- Axel Heyer.
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Dschungelbuch

Achtung: Dieses Beipspiel bezieht sich auf die Zeit vor dem Vertrag von Lissabon, wird aber ähnlich auch in Zukunft angewendet
Die Gesetzgebungsverfahren der EU
Immer mehr politische Fragen werden in EUropa nicht mehr auf nationaler Ebene entschieden, sondern von den EU-Organen. Und weil die Entscheidungen für alle verbindlich sein sollen, gibt es laufend neue Gesetze. Diese heißen allerdings auf EU-Ebene nicht 'Gesetze', sondern 'Richtlinien', 'Verordnungen' und auf Einzelfälle bezogene 'Entscheidungen'.
Lange Jahre hatte der Ministerrat bei der Gesetzgebung ganz klar das Sagen. Die wachsende Bedeutung des Europäischen Parlaments macht sich in den letzten zehn Jahren dadurch bemerkbar, dass dem Rat immer mehr die alleinige Entscheidungskompetenz beschnitten wird: Die Europaabgeordneten bilden nun ein starkes Gegengewicht zum Willen der nationalen Regierungen, die im Rat zum Ausdruck kommen. Seit 1999 kann man sogar sagen: Ohne das Parlament geht (fast) nichts mehr.
Das wertet das EP stark auf, aber es bedeutet auch eine große Belastung für den ganzen Apparat: Mehr Einzelfragen und neue Politikfelder gilt es zu entscheiden, dabei darf die Fachkompetenz hierzu nicht auf der Strecke bleiben. Also müssen die Abgeordneten die Zusammenarbeit mit der Kommission und ihren Experten noch intensivieren.
Je nachdem, in welchem Maß das Parlament in den Prozess der Gesetzgebung einbezogen wird, unterscheidet der EG-Vertrag folgende vier Entscheidungsverfahren:
1. das Verfahren der Anhörung (des Parlaments).
Bei ihr darf das Parlament seine Meinung äußern und Fragen an den Rat richten - mehr nicht. Früher war das der Regelfall, heute fallen unter dieses Verfahren nur noch die Entscheidungen im Bereich der Agrarpolitik und Wettbewerbsrecht.
2. das Verfahren der Zustimmung (des Parlaments).
Diese aus Sicht des EP mächtigste Variante wird nur in Sonderfällen, etwa bei Abkommen mit Drittländern, angewandt.Über die Zeit sind noch einige weitere Fälle hinzugekommen. Entscheidend ist das Verfahren aber bei der Benennung eines Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten.
3. das Verfahren der Zusammenarbeit von Rat und Parlament (seit 1987).
Der Rat behält das letzte Wort - ein bedeutsames Verfahren,das nur noch in wenigen Bereichen der Wirtschaftspolitik gilt aber tendenziell ein Auslaufmodell zugunsten von...
4. das Verfahren der Mitentscheidung (des Parlaments).
Erst seit November 1993 praktiziert, ist sie mittlerweile für 75 Prozent der Entscheidungen 'zuständig' - ein echter Demokratieschub! Denn gegen den Willen des Parlaments kann bei diesem Verfahren kein Rechtsakt mehr zustande kommen. Wenn die europäische Verfassung in den einzelnen Länder ratifiziert wird, ist das Mitentscheidungsverfahren bald das "normale Legislativverfahren". Parlament und Rat sind gleichberechtigt an der Verabschiedung des Gesetzes beteiligt. Bei anhaltender Uneinigkeit zwischen den beiden wird als neues Gremium ein Vermittlungsausschuss eingesetzt (zu gleichen Teilen besetzt mit Vertretern des Rates und des Parlaments).
Welches Entscheidungsverfahren jeweils bei einer politischen Frage anzuwenden ist, regelt der EG-Vertrag so präzise wie möglich. (Ab und zu kommt es aber zu Ermessensfragen, die dann von einem Vermittlungsauschuss eingeordnet werden müssen.) Durch den Vertrag von Nizza gilt seit 2003 das Mitentscheidungsverfahren in 43 Bereichen. Darunter fallen zum Beispiel der Binnenmarkt, Datenschutz, Sozialpolitik, Verbraucherschutz sowie die Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung.
Veröffentlicht am 10.7.1999
Service zum Artikel
EU-Gesetzgebung
- Das legislative Viereck. Eine Übersicht der EU-Gesetzgebung.
- Der TRILOG - das andere Schlichtungsverfahren. Bevor sich die EU-Institutionen duellieren, kommt er zum Zug.
- Die Gesetzgebungsverfahren. Das ordentliche und die besonderen Gesetzgebungsverfahren im Detail.
- Komitologie auf einen Blick. Oft angewendet und sie lebt in Form der delegierten Rechtsakte sowie der Durchführungsrechtsakte weiter.
- Verordnung, Richtlinie, Beschluss und mehr: Die verschiedenen Rechtsakte der EU.
- Information ist alles - Parlamente koordinieren Gesetzgebungsverfahren mit IPEX
Vor dem Vertrag von Lissabon
- Gesetzgebungsverfahren - eine Übersicht.
- Wie entsteht eine Richtlinie. Ein Fallbeispiel.
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