In eigener Sache

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Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Axel Heyer
 

Achtung: Dieses Beipspiel bezieht sich auf die Zeit vor dem Vertrag von Lissabon, wird aber ähnlich auch in Zukunft angewendet

Wie entsteht eine Richtlinie?

Der Start

Die Frage, wie eine Richtlinie entsteht, wollen wir einmal so genau wie möglich beantworten, weil es darum geht, wie konkret die Gesetze ausgehandelt werden, nach denen sich 450 Mio. Europäer zu halten haben. Deshalb haben wir uns an einen Europaabgeordneten gewandt, der an dem Beispiel einer konkreten Richtlinie erklärt, wie es funktioniert. Norbert Glante, SPD-Abgeordneter aus Brandenburg war 2002/04 Berichterstatter für die Richtlinie zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Auf seine praktischen Erfahrungen beziehen sich die angegebenen Daten.

Basiswissen: Die wichtigsten Schritte Wissen für Fortgeschrittene: Was einfach dazugehört Der Insiderblick: So läuft es hinter den Kulissen

Die Kommission macht einen Richtlinienvorschlag

Dieser Satz klingt zunächst so, als würde Romano Prodi in Brüssel eine eMail "An Alle" schreiben: "Ich habe nachgedacht und glaube, dass es jetzt an der Zeit ist, dass wir uns mit dem Kraft-Wärme-Kopplung mal näher beschäftigen. Wie man die fördert und was man dabei alles beachten muss, sollten wir auf europäischer Ebene klären. Ich habe da schon mal etwas vorbereitet...

Aber da Probleme bzw. mögliche Aufgaben für die EU meist schon länger bekannt sind und in Brüssel ständig alle miteinander reden, gibt es oft eine lange Vorgeschichte, bis der offizielle Vorschlag der Europäischen Kommission auf dem Tisch liegt. Wenn ein wichtiges Thema noch nicht auf europäischer Ebene behandelt wurde oder wenn sich die Rahmenbedingungen stark verändert haben, erstellt die Kommission in manchen Fällen ein so genanntes Grünbuch. In dem gibt sie, nach informellen Gesprächen mit Akteuren, die von dem Thema betroffen sind, den Stand der Dinge wieder und formuliert, in welche Richtung ihrer ersten Einschätzung nach die EU Einfluss nehmen sollte. Auf ein Grünbuch kann ein so genanntes Weißbuch folgen. Darin werden die Vorschläge bereits konkretisiert und die Richtung, in die ein zukünftiger Gesetzesentwurf gehen soll, wird deutlicher.

Im Falle der KWK-Richtlinie gab es vorab aber weder ein Grünbuch, noch ein Weißbuch. Dafür gab es bereits im Jahr 1997 eine Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über eine "Gemeinschaftsstrategie zur Förderung der KWK". Dieser nicht-legislative Text machte, ähnlich wie ein Weißbuch, die politische Stoßrichtung der EU in der KWK-Politik deutlich.

Am 22.7.2002 leitet die Europäische Kommission einen in der Generaldirektion Tansport und Energie (DG TREN) erarbeiteten Richtlinien-Vorschlag an das Europäische Parlament und startet damit den offiziellen Gesetzgebungsprozess.

Wie die Kommission klärt, nach welcher Verfahrensart der Vorschlag entschieden wird

Es gibt mehrere Verfahren, nach denen eine Richtlinie in der EU verhandelt und beschlossen wird. Im Prinzip gibt der EG-Vertrag vor, welches Verfahren jeweils das Richtige ist. In erster Linie kommt das auf das Politikfeld an, in dem die Richtlinie angesiedelt ist.

Die Politikfelder werden im EG-Vertrag jeweils im Rahmen eines so genannten "Titels" definiert, aber trotzdem gibt es Fälle, in denen eine Maßnahme mehrere Politikfelder berührt, also z.B. sowohl den Titel Industrie, als auch den Titel Forschung und technologische Entwicklung als auch den Titel Umwelt. Weil es keinen eigenen Titel für Energiepolitik gibt (diesen wird es erst mit der Verabschiedung der Europäischen Verfassung geben), hätte diese Frage auch bei der KWK-Richtlinie ein Problem sein können. Aber der Titel Umwelt macht das Rennen, der in Artikel 174 als eines seiner Ziele die "umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen" festschreibt und dies, wie Artikel 175 belegt, auch auf die Energieversorgung bezieht.

Für alle Themen, die unter die in Artikel 174 festgehaltenen Ziele des EG-Vertrags fallen, ist in Artikel 175, Absatz 1 festgelegt, dass sie nach dem weiter hinten in Artikel 251 beschriebenen Mitentscheidungsverfahren behandelt werden (Ausnahmen davon werden in Art. 175, Abs. 2-5 formuliert). Es ist ganz interessant, sich diesen Artikel 251 des EGV einmal im Original durchzulesen - ungefähr eine A4-Seite Text, der mit sieben Unterpunkten recht übersichtlich gegliedert und vor allem einer der wichtigsten Artikel dieses Vertrags ist.


Zum nächsten Abschnitt: Die Organisatorische Vorbereitung der 1. Lesung

 Erstveröffentlichung am 27.9.2004