- Yvonne von Hunnius .
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DAS DSCHUNGELBUCH

Die Struktur des Europarats
Ein Komittee der Außenminister und eines der Ständigen Vertreter beim Europarat bilden die intergouvernementale Seite. Die parlamentarische Versammlung des Europarats setzt sich aus 301 Abgesandten (plus noch einmal 301 Stellvertretern) der 41 nationalen Parlamente zusammen.
Aus Deutschland sitzen 18 Vertreter im Straßburger Plenum, die sich aus allen im Bundestag vertretenen Parteien rekrutieren. Als "Delegationsleiter" vertritt der SPD-Politiker Wolfgang Behrendt die diese Gruppe, deren Mitglieder nur Polit-Insidern bekannt sind (abgesehen von einer Stellvertreterin namens Rita Süssmuth). Derzeitiger Präsident der Versammlung ist der Brite Lord Russell-Johnston.
Von ihrer Souveränität haben die Mitgliedsstaaten dem Europarat nie etwas abgeben wollen. "Einheit und Zusammenarbeit" soll in der ersten politischen Organisation, die nach dem zweiten Weltkrieg gegründet wurde, gefördert werden. Schutz und Förderung der Ideale und Grundsätze, die das gemeinsame Erbe der Staaten bilden, lauten die Leitgedanken, die sich folgerichtig im Artikel Eins seiner Satzung festgeschrieben finden.
Kompetenzen besitzen die Organe keine; bindende Rechtsnormen zu erlassen, ist ihnen nicht möglich. Konventionen, die, sobald in den Mitgliedsstaaten ratifiziert, praktisch als Gesetz in Kraft treten, bilden dennoch einen nicht zu verachtenden Handlungsrahmen. Stolz kann der Europarat besonders auf eine Konvention sein: Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) von 1950, die weltweit einzigartig ist. Der europäische Menschrechtsgerichtshof dient hier als effizientes Instrument der Durchsetzung, da Individualbeschwerden möglich sind. 160 Konventionen existieren, die einzuhalten, die Staaten sich freiwillig verpflichten, genauso wie Menschen aus freien Stücken darauf achten, sich von Zeit zu Zeit zu duschen.
Menschenrechte bilden auch den Kernbereich der Initiativen des Europarates. Von ihm veranstaltete Konferenzen, Kampagnen, Konventionen rund um die europäische Integration im Rahmen gemeinsamer Werte sind aus dem Reigen der Europa-Aktivitäten nicht mehr wegzudenken. Ein wichtiges Bindeglied zwischen der sich immer enger zusammenschließenden EU und den übrigen europäischen Staaten ist er während des vergangenen Jahrzehnts geworden. Das Prinzip des Monitoring, der gegenseitigen Kontrolle ohne die Möglichkeit einer Haudrauf-Sanktion, kommt gerade in diesem Tätigkeitsfeld immer wieder zur Anwendung.
Straßburger Zukunftsperspektiven spielen heute mit dem gesamten Globus, wie der Beobachterstatus Japans und der USA im Europarat zeigen. Die Aufgabe, innerhalb dieser neuen Konstellationen einen kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden, wird nicht einfacher.
Erstveröffentlichung am 5.7.2001
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