DAS DSCHUNGELBUCH

  • Felix Lutz
 

Die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss besteht aus 344 bunt zusammengewürfelten Mitgliedern der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der EU. Wen ein Mitgliedstaat in den Ausschuss entsendet, bleibt ihm überlassen. Hier sitzen politische Schwergewichte wie der bayerische Ministerpräsident mit Kleinkalibern wie einem französischen Bürgermeister einer Provinzstadt zusammen.

Die Mitglieder sowie ein Stellvertreter für jedes Mitglied werden auf vier Jahre vom Rat nach den Vorschlägen der Mitgliedstaaten ernannt. Einzige Bedingung ist - das Mitglied darf nicht gleichzeitig im Europäischen Parlament sitzen. Streng vertraglich festgelegt ist dagegen wie viele Vertreter jedes Land entsenden darf:

Der Verteilungsschlüssel spiegelt kaum die Bevölkerungsstärke der einzelnen Mitgliedstaaten wider. Die Anzahl der Vertreter der Mitgliedstaaten entspricht ungefähr dem Anteil der gewichteten Stimmen im Rahmen der qualifizierten Mehrheitsentscheidungen des Rates.

Das Verhältnis von lokalen zu regionalen Vertretern ist dagegen nicht festgelegt. deutschen Länder hätten am liebsten diesen Ausschuss auf Vertreter der regionalen beschränkt, um sein politisches Gewicht zu stärken. Dies war nicht durchzusetzen. In Deutschland hat man sich darauf geeinigt, von den 24 Sitzen drei mit lokalen Vertretern zu besetzen.

Der Ausschuss wählt auf zwei Jahre einen Präsidenten. Bisher kam dieser aus "starken" Regionen. Er sollte dafür sorgen, dass der Einfluss des Ausschusses der Regionen wächst. Auf einen Katalanen folgte der Südfranzose Leblanc, 1998 dann der Nordrhein-Westfale Dammeyer, 2000 der Minister der Region Brüssel, Jos Chabert. Er wurde als Präsident im Februar 2002 durch den Briten Albert Bore abgelöst, der wiederum im Februar 2004 durch Peter Straub, den Präsidenten des Landtags von Baden-Württemberg beerbt wurde. Seit Februar 2006 ist Michel Delebarre Präsident des Ausschusses der Regionen.

Der Präsident bildet zusammen mit dem Ersten Vizepräsidenten, weiteren 27 Vizepräsidenten, den Fraktionsvorsitzenden und 27 weiteren Mitgliedern das Präsidium, welches zu Beginn eines jeden Mandates das politische Programm aufstellt. Es wird wie der Präsident auf zwei Jahre gewählt und wacht auch über die Umsetzung des beschlossenen Arbeitsprogramms und ist für die Klärung aller organisatorischen Fragen zuständig.

Zuletzt aktualisiert am 21.3.2007