DAS DSCHUNGELBUCH

  • Felix Lutz
 

Die Arbeitsweise des
Ausschusses der Regionen

Fünf mal im Jahr kommen die ernannten Mitglieder in der Regel zusammen, um Stellungnahmen zu beschließen. Das Europäische Parlament, der inzwischen kaum noch halbstarke ältere Bruder des Ausschusses der Regionen, beherbergt dabei unter seinem Dach in Brüssel die Plenarversammlung. Die zu beschließenden Texte beruhen meist auf einem breiten Konsens, der vorher in den Fachkommissionen (siehe unten) erarbeitet wurde.

Einer der beiden Berichterstatter, die in der Fachkommission für das Thema ernannt worden sind, fasst die Arbeit des Ausschusses zusammen. Er stellt die Änderungsvorschläge einzelner Mitglieder des Gremiums zur Diskussion und dann zur Abstimmung. Beschlossen werden im Plenum die Änderungsvorschläge und die abschließenden Stellungnahmen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Hitzige politische Debatten entzünden sich an den Fragen über die meist eher deklaratorischen Bekundungen des Ausschusses der Regionen nur selten. Die auftretenden Konfliktlinien waren bisher weniger parteipolitischer Art, auch wenn sich die Mitglieder bereits zu einem frühen Zeitpunkt zu politischen Gruppen zusammengeschlossen haben. Neben dem Zusammenschluss in Fraktionen bilden die Mitglieder auch nationale Delegationen.

Sowohl die politischen Gruppen als auch die nationalen Delegationen wählen einen Vorsitzenden. Durch die Einrichtung von Fraktionssekretariaten wurde versucht, die Rolle der transnationalen politischen Zusammenschlüsse zu stärken. Folgende Fraktionen haben sich bisher im Ausschuss der Regionen gebildet: Die Sozialistische Partei Europas (SPE), die europäische Volkspartei (EVP), die Partei der Liberaldemokraten und Reformer (ELDR) sowie die Europäische Allianz (EA).

Somit sind die Mitglieder des Ausschusses der Regionen nicht nur Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, sondern auch einer Partei. Die kontroversen Diskussion entstehen eher aus den Interessengegensätzen zwischen Vertretern unterschiedlich starker Gebietskörperschaften. So kommt es vor, dass sich ein Mitglied der CSU-Landesregierung mit rot-grünen Vertretern eines Bundeslandes eine Koalition bildet, um die Forderung aufzunehmen, dass der Einfluss der Kommission auf die Regionalpolitik zu beschränken sei. Schwache Akteure wie lokale Vertreter aus peripheren Gebieten fordern dagegen eher ein stärkeres Engagement der Kommission durch Programme auf diesem Gebiet.

Der Präsident bildet zusammen mit den 15 Vizepräsidenten, den Fraktionsvorsitzenden und zwanzig weiteren Mitgliedern das Präsidium, welches zu Beginn eines jeden Mandates das politische Programm aufstellt. Es wird wie der Präsident auf zwei Jahre gewählt und wacht auch über die Umsetzung des beschlossenen Arbeitsprogramms und ist für die Klärung aller organisatorischen Fragen zuständig.

Die Fachkommissionen

In den Fachkommissionen werden die Stellungnahmen vorbereitet, über welche dann im Plenum abgestimmt wird. Das Plenum weist jedes Thema einer Fachkommission zu. Sollte ein Sachgebiet mehrer Fachkommissionen betreffen, so können sich unter der Federführung einer Fachkommission auch verschiedenen damit befassen. Endlos debattieren können sie allerdings nicht über eine Stellungnahme. Maximal drei Sitzungen stehen ihnen für den Entwurf einer Stellungnahme zur Verfügung.

Die Fachkommissionen entsprechen den Ausschüssen eines Parlaments. Auffallend ist hier im Vergleich zu den Ausschüssen des Europäischen Parlaments, dass die Zahl der Mitglieder im Verhältnis zur Gesamtzahl der Vertreter relativ groß ist. So umfassen alle Fachkommissionen um die 60 Mitglieder, wobei jede Nation in jeder Fachkommission vertreten ist. Während "die Großen" meist sieben Vertreter in einen Ausschuss entsenden, muss sich Luxemburg mit zwei Mitgliedern zufrieden geben. Die prominentesten Mitglieder, die gleichzeitig Mitglieder einer Regionalregierung sind, haben allerdings oftmals keine Zeit, an den Ausschusssitzungen teilzunehmen. Sie schicken ihre Stellvertreter.

Gewählt werden die Fachkommissionen zu Beginn jeder vierjährigen Mandatsperiode. Während ihrer ersten Sitzung bestimmen sie einen Vorsitzenden sowie einen Stellvertreter.

Derzeit gibt es sieben Fachkommissionen, die in der Regel auch fünfmal im Jahr tagen. Am wichtigsten ist der Ausschuss, der sich mit der Regionalpolitik befasst, jenes Politikfeld, auf welches die Ursprünge dieses Gremiums zurückzuführen sind.

  • Die Fachkommissionen im Überblick:
  • 1. Fachkommission für Regionalpolitik (Strukturfonds, Wirtschaftliche und Soziale Kohäsion) sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit
  • 2. Fachkommission für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei
  • 3. Fachkommission für Transeuropäische Netze, Transport und Informationsgesellschaft
  • 4. Fachkommission für Raumplanung, Stadtentwicklung, Energie und Umwelt
  • 5. Fachkommission für Sozialpolitik, Gesundheit, Verbraucherschutz, Forschung sowie Tourismus
  • 6. Fachkommission für Beschäftigung, Wirtschaftspolitik, Binnenmarkt, Industrie sowie für kleine und mittlere Unternehmen
  • 7. Fachkommission für Bildung, Kultur, Jugend, Sport und Europa der Bürger

Außerdem gibt es noch einen Ausschuss für institutionelle Fragen, der sich mit den großen Fragen der Weiterentwicklung der Institutionenordnung der EU befasst, sowie eine "studies unit". Zum einen versucht diese Forschungseinheit in Kontakt mit den europäischen Universitäten zu treten und zur Auseinandersetzung mit der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU anzuregen. Zum anderen soll sie der "think tank" des Ausschusses der Region sein und seine Mitglieder durch ihre Studien beraten.

Die Verwaltung

Keine Institution ohne eine - von den Steuerzahlern gerne gescholtene - Verwaltung! So hat nun auch der Ausschuss der Regionen ein eigenes bescheidenes Generalsekretariat und einen Generalsekretär, der fünf Jahre (be-)amtiert. Das Generalsekretariat besteht aus zwei Direktionen: Die Direktion A, die für Personal, Haushalt und Finanzen, juristische Fragen, Studien, das Archiv und die Post zuständig ist, sowie die Direktion B, die sich um Presse und Kommunikation sowie die Außenbeziehungen und die Beziehungen zu den anderen europäischen Institutionen kümmert.

Veröffentlicht am 23.3.2000