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DAS DSCHUNGELBUCH

  • Yvonne von Hunnius
 

Missionar Europarat

Der Europarat versucht, seine todesstrafenfreie Zone zu vergrößern

"Demokratien bleiben für die Tyrannei der Mehrheit strukturell anfällig. Eine Rückkehr zum staatlich verordneten Tod ist zu keinem Zeitpunkt auszuschließen. Weil die Hinrichtung keine Erfindung der Despotie ist, sondern den Applaus der Gesellschaft zu finden pflegt, bedarf es nur einiger Anlässe, um den Volkszorn zu entfachen."
(Richard J. Evans - "Rituale der Vergeltung. Die Todesstrafe in der deutschen Geschichte")

Um solchen Stimmungswechseln, für die potenziell jede Gesellschaft anfällig ist, wirksam vorzubeugen, ist neben dem Festschreiben des Verbots in der Landesverfassung die Einbindung in ein internationales Wertesystem das wirksamste Instrument.

Der Europarat in Straßburg wird oft als demokratisches Gewissen bezeichnet, das diese Funktion für die Staaten Europas übernimmt. Nicht, dass der Europarat immer gegen den Applaus der Gesellschaft arbeitet - seine Stimme hängt jedoch definitiv nicht am seidenen Faden der Mehrheit.

Das Monitoring-System des Europarats

Konferenzen, Kampagnen, Konventionen bilden die drei Grundpfeiler des Europarat-Handlungsrahmens. Nur ratifizierte Konventionen bieten die Möglichkeit einer Umsetzung der in Straßburg verabschiedeten Regeln in nationales Recht. Konferenzen und Kampagnen richten sich direkt an die europäische Öffentlichkeit. Diese Strategie,bei der die Institutionen OSZE, EU und Europarat zusammen in die Richtung eines gemeinsamen Ziels handeln und dies unter den Scheinwerfern der öffentlichen Meinung, wird Monitoring genannt. Zusammenarbeit und gegenseitige Kontrolle der Staaten und Institutionen bilden den Löwenanteil der Aktivitäten.

Das Thema Menschenrechte - und derzeit besonders das Phänomen Todesstrafe - steht im Fokus dieser Monitoring-Arbeit. Wenn auch die Todesstrafe innerhalb der Bevölkerungen immer wieder heiß diskutiert wird, so findet der Europarat mit seinen 43 Mitgliedsstaaten in dieser Frage einen Konsens: "Die Todesstrafe bedeutet den Triumph des Rachegedankens über die Gerechtigkeit und widerspricht dem ersten Recht eines jeden menschlichen Wesens, dem Recht auf Leben."

Mobilmachung gegen die Todesstrafe

Dieser Satz ist in der Abschlussdeklaration der ersten Weltkonferenz gegen die Todesstrafe entnommen. Drei Tage lang war der Europarat Gastgeber für Augenzeugen, Parlamentspräsidenten, NGOs, die sich als einheitliche Front gegen die Todesstrafe formierten. Im Sinne des Monitoring übernahm die Präsidentin des Europäischen Parlaments Nicole Fontaine und unter anderem der französische Parlamentspräsident Michel Filori die Mitorganisation. Originär initiiert wurde die Tagung durch die französische Organisation "ensemble contre la peine de mort".

Das kostbare Renommee der Institution Europarat ist durchaus eine scharfe Waffe, die als Sanktionsmechanismus eingesetzt werden kann: Während der dritten Plenarrunde des Europarates, die in der auf die Konferenz folgenden Woche stattfand, wurde beschlossen, Japan und den USA den Beobachterstatus abzuerkennen. Nicht sofort werden die außereuropäischen Beobachter aus der parlamentarischen Versammlung hinausgeworfen, Deadline für die Akzeptanz des Todesstrafen-Moratoriums ist Ende 2003. Neu hinzukommende Beobachter müssen den Zusatz zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nun von vorneherein akzeptieren.

Die besondere Aufmerksamkeit des Europarates gilt den Staaten Japan und USA, da sie in speziell grellem Rampenlicht der Weltöffentlichkeit stehen und als Vorzeigestaaten für viele Schwellen- und Entwicklungsländer gelten. Lord Russell Johnson, Präsident der Parlamentsversammlung des Europarates, musste in einer Pressekonferenz zur Anti-Todesstrafentagung geschickt argumentieren. Russland, Armenien und die Türkei haben immer noch die Todesstrafe in ihren Gesetzbüchern, seien jedoch nicht im Schussfeld, wurde eingewendet. Johnson ist der Meinung, allein die Tatsache zähle, dass diese Staaten seit einigen Jahren keine einzige Exekution mehr durchgeführt hätten. Japan und die USA verhängten weiter eifrig die Todesstrafe und exekutierten auch ebenso eifrig.

Konkrete Forderungen

Von diesen beiden Staaten wird - natürlich - gefordert, dass sie die Todesstrafe abschaffen. Neben diesem Idealziel gibt es aber auch praxisnähere konkrete Ziele: So sollen die USA und Japan in der Zwischenzeit alle Geheimhaltungen rund um ihre Durchführung abbauen und den Verurteilten alle ihnen zustehenden Rechte gewährleisten. Aktuell ist in diesem Kontext die Verurteilung der Vereinigten Staaten im Fall La Grand am 27. Juni 2001. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat einer Klage der deutschen Regierung recht gegeben, da die Verweigerung konsularischen Beistands der beiden zum Tode verurteilten Brüder La Grand 1999 der Wiener Konvention widersprach.

Angeprangert wird auch in der vom Europarat beschlossenen Resolution, dass die USA bis zum heutigen Datum 35 Menschen hingerichtet haben, bei denen offensichtlich eine Geisteskrankheit vorlag. In Japan wird offiziell in diesen Fällen von einer Todesstrafe abgesehen. Grundlage für die Resolution war ein Bericht der Europaratparlamentarierin aus Liechtenstein Renate Wohlwend.

Alle Mitgliedsstaaten außer Armenien, Aserbeijan, Russland und die Türkei haben das Protokoll Nummer 6 ratifiziert. Dieser Anhang der EMRK legt fest, dass die Todesstrafe in Friedenszeiten den Menschenrechten widerspricht.
Ein neues Protokoll, das selbst die Todesstrafe im Kriegszustand untersagen soll, ist momentan in Vorbereitung von einem Expertenausschuss.

Hochmut kommt vor dem Fall

Der Europarat darf sich jedoch nicht mit Hochmut brüsten, eine todesstrafenfreie Zone zu bilden. In seinem Gastgeberland Frankreich, das sich selbst gern als Wiege der Menschenrechte sieht, wurde die Todesstrafe erst vor 20 Jahren abgeschafft, als der Druck der Nachbarstaaten zu stark wurde. Heute ist Frankreichs Parlamentspräsident Raymond Forni einer der vehementesten Fürsprecher eines generellen Todesstrafenverbots. Er war am 9. Oktober 1981 in Paris noch dabei, als dort diese Kapitalstrafe abgeschafft wurde. Die geläuterte Nation der Franzosen stellt heute eine der härtesten Anti-Todesstrafen-Front. Ein missionarischer Eifer mit Gutmenschen-Anspruch, der beinahe Züge eines Kulturkampfes ist nicht zu übersehen. Die Organisation "Ensemble contre la peine de mort" aus Frankreich ist hierfür ein Musterbeispiel. Die Vereinigung, die sich für ihren Pranger nur ein einziges Opfer auserwählt hat - die Vereinigten Staaten - ist auch Initiatorin des Straßburger Kongresses gewesen.

Erstveröffentlichung am 5.7.2001