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EUROPA Kreuz & Quer - TRIBÜNE

Zweifelhafter Kuhhandel: Die GVO-Renationalisierungspläne der Europäischen Kommission

von Martin Häusling, 19. Juli 2010

Marting Häusling sitzt seit 2009 für die deutschen Grünen im Europaparlament. Er ist Mitglied des Agrarausschusses im EP und beschäftigt sich dort auch mit Fragen zur grünen Gentechnik. Er kommentiert und analysiert den Vorstoß der EU-Kommission die EU-Regeln zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu reformieren.

Grüne Gentechnik, sprich die gentechnische Veränderung von Nutzpflanzen für die Landwirtschaft steht wieder ganz oben auf der Agenda. Die einseitig biotechnikfreundliche Europäische Kommission hat deshalb einen politischen Vorstoß gestartet, um dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVO) zum Durchbruch zu verhelfen. Nachdem Kommissionspräsident José Manuel Barroso dies bereits in den Leitlinien für seine zweite Amtszeit angekündigt hatte, hat die Kommission am 13.7.2010 nun ein entsprechendes Gesetzgebungspaket angenommen. Die Initiative zeigt dabei exemplarisch wie Kommissionspräsident Barroso meint sich in einem blinden Fortschritts- und Wettbewerbsglauben über die Widerstände in den Mitgliedstaaten und die große Mehrheit der europäischen Bevölkerung hinwegsetzen zu können.

Der Vorschlag

Die Vorschläge zielen darauf ab, das bisherige Zulassungssystem weiter auf EU-Ebene zu belassen, aber gleichzeitig den Mitgliedstaaten das Recht einzuräumen, den Anbau in ihrem Hoheitsgebiet oder Teilen ihres Hoheitsgebietes zu verbieten. Die Kommission beabsichtigt damit, das bisherige Zulassungsverfahren zu beschleunigen und gleichzeitig auf die Spaltung der Mitgliedstaaten in Gegner und Befürworter der Verwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Landwirtschaft (grüne Gentechnik) zu reagieren.

Hauptaspekte der Initiative sind eine Änderung der Leitlinien zur Frage der Koexistenz von GVO-Landwirtschaft und konventioneller bzw. ökologischer Landwirtschaft. Gleichzeitig schlägt die Kommission vor mithilfe einer entsprechenden Verordnung einen neuen Artikel in die Freisetzungsrichtlinie (2001/18/EG) aufzunehmen, der den Mitgliedstaaten das Recht geben soll, GVO-Anbau ganz oder teilweise bzw. regional beschränkt zu verbieten. Allerdings sieht der Vorschlag nur vor, dass Anbauverbote lediglich aus Gründen, die nicht Teil des bisherigen Zulassungsverfahrens sind, ausgesprochen werden können. Das bedeutet, dass Umwelt- und Gesundheitsschutz keine Grundlage für Verbote bieten. Zusätzlich müssen die Begründungen konform mit den EU-Verträgen und internationalen Verpflichtungen, vor allem im Rahmen der WTO, sein.

Die Motive der Kommission

Derzeit wird das Zulassungsverfahren für GVO nach dem Komitologieverfahren geregelt. Das bedeutet konkret, dass die Kommission dem verantwortlichen Ständigen Ausschuss einen Vorschlag zur Zulassung neuer GVO vorlegt, der mit qualifizierter Mehrheit für oder gegen den Antrag entscheiden muss. Findet sich eine solche Mehrheit nicht, muss der Rat entscheiden, allerdings ebenfalls mit qualifizierter Mehrheit. Sollte es dann immer noch zu keiner Entscheidung gekommen sein, kann die Kommission letztendlich selber die Entscheidung über die Zulassung treffen. Dieser langwierige Prozess ist aber gerade der Stein des Anstoßes für die Kommission.

In ihrer 'Roadmap' zum GVO-Anbau vom Mai dieses Jahres hat die Kommission offen verkündet, dass sie dieses zeitaufwendige Verfahren verkürzen und die langjährige Blockade zwischen den Mitgliedstaaten, von denen einige den GVO-Anbau strikt ablehnen und andere ihn offen unterstützen, lösen will. Die Hoffnungen von Präsident Barroso und seinen Kommissar-Kollegen beruhen nun darauf, dass GVO-kritische Mitgliedstaaten ihre Blockadehaltung im Ständigen Ausschuss aufgeben, wenn sie im Gegenzug die Möglichkeit haben, den Anbau in ihren Grenzen zu verbieten. Die berechtigten Zweifel am Sinn grüner Gentechnik in den Mitgliedstaaten und unter den Bürgern werden in der Roadmap als 'Problem' identifiziert, das es zu überwinden gilt. Auch in der Folgenabschätzung der Roadmap wird die einseitige Fokussierung der Kommission deutlich. Dem Ziel, der Grünen Gentechnik in Europa zum Durchbruch zu verhelfen ("make the system work") und mehr sowie schnellere Zulassungen von GVO-Sorten zu ermöglichen, wird alles andere untergeordnet. Unverblümt wird zugegeben, dass einerseits, wie erwünscht, Biotech- und Saatgutunternehmen profitieren werden und andererseits Landwirte, die sich gegen den Anbau von GVO entschieden, negativ betroffen sein könnten. Die Existenzen vieler Biobauern stünden in jenen Mitgliedstaaten auf dem Spiel, die sich für GVO entscheiden und eine Kontaminierung der ökologischen Betriebe in Kauf nehmen.

