auf den Servern der EU
- DSCHUNGELBUCH: Die Politikfelder der EU (Säulenprinzip)
Links ins Internet
- Amtsblatt: aktuelle Ausgaben der Reihen L und C
- Eur-Lex-Datenbank: Rechtsakte der Union
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