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EUROPA Kreuz & Quer - TRIBÜNE
Flüchtlingspolitik/Neuansiedlung: Eine europaweite Strategie für eine globale Herausforderung
Nadja Hirsch, 18. Juni 2010
Nadja Hirsch ist ein neues Gesicht im Europaparlament. Sie stammt aus München und vertritt seit 2009 die FDP in Brüssel und Straßburg. Als Mitglied des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Innerese beschäftigt sie sich auch mit der Behandlung von Flüchtlingen innerhalb der EU.
Deutschlands Lage in der Flüchtlingsfrage ist privilegiert. Seit Jahren gehen die Zahlen genehmigter Asylanträge zurück. Ein Grund hierfür ist das Dublin Abkommen, nach dem ein Flüchtling in das erste EU Land seiner Flucht zurückgeschickt werden kann. Zugleich finden im Verhältnis zu den abgewiesenen Asylanträgen vergleichbar wenige Rückführungen statt, so dass man davon ausgeht, dass die Gruppe der Menschen, die sich ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland aufhält, wächst.
Nadja Hirsch (FDP), Bild: privat.
Eine Möglichkeit die illegale Zuwanderung zu verringern, ist daher das UNHCR-Neuansiedlungsprogramm für Flüchtlinge. Bisher hat sich Deutschland an diesem regelmäßigen Programm nicht beteiligt, sondern ausschließlich an Ad-hoc-Maßnahmen. In diesem Zusammenhang wurden rund 2.500 irakische Flüchtlinge, mit vorwiegend christlichem Hintergrund, aufgenommen.
Neuansiedlung ist eine dauerhafte Lösung für Menschen, die in ihrem Heimatland aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt werden oder von Zwangsheirat oder Beschneidung bedroht sind. Oft flüchten sie in einen Nachbarstaat, der allerdings meist auch keine sicheren Aufenthaltsbedingungen bietet. In Flüchtlingslagern des UNHCR leben die Flüchtlinge oft jahrelang unter schwierigen Bedingungen. Nach der Anerkennung durch den UNHCR als "Flüchtling" wird versucht, diesen Menschen über das Neuansiedlungsprogramm die Chance auf eine dauerhafte Lösung, d. h. den Umzug in ein sicheres Land, zu bieten. Bevorzugt werden in diesem Neuansiedlungsprogramm vor allem „verletzliche Gruppen“, wie Kinder, Frauen, Kranke und Folteropfer.
Auf europäischer Ebene wird versucht, die Neuansiedlung weitestgehend zu koordinieren. Bisher nehmen allerdings nur 10 von 27 Mitgliedsstaaten daran teil (siehe Kasten). Diese haben zusammen 6.800 Flüchtlinge aufgenommen, was 10,9 % der gesamten neuangesiedelten Flüchtlinge auf der Welt ausmacht. Die Aufnahmezahl der EU ist im Vergleich zu Kanada, das alleine im Jahr 2008 fast 10.000 Flüchtlinge aufgenommen hat, und den USA mit 62.000 Flüchtlingen, beinahe verschwindend gering und spiegelt die globale Bedeutung der EU nicht wider. Für das Jahr 2010 erwartet der UNHCR, dass insgesamt 200.000 Umsiedlungen notwendig sind.
UNHCR-Neuansiedlungsprogramm
Zehn von 27 EU-Mitgliedstaaten nehmen teil:
Schweden, Dänemark, Finnland, Niederlande, Vereinigte Königreich, Irland, Portugal, Frankreich, Rumänien und die Tschechische Republik
Im Jahr 2009 legte die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Finanzierung des Neuansiedlungsprogramms vor. Dieser wurde ergänzt durch einen Initiativbericht des Europäischen Parlaments, der eine Überarbeitung des Programms vorschlägt.
Durch eine EU-weite Planung, eine europäische Struktur und eine Koordination der Mitgliedsstaaten könnten unter anderem die Kosten der Ansiedlungen gesenkt werden. Diese Kosten umfassen Aktionen wie zum Beispiel Auswahl- und Erkundungsbesuche, ärztliche Untersuchungen und Sicherheitsprüfungen, Visa-Anträge, Aufnahme- und Integrationsprogramme. Durch frühzeitige Abstimmung kann die Ankunft der Flüchtlinge außerdem durch die Kommunen vorbereitet, so wie Sonderbedürfnisse, beispielsweise zusätzlicher Schutz der Betroffenen, geplant werden.
Bei der Integration vor Ort spielt vor allem die Planbarkeit für die Städte und Gemeinden eine wichtige Rolle. Für die Aufnahme von Flüchtlingen können die Mitgliedsstaaten finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds beantragen. Dabei ist mir besonders wichtig, dass diese Mittel direkt an die Kommunen und in den Aufbau der Infrastruktur gehen und nicht in den Haushalt der Mitgliedsstaaten.
Das Neuansiedlungsprogramm baut auf Flexibilität und eine Teilnahme der Mitgliedstaaten ist freiwillig: Jährlich können die teilnehmenden Mitgliedsstaaten selbst festlegen, wie viele Flüchtlinge sie aufnehmen wollen und ob sie bestimmte Schwerpunkte setzten wollen. Auch ist es möglich, für eine gewisse Dauer wieder auszusteigen.
Aufgrund des demographischen Wandels ist Europa auf Migranten angewiesen. Voraussetzung ist, dass diese Menschen gerne nach Europa kommen und Anstrengungen unternehmen, sich zu integrieren. Ein substanzielles Engagement der EU in Flüchtlingsfragen hat darüber hinaus Signalwirkung auf andere Staaten. Unter diesen Gesichtspunkten stimmte eine Mehrheit der Abgeordneten im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) einer überarbeiteten Version des EU-Neuansiedlungsprogramms, die diese Schlüsselkomponenten hervorhebt, im April 2010 zu. Sobald die Abstimmung im Plenum stattgefunden hat, wird sich der Rat der EU mit dem Thema befassen.
Deutschland hat inzwischen den Prozess der Aufnahme der 2.500 irakischen Flüchtlinge abgeschlossen. Die Erfahrungen teilnehmender Kommunen sind durchweg positiv. Diese Erfahrungen sollte Deutschland nun nutzen, um dem regelmäßigen Neuansiedlungsprogramm baldmöglichst beizutreten.
Service zum Artikel
EU-Gesetzgebung
- Das legislative Viereck. Eine Übersicht der EU-Gesetzgebung.
- Der TRILOG - das andere Schlichtungsverfahren. Bevor sich die EU-Institutionen duellieren, kommt er zum Zug.
- Die Gesetzgebungsverfahren. Das ordentliche und die besonderen Gesetzgebungsverfahren im Detail.
- Komitologie auf einen Blick. Oft angewendet und sie lebt in Form der delegierten Rechtsakte sowie der Durchführungsrechtsakte weiter.
- Verordnung, Richtlinie, Beschluss und mehr: Die verschiedenen Rechtsakte der EU.
- Information ist alles - Parlamente koordinieren Gesetzgebungsverfahren mit IPEX
Vor dem Vertrag von Lissabon
- Gesetzgebungsverfahren - eine Übersicht.
- Wie entsteht eine Richtlinie. Ein Fallbeispiel.
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