Der Kuhhandel und die möglichen Folgen

Die Strategie von Barroso und John Dalli, dem zuständigen Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, baut auf der Annahme auf, dass in Zukunft mehr Mitgliedstaaten neuen Zulassungen zustimmen werden, wenn sie den Anbau in ihren Grenzen untersagen können. Im Prinzip geht es darum, den Regierungen in widerspenstigen Staaten die Möglichkeit zu geben, dank der Verbotsoption die eigenen Wähler zu beruhigen und gleichzeitig dem Druck der Agroindustrie in Brüssel nachgeben zu können. Damit sollen weit mehr Zulassungen bereits auf der Ebene des Ständigen Ausschusses möglich werden.

Durch die Abgabe der Verantwortung über den GVO-Anbau erwarten wir, dass die Kommission eine ganze Reihe von Zulassungen beantragen wird, die bisher noch ruhten. Gleichzeitig wird der Druck auf GVO-kritische Mitgliedstaaten ernorm wachsen - nicht nur durch die Biotechnologielobby, sondern auch durch die Kommission und andere Mitgliedstaaten. Alleine 17 GVO-Sorten sind "in der Pipeline" und könnten binnen kurzem zugelassen und angebaut werden. Doch gerade in Staaten mit einer unkritischen GVO-Politik herrscht ein allzu laxer Umgang mit den Regeln zur Koexistenz. Saatgut, Futter- und Lebensmittel würden in kurzer Zeit verunreinigt und würden die Wahlfreiheit von Konsumenten und Landwirten stark einschränken.

Langfristig wird, angesichts der kleinräumlichen geografischen Strukturen und des europäischen Binnenmarktes, ein konsequenter Schutz von GVO-freien Staaten und Regionen vor Kontaminierung nicht möglich sein. Es ist naiv oder zumindest fahrlässig zu glauben, dass Pollen an den Grenzen halt machen und der Markt für Saatgut einfach zu überwachsen sein wird. Die jüngsten Fälle von Saatgutverunreinigungen in Deutschland durch Genmais der Firma Pioneer, der in Europa sogar nur als Futtermittel zugelassen ist, sollten uns Warnung genug sein. Auch handelspolitisch würde der von Barroso und Dalli vorgeschlagene 'Deal" zu Konflikten führen. Denn wie würde die Kommission im Namen der EU gegenüber der WTO auftreten, sollte es dort zu Klagen über Anbauverbote kommen. Die GVO-kritischen Mitgliedstaaten könnten sich wohl kaum der vollsten Unterstützung durch die Kommission sicher sein. Auch die rechtliche Situation in Europa wird unklarer. Viele Rechtsexperten befürchten bereits eine Klagewelle gegen renitente Mitgliedstaaten durch die GVO-Lobby aufgrund der sehr vagen und eingeschränkten Rechtfertigungsgrundlage für Anbauverbote. Abgesehen davon bietet die bisherige Schutzklausel bereits die Möglichkeit Anbauverbote auszusprechen. Deutschland hat dies beispielsweise mit dem Gen-Mais MON810 erfolgreich getan.

Politik gegen die Bürgerinnen und Bürger

Der Vorschlag zeigt exemplarisch die ganze Schwäche der Kommission, der es in den vergangenen Jahren nicht gelungen ist, eine Mehrheit der Mitgliedstaaten und der Bevölkerung von den angeblichen Vorteilen grüner Gentechnik zu überzeugen. Die juristischen Schwächen des Vorschlags sind dabei nur ein Aspekt. Viel mehr führt die zentrale Annahme einer funktionierenden Koexistenz an der Realität vorbei und stellt reine Augenwischerei dar. Denn es fehlt ein EU-weit rechtlich verbindliches und durchsetzbares System zur Koexistenz, das wir Europäische Grüne seit langem fordern. Auch die Forderungen des Rates aus dem Jahr 2008, das Zulassungsverfahren und die Risikofolgenabschätzung durch die EFSA zu verbessern, hat die Kommission nicht erfüllt. Zu diesem Schluss kommt eine Studie, die wir Grüne kürzlich vorgestellt haben [Anm. der Redaktion: Link am Textende]. Bis diese Forderungen erfüllt und alle Koexistenzregeln verbindlich umgesetzt werden können, brauchen wir einen einstweiligen Zulassungsstopp.

Aber noch schwerer wiegt, dass die Europäische Kommission mit fadenscheinigen Argumenten Politik im Sinne einer Handvoll von Agrokonzernen macht und gleichzeitig die Interessen von vielen Verbrauchern und Landwirten einfach übergeht. In Zeiten von Wirtschaftskrise, stetig wachsender Politikverdrossenheit und schwindender Europabegeisterung ist eine Politik gegen den Willen der Bevölkerung, das Gegenteil von dem was Europa jetzt braucht. Wir wollen stattdessen eine Landwirtschaft, die der Bevölkerung im ländlichen Raum, der Umwelt und den europäischen Verbrauchern zu Gute kommt. Ein Kernmerkmal des europäischen Agrarmodells der Zukunft muss deshalb der Verzicht auf Agrogentechnik sein.

EU-Gesetzgebung

Vor dem Vertrag von Lissabon