- Georg Pfeiffer.
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DAS DSCHUNGELBUCH

Das Haushaltsverfahren
Beteiligt an der Aufstellung des Gesamthaushaltsplanes sind die drei Institutionen Rat, Kommission und Parlament. Das Haushaltsverfahren läuft wie folgt ab:
Jedes Organ der Gemeinschaft stellt einen Voranschlag für dessen Ausgaben auf, welche die Generaldirektion Haushalt der Kommission (unter dem Vorsitz von Luis Romero Requena) in dem Vorentwurf für den Haushaltsplan (HVE) zusammenfasst. Dieser Vorentwurf wird spätestens zum 1. September eines Jahres dem Ministerrat vorgelegt, der dann mit qualifizierter Mehrheit ein Entwurf des Haushaltsplans beschließt. Dieser Beschluss wird bis spätestens zum 5. Oktober an das Europäische Parlament weitergeleitet. Wenn das Parlament zustimmt, wird der Haushaltsplan vom Rat endgültig festgelegt.
Im Idealfall würde das Procedere für einen Haushaltsbeschluss wie beschrieben ablaufen. In der Realität hingegen ist das Haushaltsverfahren weitaus komplizierter, da Parlament und Rat verschiedene Einflussmöglichkeiten auf den Haushaltsentwurf haben.
Die Differenzierung, ob eine Ausgabe obligatorisch oder nicht-obligatorisch ist, entscheidet letztendlich, ob der Rat oder das Parlament das letzte Wort bei der Festsetzung der Ausgaben hat. Folglich kommt es bei der Einstufung von Ausgaben immer wieder zu Konflikten zwischen den beiden Organen.
Änderungen des Parlaments sind kompliziert, denn je nach Ausgabenart hat es unterschiedliche Befugnisse.
- Bei den obligatorischen Ausgaben kann es nur Änderungswünsche an den Rat richten, dieser behält aber das letzte Wort.
- Bei den nicht-obligatorischen Ausgaben hat das Parlament die Möglichkeit, Abänderungen vorzunehmen und diese mit einer qualifizierten Mehrheit auch gegen den Rat durchzusetzen.
Allerdings müssen sich diese Änderungen innerhalb einer jährlich neu zu berechnenden Marge bewegen. Dieser Höchstsatz für die Steigerung der nicht-obligatorischen Ausgaben wird von der Kommission nach einem komplizierten Verfahren festgelegt. Letztendlich kann das Parlament mit einer 2/3-Mehrheit der Stimmen den Haushalt insgesamt abzulehnen (Globalablehnung) und vom Rat einen neuen Entwurf verlangen.
Ist der Gesamthaushaltsplan verabschiedet, ist die Kommission für die Ausführung verantwortlich. Die anderen Organe führen ihre Einzelpläne zwar selbst aus, aber den Löwenanteil von 98 Prozent der Ausgaben verwaltet die Kommission. Diese verteilt also das Geld an die nationalen Haushalte, die es dann wiederum den bedürftigen Regionen zukommen lassen.
Sobald dieses Geld ausgegeben ist, kontrolliert der Europäische Rechnungshof den gesamten Haushaltsvollzug und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung. Die Kommission muss einmal im Jahr Rat und Parlament die Zahlen des abgelaufenen Haushaltsjahres vorlegen.
Zuletzt aktualisiert am 1.5.2008
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- SCADPlus: Der Haushalt
- EU-Kommission: Der Haushalt der EU auf einen Blick
- Europäisches Parlament: Thema "Haushalt"
- Die EU-Kommissarin für den Haushalt: Dalia Grybauskaite
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