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Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Axel Heyer
 

Achtung: Dieses Beipspiel bezieht sich auf die Zeit vor dem Vertrag von Lissabon, wird aber ähnlich auch in Zukunft angewendet

Wie entsteht eine Richtlinie?

Die erste Verhandlungsphase

Die Frage, wie eine Richtlinie entsteht, wollen wir einmal so genau wie möglich beantworten, weil es darum geht, wie konkret die Gesetze ausgehandelt werden, nach denen sich 450 Mio. Europäer zu halten haben. Deshalb haben wir uns an einen Europaabgeordneten gewandt, der an dem Beispiel einer konkreten Richtlinie erklärt, wie es funktioniert. Norbert Glante, SPD-Abgeordneter aus Brandenburg war 2002/04 Berichterstatter für die Richtlinie zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Auf seine praktischen Erfahrungen beziehen sich die angegebenen Daten.

Basiswissen: Die wichtigsten Schritte Wissen für Fortgeschrittene: Was einfach dazugehört Der Insiderblick: So läuft es hinter den Kulissen

Expertenhearing zum Thema im EP

Weil das Thema sehr komplex und technisch ist und zwischen den Mitgliedern große Differenzen bestehen, wird beschlossen, sich zunächst bei einem Hearing im Industrieausschuss durch externe Experten beraten zu lassen. Es findet am 9.1. im Europäischen Parlament in Brüssel statt. An dieser öffentlichen Anhörung nehmen die interessierten Mitglieder des Industrieausschusses teil. Der spanische Professor Roqueta von der Universitat de Catalunya, Heikki Koivisto als Direktor des finnischen Fernwärmeverbandes sowie der Däne Jesper Lorentzen als Fachmann aus der Kommission erklären, was es mit der KWK im Detail auf sich hat.

Abstimmung der Stellungnahme in den begleitenden Ausschüssen

In diesen Wochen finden auch die Beratungen und die Abstimmung im stellungnehmenden Ausschuss ENVI statt. Zwar ist die Aufgabenverteilung insofern klar als nur der Bericht des federführenden Ausschusses im Plenum zur Abstimmung gebracht wird, aber weil der Blickwinkel eines anderen Ausschusses durchaus noch neue Aspekte zu Tage fördern kann und nicht zuletzt um die Akzeptanz im Plenum zu vergrößern, sind die Stellungnahmen ein wichtiger Aspekt der parlamentarischen Arbeit. Bei der KWK-Richtlinie wird das so genannte Hughes-Verfahren angewendet, d.h. die Stellungnahme des Umweltausschusses, bzw. seine Änderungsanträge werden vom federführenden ITRE-Ausschuss nochmals abgestimmt und somit je nach Mehrheit in den Bericht des Ausschusses einbezogen.

Weitere Aussprache im Ausschuss und Festlegung einer Deadline für Änderungsanträge

Am 27.1. findet eine weitere Aussprache zur KWK-Richtlinie im ITRE statt. Eine Deadline für Änderungsanträge wird zunächst wieder nicht festgesetzt - eine Reihe von Abgeordneten erbittet eine weitere Diskussion und mehr Zeit zur Bearbeitung. Schließlich wird im Februar die Deadline für die Änderungsanträge auf den 4.3. festgelegt. Bis dahin können alle Ausschussmitglieder Änderungen zum Kommissionsvorschlag einbringen. Auch der Berichterstatter selber kann zu diesem Zeitpunkt neue Änderungsvorschläge einbringen und so seinen eigenen Bericht verändern. Glante nutzt diese Gelegenheit, um die Ergebnisse aus den Gesprächen mit den Kollegen und Fachleuten in seinen Bericht einzubringen.

Wie die Suche nach einem Kompromiss innerhalb des Ausschusses abläuft

Die Suche nach Kompromissen kann zum einen im Rahmen der regulären Ausschusssitzungen erfolgen. Das glückt meist nur dann, wenn der Bericht oder der Kommissionsvorschlag wenig umstritten sind. Ist das nicht der Fall, treffen sich die Abgeordneten zu geschlossenen Arbeitsgruppen, an denen interessierte Mitglieder und vor allem die Schattenberichterstatter teilnehmen. Im Falle der KWK-Richtlinie einigen sich diese Abgeordneten darauf, im Rahmen einer Arbeitsgruppe zu versuchen, ihre Positionen anzunähern. Norbert Glante als Berichterstatter führt darüber hinaus individuell Gespräche mit den verschiedenen Kollegen - ein unerlässliches Instrument der Kompromissfindung. Schließlich können auch Fraktionen jeweils eigene Arbeitsgruppen einsetzen, in denen man sich im Rahmen der eigenen politischen Familie über seine Positionen berät.

Aussprache über die Änderungsanträge im Ausschuss

Eine Aussprache zu den Änderungsanträgen findet am 25.3. statt. Es wird klar, dass die Positionen der Abgeordneten noch immer sehr weit auseinander gehen. Jetzt muss die Abstimmung und damit die politische Mehrheit entscheiden. Der Abstimmungstermin wird auf den 23.4 datiert.

Der Ausschuss der Regionen gibt eine Stellungnahme ab

Kurz bevor es Ende April zur entscheidenden Abstimmung im Ausschuss kommt, trifft noch eine Stellungnahme des Ausschusses der Regionen bei den Ausschussmitgliedern ein. Eine solche Stellungnahme kann der AdR zu fast jedem Richtlinienentwurf erarbeiten. Aber machen wir uns nichts vor: wenn es nicht gerade um ein Thema geht, wo der Ausschuss der Regionen inhaltlich besondere Fachkompetenz vorweisen kann, finden sie kaum Beachtung, zumal sie keine verbindliche oder aufschiebende Wirkung haben; vielleicht findet der eine oder andere einen interessanten Aspekt im AdR-Papier, vielleicht aber auch nicht...

Zum nächsten Abschnitt: Vom Ausschuss ins Plenum

 Erstveröffentlichung am 27.9.2004