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DAS DSCHUNGELBUCH

  • Stefanie Panke

Die Instrumente und Verfahren der OSZE

Beschlussfassung

Die Beschlüsse der politischen Organe der OSZE werden im Konsens gefasst. Konsens bedeutet aber nicht Einstimmigkeit: Anders als bei der Einstimmigkeitsregel müssen nicht alle Staaten ausdrücklich zustimmen. Statt dessen ist ein Beschluss dann verabschiedet, wenn kein Staat einen Einwand geltend macht.

Das Konsensprinzip führt zu einem schwerfälligen Verhandlungsablauf und schützt die Interessen der einzelnen Staaten, da diese praktisch ein Vetorecht haben.

Eine Abweichung vom Konsensprinzip erlaubt die Regel "Konsensus minus eins": Bei groben Vertragsverletzungen können ohne die Zustimmung des betroffenen Staates Sanktionen verhängt werden. Jugoslawien ist mittels dieser Bestimmung von der OSZE suspendiert worden.

Vertragliche Grundlagen, Rechtsnatur und Kontrollmittel

Die Schlussakte von Helsinki (1975), die Charta von Paris (1990) und die Europäische Sicherheitscharta von Istanbul (1999) sind die bedeutendsten Dokumente der OSZE. OSZE-Dokumente bekräftigen bestehende völkerrechtliche Normen oder Grundsätze des Völkergewohnheitsrechts, wie zum Beispiel die Unverletzlichkeit der Grenzen und die Achtung der Menschenrechte.

OSZE-Dokumente schaffen - von einigen Ausnahmen abgesehen - keine unmittelbaren völkerrechtlichen Verpflichtungen, sondern entfalten lediglich politische Wirkung. Eine Verletzung von OSZE-Verpflichtungen stellt keinen unmittelbaren Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Die OSZE hat allerdings die Möglichkeit, Vertragsverletzungen auf die Tagesordnung ihrer politischen Gremien zu setzen und politische Maßnahmen einzuleiten.

Instrumente

OSZE-Missionen: Die OSZE-Missionen sollen den Ausbruch von Konflikten verhüten oder nachträglich zur Krisenbewältigung beitragen und mit allen beteiligten Seiten eine dauerhafte politische Lösung finden. Die Mandate der Missionen werden vom Ständigen Rat der OSZE im Einvernehmen mit den Gastländern verabschiedet. Derzeit sind 10 OSZE-Missionen auf dem Balkan, im Baltikum und in den GUS-Staaten im Einsatz.

OSZE-Überprüfungskonferenzen: Auf regelmäßigen Überprüfungskonferenzen wird die Einhaltung der OSZE-Vereinbarungen kontrolliert. Überprüfungskonferenzen gehen den Treffen der Staats- und Regierungschefs voran. Sie werden durch den Hohen Rat vorbereitet, der beschließen kann, ein spezielles Vorbereitungstreffen zu veranstalten.

OSZE-Mechanismen: Zusätzlich zu den Überprüfungskonferenzen wurden spezielle Kontrollverfahren - sogenannte Mechanismen - entwickelt. Die Mechanismen sind formale Verfahren der Konsultation und des Informationsaustauschs, auf die sich die OSZE-Mitgliedstaaten verständigt haben.

Vertrauens- und sicherheitsbildende Massnahmen (VSBM): Die Vertrauens- und sicherheitsbildende Massnahmen (VSBM) sollen durch wechselseitige Information und Kooperation im militärischen Bereich ein Klima der Offenheit schaffen.

Erstveröffentlichung am 3.5.2002