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EUROPA AKTUELL

  • Holger Thomas
27.3.
2003
Die Frage der Woche

Wie sorgt die EU für gesunde Lebensmittel?

Spätestens seit den Skandalen um Nitrofen-verseuchtes Getreide, Antibiotikarückständen in Lebensmitteln, Maul- und Klauenseuche sowie BSE fragen sich die europäischen Verbraucher, wer für die Sicherheit ihrer Lebensmittel zuständig ist und welche Maßnahmen die EU trifft. Dabei erwarten rund 90 Prozent der EU-Bürger, dass die Europäische Kommission diese Aufgabe übernimmt. Zuständig für das europäische Lebensmittelrecht und -kontrollsystem ist David Byrne, Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz.

Da in jeder Krise auch die Chance für einen Neubeginn liegt, begann Byrne 1999 ein neues Konzept für die europäische Lebensmittelpolitik zu entwerfen und konnte bereits große Erfolge bei dessen Umsetzung erreichen. Unter dem Motto "vom Erzeuger zum Verbraucher" umfasst sein Konzept sämtliche Stufen der Lebensmittelproduktion und setzt nicht erst bei der Kontrolle fertiger Nahrungsmittel an.

Erstmalig wird eine klare Trennung zwischen unabhängiger wissenschaftlicher Risikobewertung und den darauf basierenden politischen Entscheidungen des Risikomanagements eingeführt. Die drei wesentlichen Komponenten des neuen Systems sind eine unabhängige 'Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit' (EBLS), das Lebensmittel- und Veterinäramt der EU als zentrales Kontrollorgan der Komission sowie neue Notfallbefugnisse für die EU-Kommission.

Aufgabe der EBLS ist die Bereitstellung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in allen Bereichen, die direkt oder indirekt an der Lebensmittelproduktion beteiligt sind (z.B. Futtermittel, Produktionsanlagen, Pflanzen- und Tiergesundheit etc.). Fast revolutionär ist ihr Auftrag, sämtliche Informationen unabhängig vom politischen Druck zu veröffentlichen, um das Vertrauen der Verbraucher zu erhöhen. Zwar ist die EU-Kommission als Hauptkunde vorgesehen, aber auch das Europaparlament oder einzelne Mitgliedsländer können ihre Expertise nutzen.

Das Risikomanagement, d.h. die Formulierung von Verordnungen zur Lebensmittelsicherheit, die Definition von verbindlichen Standards in der Lebensmittelkontrolle sowie die Verhängung von Sanktionen bei Verstößen, verbleibt hingegen bei der EU-Kommission. Die wissenschaftlichen Grundlagen für alle Entscheidungen bilden dabei die Empfehlungen der EBLS.

Das Lebensmittel und Veterinäramt der EU prüft dabei vorrangig, ob die nationalen Behörden festgesetzte Standards erfüllen und einen ausreichenden Schutz der Verbraucher gewährleisten. So will man vermeiden, dass sich das Amt bei der Vielzahl von Mitgliedsstaaten und Drittländern, die Lebensmittel in die EU einführen möchten, verzettelt. Zusätzliche Notfallbefugnisse für die Kommission sollen dafür sorgen, dass sie schnell auf Verstöße und neue Skandale reagieren kann.


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Links ins Internet:

  • Homepage der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
  • Homepage der EU-Kommission zur Lebensmittelsicherheit in Europa
  • Fragen und Antworten zur vorgeschlagenen Verordnung über amtliche Lebens- und Futtermittelkontrollen
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