- Georg Pfeiffer.
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DAS DSCHUNGELBUCH

Die Einnahmen der Europäischen Union
Geschichte
Seit der Gründung der EGKS im jahr 1951 finanzierte sich die Europäische Gemeinschaft zunächst durch nationale Beiträge der Mitgliedstaaten. Die Höhe der Beiträge richtete sich nach dem Bruttosozialprodukt (BSP) des jeweiligen Staates. 1971 trat auf Beschluss des Europäischen Rates eine Finanzierungsreform in Kraft, durch welche die EG einen eigenverantwortlichen Haushalt erhielt.
Seitdem wurde die Eigenmittelfinanzierung der EU durch mittlerweile fünf so genannte Eigenmittelbeschlüsse modifiziert. Der Gesamtbetrag, den die Mitgliedstaaten gemeinsam aufbringen müssen, wurde von den Parlamenten der Mitgliedstaaten begrenzt: Die so genannte Eigenmittelobergrenze liegt gegenwärtig bei 1,24 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU.
Einnahmequellen der EU
Der EU stehen folgende Einnahmequellen für den Haushalt der Gemeinschaft zur Verfügung:
- Agrarzölle und Zuckerabgaben werden bei Agrarimporten aus Nicht-EU-Staaten erhoben. 2007 umfassten diese etwa 1,3 Prozent (ca. 1,4 Mrd. Euro) des Budgets, für 2008 soll der Anteil auf 1,9 Prozent (ca. 2,3 Mrd. Euro) wachsen.
- Zölle werden im Handel mit Nicht-EU-Staaten erhoben und machen für 2008 etwa 13,6 Prozent (ca. 16,4 Mrd. Euro) des Budgets aus.
- Mehrwertsteuer-Eigenmittel sind Einnahmen aus den Mehrwertsteuern (MwSt) der Mitgliedstaaten. Da weder die MwSt-Sätze noch die Listen der MwSt-pflichtigen Waren und Dienstleistungen auf EU-Ebene harmonisiert sind, wird für jeden Staat eine "MwSt-Bemessungsgrundlage" nach einheitlichem Verfahren errechnet. Davon erhält die EU (in Form eines so genannten Abrufsatzes) derzeit 0,31 Prozent. Die MwSt-Bemessungsgrundlage darf 50 Prozent des Bruttosozialprodukts des betreffenden Landes nicht übersteigen. Etwa 15,9 Prozent (ca. 19 Mrd. Euro) des Gesamtbudgets sollen 2008 aus diesen Einnahmen erzielt werden.
- BSP-Eigenmittel der Mitgliedstaaten wurden 1988 wieder eingeführt und sind entsprechend dem BSP des jeweiligen Mitgliedstaates veränderlich. Diese Eigenmittel sollten ursprünglich nur ergänzend herangezogen werden, wenn die anderen Einnahmequellen den Finanzbedarf der Gemeinschaft nicht decken konnten. Heute kann allerdings von ergänzenden Maßnahmen nicht mehr die Rede sein. Die Struktur der Zahlungen an den Haushalt der Europäischen Union hat sich in den letzten Jahren durch den Bedeutungsverlust anderer Einnahmequellen erheblich verändert. So werden die BSP-Einnahmen 2008 den Löwenanteil der Gesamteinnahmen von etwa 67,4 Prozent (ca. 81 Mrd. Euro) stellen.
Weitere Einnahmen der Europäischen Union sind noch Überschüsse aus Vorjahren, Zinserträge, Mieteinnahmen sowie Buß- und Zwangsgelder. Zusammen machen sie im Haushalt 2007 in etwa 1,4 Mrd. Euro aus, das ist ein Anteil von ca. 1,2 Prozent. Insgesamt rechnet die EU im Gesamthaushaltsplan 2008 mit Einnahmen in Höhe von etwa 120,3 Mrd. Euro.
Quelle: Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008 (PDF)
Der fünfte Eigenmittelbeschluss
Der jüngste (fünfte) Eigenmittelbeschluss, der auf den Beschlüssen der Agenda 2000 basiert, ist zum 1. März 2002 in Kraft getreten. Dadurch wurden folgende wesentliche Änderungen eingeführt:
- Der maximale Abrufsatz für die Mehrwertsteuer-Eigenmittel wurde schrittweise gesenkt. Derzeit beträgt dieser 0,31 Prozent der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage.
- Zum Ausgleich für die Kosten bei der Erhebung der traditionellen Eigenmittel (Agrarabschöpfungen, Zölle) wird der Freibetrag für die Mitgliedstaaten von zehn Prozent auf derzeit 25 Prozent (der anfallenden Kosten) angehoben.
- Der Korrekturmechanismus zugunsten von Großbritannien (Britenrabatt) wird zwar beibehalten, Österreich, Schweden, die Niederlande und Deutschland zahlen jedoch nur noch ein Viertel ihres normalen Anteils an den Kosten der Finanzierung des Rabatts.
Der Britenrabatt
Der Britenrabatt entlastet Großbritannien erheblich, weil es einen Großteil seiner Nettozahlungen wieder zurückbekommt. Diese Bestimmung geht noch auf die Zeit Margaret Thatchers zurück, die diesen Beschluss auf unbestimmte Zeit durchsetzte. Auf Grund des Einstimmigkeitsgrundsatzes konnte der Britenrabatt noch immer nicht abgeschafft werden.
Der Anteil Deutschlands und die Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten
Interessant ist die Frage, wie hoch der Anteil Deutschlands am europäischen Gesamthaushalt ist. Aufgrund ihrer Wirtschaftskraft trägt die Bundesrepublik den größten Bruttoanteil aller Mitgliedsländer zum EU-Haushalt bei. 2007 hat Deutschland nach Angaben des Bundesfinanzministeriums brutto rund 22 Mrd. Euro nach Brüssel überwiesen. Das war ein Anteil von ca. 20 Prozent an den Eigenmitteln des EU-Haushaltes.
Jedes Jahr veröffentlicht die EU einen Finanzbericht, in dem ihre Wirtschaftslage analysiert (finanzielle Perspektiven, Haushaltsvollzug, Betrugsbekämpfung, etc.) wird. Darüber hinaus findet man hier auch historische Tabellen über den Haushalt der EU bis ins Jahr 1958 zurück. In der Übersicht "Entwicklung der Eigenmittel" sind auch die EU-Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten aufgeführt.
Zuletzt aktualisiert am 1.5.2008
Service zum Artikel
Links innerhalb europa-digital
Links ins Internet:
- SCADPlus: Der Haushalt
- EU-Kommission: Der Haushalt der EU auf einen Blick
- Europäisches Parlament: Thema "Haushalt"
- Die EU-Kommissarin für den Haushalt: Dalia Grybauskaite
- Europäisches Parlament: Die Geschichte der Eigenmittel der Gemeinschaft (PDF)
- EU-Kommission: Finanzbericht 2006 (PDF)
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