EUROPA AKTUELL

  • Axel Heyer
 

Die Frage der Woche

Was ist eine Delegation?

Im Europäischen Parlament ist jede(r) Abgeordnete nicht nur Mitglied in mindestens einem Fachausschuss sondern auch noch in einer Delegation. Die Arbeit in der Delegation ist in der Regel nicht so bedeutsam wie die im Ausschuss, was nicht zuletzt daran liegt, dass in den meisten Ausschüssen die konkrete Gesetzgebung der EU geschieht - diese Kompetenz haben Delegationen so nicht.

Die insgesamt 34 Delegationen des Europäischen Parlaments setzen sich meist aus einer kleinen zweistelligen Anzahl von MEPs zusammen. Sie sind ihrem Arbeitsinhalt gemäß geographisch sortiert. Das heißt: pro Land bzw. pro Länderverbund gibt es eine EP-Delegation, die sich in einer Art außenpolitischer Nebenmission zur Tätigkeit des EP-eigenen Auswärtigen Ausschusses (ganz abgesehen von der Außenpolitik von Kommission und Rat) um die Gestaltung der Beziehungen kümmert. Dem Status des Europäischen Parlaments entsprechend geschieht dies auf interparlamentarischer Ebene, also im Dialog mit Abgeordneten des jeweiligen nationalen Parlaments. Beide Delegationen zusammen bilden einen gemeinsamen interparlamentarischen Ausschuss.

So erschließt sich also die Bezeichnung "Gemischter parlamentarischer Ausschuss", auch wenn sie dadurch nicht eleganter wird. Damit könnte es eigentlich gut sein, aber: das EP hat nicht nur solche "GpA"-Delegationen, sondern führt noch eine Reihe anderer Bezeichnungen, ohne irgendwo schlüssig zu erklären, warum die anders heißen, obwohl es auch bei ihnen um interparlamentarische Zusammenarbeit geht. Also, hinein in den Dschungel an Bezeichnungen, deren Unterschiede selbst Fachleute uns nicht so recht erklären konnten...

Delegationen des Europäischen Parlaments lassen sich zunächst geographisch in zwei verschiedene Fälle unterscheiden:
1. Delegationen mit Ländern und Länderverbünden in Europa - aber außerhalb der EU
2. Delegationen mit Ländern und Länderverbünden außerhalb Europas (inkl. dem Sonderfall 'NATO')

Unsere "Delegation gemischter parlamentarischer Ausschuss" gibt es insgesamt acht mal, sechs mal mit anderen Europäern (mit den Beitrittskandidaten sowie Mazedonien und den EWR-Staaten Schweiz, Norwegen, Liechtenstein plus Island), dazu mit Mexiko und mit Chile.
Im EU-Bulgarien-Ausschuss sitzen zum Beispiel auf diese Weise 24 Europaabgeordnete (plus 17 Stellvertreter = die EP-Delegation!) sowie eine vergleichbare Anzahl Abgeordneter des bulgarischen Parlaments.

Daneben gibt es innerhalb Europas noch die "Delegation parlamentarischer Ausschuss für die Zusammenarbeit EU-Russland" und zwei Gruppen von weiteren ehemaligen Sowjetrepubliken. Als dritte europäische Variante gibt es die "Delegation für die Beziehungen zu ..." mit erstens den Ländern Südosteuropas (Ex-Jugoslawien + Albanien) und zweitens Weißrußland.

Außereuropäisch heißen, bis auf die mit Mexiko und Chile, alle Delegationen "Delegation für die Beziehungen zu" und dann "Japan" oder "den Vereinigten Staaten" oder auch "dem Palästinensischen Legislativrat". Einzige Ausnahme ist eine Gruppe von Ex-Sowjetrepubliken, die nicht mehr zu Europa gehören (Kirgistan etc.) aber die den selben Delegations-Status haben wie die anderen Ex-Sowjets.

 Erstveröffentlichung am 8.4.2004

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