- Svenja Friedrich.
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DAS DSCHUNGELBUCH

Die Instrumente der EFTA
Das Ziel der EFTA ist, den Handel und die wirtschaftliche Integration zu fördern. Dazu nutzt die EFTA drei handelspolitische Instrumente: Freihandelsabkommen mit Drittländern, das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie Finanzierungsinstrumente.
Unzählige Freihandelsabkommen
Die EFTA unterhält eine Anzahl von Freihandelsverträgen mit so genannten Drittländern. Heute bestehen insgesamt 15 Abkommen mit südosteuropäischen Ländern, den meisten Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie Mexiko, Chile, Singapur und Südkorea. 2007 kommt das Abkommen mit der Südafrikanischen Zollunion (SACU) hinzu. Mit Kanada, Ägypten, Thailand und dem Golf-Kooperationsrat (GCC) laufen die Verhandlungen. Neben den Freihandelsabkommen bestehen Vereinbarungen zwischen der EFTA und weiteren Staaten sowie Handelsbündnissen wie beispielsweise dem Mercosur.
Der Europäische Wirtschaftsraum
Das zentrale Instrument der Zusammenarbeit zwischen der EFTA und der EU ist das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen). Es trat 1994 in Kraft und ermöglicht Island, Norwegen und Liechtenstein die weitgehende Teilnahme am EU-Binnenmarkt. Durch das EWR-Abkommen unterliegen alle Unternehmen innerhalb dieses Binnenmarktes den gleichen Bedingungen und Normen.
Die Schweiz spielt hier eine Sonderrolle: Sie ist als einziges EFTA-Mitglied nicht am EWR-Abkommen beteiligt. Ihre wirtschaftlichen Beziehungen mit der EU hat sie stattdessen in bilateralen Verträgen geregelt.
Weitere Instrumente
Im Zuge der EU-Erweiterungen 2004 und 2007 sind mehrere Staaten dem EWR beigetreten. Die sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten zwischen den Mitgliedern des EWR wurden dadurch größer. Island, Norwegen und Liechtenstein haben daher zwei Finanzierungsmechanismen eingerichtet. Sie sollen dazu beitragen, den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts im EWR zu fördern.
Veröffentlicht am 16.4.2007
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- Die EFTA-Überwachungsbehörde.
- Der EFTA-Gerichtshof.
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- Das EFTA-Sekretariat.
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