In eigener Sache

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Zehn Jahre haben wir versucht, für Sie einen Pfad durch den EU-Dschungel zu schlagen. Jetzt ist er uns über den Kopf gewachsen und wir stellen das Magazin ein.

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Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Axel Heyer
 

Achtung: Dieses Beipspiel bezieht sich auf die Zeit vor dem Vertrag von Lissabon, wird aber ähnlich auch in Zukunft angewendet

Wie entsteht eine Richtlinie?

Vom EP zu Rat und Kommission

Die Frage, wie eine Richtlinie entsteht, wollen wir einmal so genau wie möglich beantworten, weil es darum geht, wie konkret die Gesetze ausgehandelt werden, nach denen sich 450 Mio. Europäer zu halten haben. Deshalb haben wir uns an einen Europaabgeordneten gewandt, der an dem Beispiel einer konkreten Richtlinie erklärt, wie es funktioniert. Norbert Glante, SPD-Abgeordneter aus Brandenburg war 2002/04 Berichterstatter für die Richtlinie zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Auf seine praktischen Erfahrungen beziehen sich die angegebenen Daten.

Basiswissen: Die wichtigsten Schritte Wissen für Fortgeschrittene: Was einfach dazugehört Der Insiderblick: So läuft es hinter den Kulissen

Weiterleitung des Berichts des EP an Kommission und Rat
Im Anschluss an die Straßburger Plenarwoche übermittelt Parlament seine legislative Entschließung des Parlaments und die Änderungen des Vorschlags der Kommission an den Rat und die Kommission.

Die Kommission legt einen modifizierten Vorschlag vor
Schon kurz nachdem die zuständigen Mitarbeiter in der Generaldirektion Verkehr und Energie die Beschlüsse des Parlaments auf dem Tisch haben, teilt sie als "die Kommission" dem Parlament mit, dass sie 24 Änderungen vollständig, 25 im Prinzip, aber 25 weitere nicht übernehmen kann. Auf dieser Basis legt die Kommission am 23.7. einen geänderten Vorschlag vor. Rechtlich hat dieser geänderte Vorschlag aber nur zur Folge, dass der Rat über Änderungen des Parlaments, die die Kommission ablehnt, einstimmig beschließen muss. Das rechtlich wichtigere Dokument kommt vom Rat...

Der Rat legt seinen 'Gemeinsamen Standpunkt' vor
Noch vor der Sommerpause beschließt der Rat seinen 'Gemeinsamen Standpunkt' und veröffentlicht ihn ebenfalls am 23.7. Darin akzeptiert der Rat nur 25 Änderungen des Parlaments teilweise bzw. grundsätzlich. Für den Berichterstatter ist das eine herbe Enttäuschung. Der Gemeinsame Standpunkt ist nun die Textgrundlage für die weiteren Verhandlungen und Änderungen durch das Parlament.

Was passiert, wenn der Rat keine Einwände hätte

In diesem - allerdings sehr theoretischen - Fall kann der Rechtsakt in der vom Parlament geänderten Form erlassen werden. Sollte das Parlament keine Änderungen des Kommissionsentwurfs vorschlagen, so kann der Rat den Rechtsakt ebenfalls erlassen.

Zum nächsten Abschnitt: Auf in die 2. Lesung

 Erstveröffentlichung am 27.9.2004