- Svenja Friedrich.
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DAS DSCHUNGELBUCH

Die Struktur der EFTA
Die institutionelle Struktur der EFTA wirkt auf den ersten Blick chaotisch, denn sie besteht aus vielen Organen. Die wichtigste Institution ist aber einfach auszumachen: der EFTA-Rat, der alle Mitglieder vertritt.
Die übrigen Institutionen lassen sich am einfachsten als Säulen darstellen:
- Säule 1: Die Organe, die die EFTA-Staaten Liechtenstein, Island und Norwegen geschaffen haben, um ihre Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zu managen.
- Säule 2: Die Gemeinsamen Organe, die von allen EWR-Mitgliedern (EU-Mitglieder und EWR-EFTA-Mitglieder) zusammen unterhalten werden.
Der EFTA-Rat
Oberstes, beschlussfassendes Organ der EFTA-Struktur ist der EFTA-Rat (EFTA Council). Sein Hauptsitz liegt in Genf, Schweiz. In ihm sind alle Mitgliedsländer gleichberechtigt vertreten. Der Rat setzt sich einmal im Monat in Form von offiziellen Delegierten der einzelnen Länder zusammen.
Zweimal im Jahr treffen sich die Minister der EFTA-Staaten. Das erste Ministertreffen eines Jahres findet normalerweise im Juni statt, Diskussionsthemen sind meist die Handelsbeziehungen und das EWR-Abkommen. Das zweite Ministertreffen eines Jahres ist hingegen eher informell und befasst sich ausschließlich mit Diskussionen über den freien Handel. Der EFTA-Vorsitz, also die Präsidentschaft im EFTA-Rat, wechselt jedes Halbjahr.
Die Aufgaben des EFTA-Rates
Der EFTA-Rat hat die Aufgabe, die Beziehungen der EFTA-Staaten unter dem EFTA-Abkommen zu verwalten. Die oberste EFTA-Institution
- ... sorgt dafür, dass der Vertrag zwischen den Mitgliedsländern umgesetzt und die Zusammenarbeit weiter intensiviert wird.
- ... entwickelt und entscheidet über Verträge zwischen der EFTA und Drittländern und sorgt dafür, dass sie umgesetzt werden.
- ... beobachtet die Beziehungen zur EU.
Kleine Helferlein
Zur besseren Koordinierung der einzelnen Themenbereiche hat der EFTA-Rat seine innere Struktur ausgebaut:
- Einzelne Ausschüsse befassen sich mit Sonderfragen zum Handel oder Außenbeziehungen. Sie setzen sich aus nationalen Beamten und/oder Sachverständigen zusammen und haben eine beratende Funktion.
- Eine Gruppe von Experten wird bei Bedarf als Berater herangezogen. Dies geschieht beispielsweise in rechtlichen Fragen oder Fragen des geistigen Eigentums.
- Ein Haushaltsausschuss assistiert den EFTA-Rat bei finanziellen Fragen.
- Zusätzlich gibt es einen parlamentarischen Ausschuss, der aus Abgeordneten aus den Mitgliedstaaten gebildet wird. Er hat ebenfalls eine beratende Funktion.
Formen der Beschlussfassung
Der EFTA-Rat hat zwei Möglichkeiten, mit der Lösung einer Frage oder eines Problems umzugehen:
- Der Rat kann das Ergebnis in einen Beschluss umsetzen. Geschieht dies, ist eine solche Beschlussfassung für die EFTA-Staaten bindend.
- Der Rat kann auch Empfehlungen aussprechen. Diese sind zwar rechtlich nicht bindend, doch sind sie ausschlaggebend bei der Gestaltung der Zusammenarbeit in der EFTA.
Wird ein Beschluss gefasst, so muss dies einstimmig geschehen. Am Ende eines Entscheidungsprozesses wird also immer eine Einigung präsentiert und kein Mitgliedsland kann seinen Willen gegen den eines anderen durchsetzen.
Säule 1: Die EWR-EFTA-Säule
Neben dem EFTA-Rat haben die EFTA-Staaten, die Mitglied im EWR sind (Norwegen, Island und Liechtenstein = EWR-EFTA-Staaten), zusätzliche Institutionen geschaffen. Dies sind der Ständige EFTA-Ausschuss, der EFTA-Gerichtshof, die EFTA-Überwachungsbehörde sowie das EFTA-Sekretariat.
1. Der Ständige EFTA Ausschuss
Diese EFTA-Institution besteht aus Vertretern der EWR-EFTA-Staaten auf Botschafterebene. Mit am Tisch sitzen auch Beobachter der Schweiz und der EFTA Überwachungsbehörde. Der Ständige EFTA Ausschuss trifft sich einmal im Monat.
Die Aufgabe des Ständigen Ausschusses ist, den EWR-EFTA-Staaten eine Plattform für Beratungen zu bieten. Hier können sich Norwegen, Island und Liechtenstein auf eine gemeinsame Position einigen, bevor sie mit EU-Vertretern sprechen und über Vereinbarungen des EWR verhandeln. Diese Zusammenkünfte stärken die Position der EWR-EFTA-Staaten.
Im Ständigen Ausschuss haben die drei EWR-EFTA-Staaten eine Unterstruktur geschaffen. Diese besteht aus fünf Unterausschüssen, die sich mit der täglichen Verwaltung des EWR-Abkommens befassen. Ihre Arbeitsgebiete sind Freier Warenverkehr, Freier Dienstleistungs- und Kapitalverkehr, Freier Personenverkehr, horizontale und flankierende Politikbereiche sowie rechtliche und institutionelle Angelegenheiten. Die EWR-EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein stellen je einen Mitarbeiter für jeden Ausschuss.
