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EUROPA Kreuz & Quer - TRIBÜNE

Arzneimittelpreisgestaltung in Deutschland und der Europäischen Union – Auf dem Weg zu einem Arzneimittelbinnenmarkt?

von Dr. Peter Liese, 29. November 2010

Dr. med. Peter Liese ist südwestfälischer CDU-Europaabgeordneter und gesundheitspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion (Christdemokraten) im Europäischen Parlament.

Der Deutsche Bundestag hat am 11. November 2010 dem ersten Teil der Gesundheitsreform der schwarz-gelben Koalition zugestimmt. Danach können Pharmaunternehmen in Deutschland unter anderem künftig den Preis für neue Arzneimittel nur noch für ein Jahr selber festlegen, vorausgesetzt, der Nachweis ist erbracht, dass das Medikament einen Zusatznutzen gegenüber bereits eingeführten Präparaten aufweist. Nur in diesem Fall übernehmen die Krankenkassen bei der Verschreibung des Medikaments durch den Arzt die anfallenden Kosten. Nicht nur aus Sicht der Versicherten in Deutschland ist die Entscheidung zu begrüßen, dass das Preismonopol der Pharmaunternehmen in der Bundesrepublik dadurch erstmals gebrochen wird. Auch aus europapolitischer Sichtweise ist die Entscheidung des Deutschen Bundestages von großer Bedeutung:

Für Pharmakonzerne ist Deutschland immer ein Paradies gewesen. Die Unternehmen konnten bisher den Preis für neue Medikamente selbst festlegen – und die Krankenkassen mussten zahlen. Deutschland liegt im europäischen Vergleich daher zusammen mit wenigen anderen Ländern bezüglich der Kosten an der Spitze. Zwischen 1998 und 2009 sind die Kosten für Arzneimittel in Deutschland von 18 Milliarden Euro auf über 32 Milliarden Euro gestiegen. In vielen Nachbarländern wie Belgien, Italien, Griechenland, Portugal und Spanien kosten einzelne Arzneimittel die Versicherten jedoch nur 60 Prozent des deutschen Preises. Internationale Preisvergleiche zeigen für Deutschland noch beträchtliche Sparmöglichkeiten von mehreren Milliarden Euro im Arzneimittelsektor. Dies macht rechnerisch über 0,3 Beitragssatz-Punkte aus, die Versicherten und Unternehmen (die an den Kosten der Krankversicherung beteiligt sind), fehlen. Der Grund für die hohen Preise ist darin zu suchen, dass Deutschland neben Dänemark und Malta das einzige Land in der Europäischen Union war, das keine staatliche Preisregulierung bei innovativen Arzneimitteln kannte und die Konzerne somit die Preise selber festlegen konnten. Durch die beschlossene Gesundheitsreform schließt sich Deutschland nun der übergroßen Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten an, die zumindest Ansatzweise eine staatliche Preisregulierung bei Arzneimitteln kennen. Dieser Teil der Gesundheitsreform kann jedoch nur ein erster Schritt gewesen sein. Der zweite Schritt muss sein, dass wir in der Europäischen Union auch einen echten Binnenmarkt für Arzneimittel schaffen, so zum Beispiel durch gemeinsame europäische Preisverhandlungen mit den Pharmaunternehmen. Dies heißt nicht, dass wir auf ein einheitliches Gesundheitsniveau in der EU steuern wollen oder in die gesundheitspolitische Kompetenz der Mitgliedsstaaten eingreifen wollen. Die Gesundheitspolitik soll und muss weiterhin national geregelt werden. Vielmehr sollen auch im Arzneimittelbereich die Bürger in der EU von einem einheitlichen europäischen Binnenmarkt profitieren. Warum muss Deutschland etwa mit seinen 82 Millionen Einwohnern so viel mehr für Arzneimittel bezahlen als kleine Länder mit deutlich weniger Einwohnern. Nach den Regeln der Marktwirtschaft müssten die Preise viel niedriger sein, weil die Menge, die die Kassen den Unternehmen abnehmen so viel höher ist.

Die extremen Preisunterschiede bei innovativen Arzneimitteln in der Europäischen Union sind auch aus sozialpolitischer Sicht nicht zu rechtfertigen, denn der deutsche Facharbeiter, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, finanziert durch seine hohen Beiträge und die Mitfinanzierung der Arzneimittelkosten in Deutschland die günstigen Arzneimittel auch für Millionäre in Ländern wie Portugal, Italien, Belgien, Spanien und Griechenland mit. Zudem entspricht das Preisniveau keineswegs immer dem Wohlstandsniveau. In einigen der Niedriglohnländer der Europäischen Union, wie zum Beispiel in Polen, sind die Preise für Medikamente ähnlich hoch wie in Deutschland. Eine wirkliche Harmonisierung der Arzneimittelpreise in der Europäischen Union hätte daher viele Vorteile:

Zum einen ergäben sich drastische Kosteneinsparungen für Versicherte in Deutschland und in anderen Hochpreisländern und das Preissystem würde somit fairer, da für alle EU-Bürger die gleichen Preise gelten.

Zum anderen würden alle Patienten/Bürger in der Europäischen Union durch Effizienzgewinne bei den Unternehmen profitieren. Diese unterhalten zurzeit riesige Mitarbeiterstäbe, um die Preise in den 27 unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten auszuhandeln oder um auf anderem Wege auf die Preisbildung in allen 27 Ländern politischen Einfluss zu nehmen. Im Sinne der Patienten könnten diese Kosten viel besser durch eine einheitliche europäische Preisverhandlung eingespart werden und stattdessen in Forschung, Entwicklung und Preissenkungen reinvestiert werden. Ein ganzer Wirtschaftszweig, namentlich die Branche der Parallelhändler, sorgt durch so genannte Reimporte dafür, dass die extrem unterschiedlichen Preise in der Europäischen Union teilweise wieder angeglichen werden. Der Reimport ist wegen der unterschiedlichen Preise notwendig und deshalb auch vom Europäischen Gerichtshof als wichtiger Bestandteil des Binnenmarktes unterstützt worden. Langfristig ist er allerdings unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten Unsinn. Die Arbeitsplätze in den genannten Brachen sind ähnlich produktiv wie die Arbeitsplätze von Zöllnern vor Schaffung des europäischen Binnenmarktes.

Im Europäischen Parlament wurde schon vor vielen Jahren über einheitliche Preisverhandlungen für die gesamte Europäische Union diskutiert. Die deutsche Bundesregierung hat dieses Modell unabhängig von parteipolitischer Ausprägung immer abgelehnt, da wir in Deutschland das Prinzip der freien Preisbildung kannten. Die freie Preisbildung wird in Deutschland jetzt zu Recht abgeschafft. Damit ist das entscheidende Argument gegen einen europäischen Arzneimittelbinnenmarkt hinfällig und ich plädiere diesbezüglich für einen neuen, ernsthaften Versuch im Sinne der Patienten in Deutschland und Europa.

EU-Gesetzgebung

Vor dem Vertrag von Lissabon