In eigener Sache

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Zehn Jahre haben wir versucht, für Sie einen Pfad durch den EU-Dschungel zu schlagen. Jetzt ist er uns über den Kopf gewachsen und wir stellen das Magazin ein.

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Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Axel Heyer
 

Achtung: Dieses Beipspiel bezieht sich auf die Zeit vor dem Vertrag von Lissabon, wird aber ähnlich auch in Zukunft angewendet

Wie entsteht eine Richtlinie?

Vom EP wieder zum Rat

Die Frage, wie eine Richtlinie entsteht, wollen wir einmal so genau wie möglich beantworten, weil es darum geht, wie konkret die Gesetze ausgehandelt werden, nach denen sich 450 Mio. Europäer zu halten haben. Deshalb haben wir uns an einen Europaabgeordneten gewandt, der an dem Beispiel einer konkreten Richtlinie erklärt, wie es funktioniert. Norbert Glante, SPD-Abgeordneter aus Brandenburg war 2002/04 Berichterstatter für die Richtlinie zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Auf seine praktischen Erfahrungen beziehen sich die angegebenen Daten.

Basiswissen: Die wichtigsten Schritte Wissen für Fortgeschrittene: Was einfach dazugehört Der Insiderblick: So läuft es hinter den Kulissen

Weiterleitung des Richtlinienentwurfs an den Rat

Um nach dieser politischen Lösung die Richtlinie auch juristisch auf den Weg zu bringen, übermittelt das Parlament die abgestimmten Kompromissanträge dem Rat.

Der Rat beschließt die Änderungen zum Gemeinsamen Standpunkt - das Gesetzgebungsverfahren ist beendet!

Nach einer Prüfung durch den juristischen und den Sprachdienst der Europäischen Union beschießt der Rat die Kompromissvorschläge des Parlaments. Diese für die meisten Beteiligten erfreuliche Formalie findet am 27.1. statt.

Die Richtlinie tritt am Tage ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft

Am 21. Februar erscheint der Text der Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union, die Richtlinie tritt an diesem Tag offiziell in Kraft. Von da an haben die Mitgliedstaaten der EU genau zwei Jahre Zeit, ihre Gesetzgebung so abzuändern, dass die Richtlinie inhaltlich in nationales Recht umgesetzt ist. Ob und wie sie das tun, ist eine andere Geschichte, die ein anderes Mal erzählt werden soll.

Nachtrag

Was passiert wäre, wenn man sich nicht geeinigt hätte
  • Wenn kurz vor dem Weihnachtsfrieden zwischen Rat und Parlament keine Einigung darüber zustande gekommen wäre, was in der Richtlinie stehen soll und was nicht, hätte es eine 3. Lesung und damit verbunden das so genannte Vermittlungsverfahren gegeben. Auch für dieses Verfahren gelten feste Fristen.
  • Zunächst hat der Rat nach Übermittlung des Abstimmungsergebnisses des Parlaments nach der 2. Lesung drei Monate Zeit, um bekannt zu geben, ob die Änderungen akzeptiert werden oder nicht. Im Falle der KWK-Richtlinie wäre der Fall klar gewesen: der Rat hätte die Änderungen nicht akzeptiert.
  • Der Präsident des Rates hätte dann im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Parlaments binnen sechs Wochen einen Vermittlungsausschuss einberufen müssen. Der Vermittlungsausschuss ist ein paritätisch aus Mitgliedern des Rates und Mitgliedern des Parlaments besetzter Ausschuss, in dem de facto die 3. Lesung bzw. die Vermittlung stattfindet.
  • Wer von Seiten des Parlaments Mitglied des Vermittlungsausschusses wird, ist in der Geschäftsordnung des Parlaments festgelegt. Neben drei Vizepräsidenten des Parlaments sind das in der Regel der Berichterstatter, der Vorsitzende des federführenden Ausschusses und weitere Abgeordnete verschiedener Fraktionen. Die politische Zusammensetzung entspricht der Fraktionszusammensetzung des Parlaments.
  • Die Aufgabe des Vermittlungsausschusses besteht darin, mit qualifizierter Mehrheit eine Einigung über einen gemeinsamen Entwurf zu erzielen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Lediglich die Kommission nimmt noch daran teil und ergreift Initiativen, damit die Standpunkte des Parlaments und des Rates sich möglichst noch annähern.
  • Billigt der Vermittlungsausschuss binnen sechs Wochen nach seiner Einberufung einen gemeinsamen Entwurf, dann haben Parlament und Rat ab dem Tag der Übereinkunft nochmal sechs Wochen Zeit, um den Rechtsakt entsprechend dem gemeinsamen Entwurf zu erlassen.
  • Für das Parlament bedeutet das eine dritte und letzte Besprechung (also die 3. Lesung) durch das Plenum.
  • Nimmt eines der beiden Organe den vorgeschlagenen Rechtsakt nicht innerhalb dieser Frist an, ist das Gesetzgebungsverfahren gescheitert.

Ein Vermittlungsverfahren für die KWK-Richtlinie hätte sich bei voller Ausschöpfung der Fristen bis in den Mai und Juni hinziehen können. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Parlament gerade im Wahlkampf und es fanden keine Plenarsitzungen statt. Die Vermittlung wäre an den nicht einzuhaltenden Fristen gescheitert, denn ein mögliches Entgegenkommen durch den Rat (etwa eine schnellere Bearbeitung) wurde dem Parlament nicht signalisiert.

Zum Schluss der Geschichte: der Abspann
  • Beteiligte MEPs: Glante, Adam, Berenguer, Westendorp, Rübig, Vidal, van Velzen, Mombaur, Langen, Turmes, Clegg, Bowe, Orcoyen, Haug, Korhola, Roo, Hultén, Seppänen (18)
  • Sekretariat des EP: 2 Administratoren, 2 Sekretärinnen (4)
  • Wissenschaftliche und fachliche Mitarbeiter: 18 Assistenten, 5 Fachberater (23)
  • Übersetzer: mind. 10
  • Beteiligte im Rat: Berater von drei Ratspräsidentschaften plus die nationalen Vertreter im AstV und in den Ratsarbeitsgruppen: ca. 50
  • Beteiligte in der Kommission: Kommissarin de Palacio, Generaldirektor, Unitätschef, bearbeitender Beamter + 2 Fachleute (6)
  • Lobbyisten vorstellig im Büro: 56
  • AGFW (3), EHP (4), COGEN (2), Eurelek (3), Keramik (3), schwedischer, deutscher, österreichischer und niederländischer KWK-Verband (jeweils 3), VKI (3), VCI (3), Vattenfall (2), VKU (3), VKÖ (2), CEPI (3), versch. Brennstoffzellenhersteller (4), Vaillant (2), DIHK (2), BDI (1), VDEW (2), British Sugar (2) plus eine noch höhere Zahl von jeweils involvierten Verbandskollegen, Sekretariatsmitabeitern.
  • Insgesamt mindestens 165 Personen

  • Positionspapiere von Lobbyisten: ca. 70
  • Ordnerverbrauch: 6 (in der 1. Lesung: 4, in der 2. Lesung 2)
  • Höhe des entmüllten Papierbergs: am Ende 0,5 m, zwischenzeitlich 2 m
  • Dateien im Computer: 178 (14,2 MB)

 Erstveröffentlichung am 27.9.2004