Den Unterausschüssen sind zahlreiche Arbeits- und Expertengruppen unterstellt. Ihre Aufgabe ist, jeden Rechtsakt, der in das EWR-Abkommen übernommen werden soll, auf seine Bedeutung und Wichtigkeit zu prüfen.
2. Die EFTA-Überwachungsbehörde
Wie der Name schon sagt, hat diese Institution die Aufgabe, die EWR-EFTA-Staaten Norwegen, Liechtenstein und Island zu überwachen, ob sie auch die EWR-Rechtsvorschriften einhalten. Dazu sind die EWR-EFTA-Staaten verpflichtet, der EFTA-Überwachungsbehörde mitzuteilen, wie sie Rechtsakten des EWR-Abkommens in nationales Recht umsetzen.
Die Behörde kann mögliche Verletzungen des EWR-Abkommens durch Island, Norwegen und Liechtenstein auf eigene Initiative oder auf der Basis einer Beschwerde untersuchen. Sollte eine solche Verletzung vorliegen, kann die EFTA-Überwachungsbehörde ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Dieses endet in letzter Konsequenz mit einer Klage vor dem EFTA-Gerichtshof.
Die EFTA-Institution hat ihren Sitz in Brüssel und besteht aus insgesamt 60 Mitarbeitern. Zusätzlich gibt es befristete Mitarbeiter und nationale Experten. Im Inneren ist die Behörde in vier Departements unterteilt: Angelegenheiten des EWR-Binnenmarktes, Wettbewerb und Beihilfen, rechtliche Angelegenheiten sowie Verwaltung. Den Vorsitz übernimmt das Kollegium, welches aus drei Mitgliedern, je ein Mitglied aus jedem EWR-EFTA-Staat, besteht. Die Amtszeit des Kollegiums dauert vier Jahre. Das Kollegium ist von den Mitgliedstaaten unabhängig.
3. Der EFTA-Gerichtshof
Dieses EFTA-Organ ist das Gegenstück zum Europäischen Gerichtshof, denn er befasst sich mit der Umsetzung, Anwendung und Auslegung von EWR-Recht durch die EWR-EFTA-Mitgliedstaaten Norwegen, Liechtenstein und Island.
Zum Aufgabenbereich des EFTA-Gerichtshofs gehören:
- Vertragsverletzungsklagen, die von der EFTA-Überwachungsbehörde gegen einen EWR-EFTA-Staat vorgebracht wurden
- Klagen der EWR-EFTA-Staaten gegen Überwachungsverfahren
- Beilegung von Streitfragen zwischen zwei oder mehreren EFTA-Staaten
Außerdem können die nationalen Gerichte von Norwegen, Liechtenstein und Island beim Gerichtshof Gutachten über die Auslegung von EWR-Regeln einholen. Diese so genannten Vorabentscheidungen haben keine bindende Wirkung (im Gegensatz zum Europäischen Gerichtshof), dennoch betrachten die nationalen Gerichte diese als verpflichtend. Der Sitz des EFTA-Gerichtshofs ist Luxemburg. Hier arbeiten drei Richter, die aus je einem der drei EWR-EFTA-Mitgliedstaaten stammen. Ihre Amtszeit dauert sechs Jahre.
4. Das EFTA-Sekretariat
Seine Aufgabe ist, den Ständigen Ausschuss der EFTA-Staaten, den Gemeinsamen EWR-Ausschuss sowie den EWR-Rat in ihrer Arbeit zu unterstützen. Die Organisation besteht aus rund 100 Mitarbeitern an drei Standorten: Genf, Brüssel und Luxemburg. Der Hauptsitz des EFTA-Sekretariats befindet sich in Genf. Verwaltung und Verhandlungen über Freihandelsabkommen sind der Arbeitsschwerpunkt. In Brüssel unterhält das EFTA-Sekretariat eine Repräsentanz bei der EU. Diese unterstützt die Verwaltung des EWR-Abkommens und hilft den EWR-EFTA-Mitgliedstaaten, Sitzungen und Stellungnahmen für Verhandlungen vorzubereiten. In Luxemburg befindet sich das Statistische Büro, das eng mit den Mitarbeitern von Eurostat, dem Statistischen Amt der EU, zusammenarbeitet.
Die Mitarbeiter des EFTA-Sekretariats stammen vorwiegend aus Norwegen, Island und Liechtenstein, aber auch aus anderen europäischen Staaten. Sie sind unabhängig von den nationalen Regierungen. Die Leitung des EFTA-Sekretariats übernimmt ein Generalsekretär sowie zwei Stellvertreter. Norwegen, Island und Liechtenstein, die EFTA-Staaten die Mitglieder im EWR sind, besetzen diese drei Positionen mit Personen auf Botschafterebene.
Säule 2: Die Gemeinsamen Organe
Die Mitgliedstaaten des EWR haben gemeinsame Organe geschaffen. Dies sind der EWR-Rat, der Gemeinsame EWR-Ausschuss, der Gemeinsame Parlamentarische EWR-Ausschuss und der Beratende EWR-Ausschuss. In den gemeinsamen Organen treffen die EWR-Mitgliedstaaten Entscheidungen, die für die Verwaltung oder Abkommen wichtig sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Text zum "Europäischen Wirtschaftsraum" (EWR).
Veröffentlicht am 16.4.2007
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- EFTA - European Free Trade Association.
- Die EFTA-Überwachungsbehörde.
- Der EFTA-Gerichtshof.
- EFTA - European Free Trade Association.
- Das EFTA-Sekretariat.
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