DAS DSCHUNGELBUCH

  • Roland Winterstein
 

Die Agenturen der Europäischen Union

Bereits in den 1970'er Jahren hat die Europäische Union die ersten dezentralen Einrichtungen der Gemeinschaft gegründet, sogenannte Agenturen. Diese sind in den europäischen Verträgen nicht vorgesehen - sie wurden durch eigene Rechtsakte geschaffen, in denen man auch ihre Aufgaben festgelegt hat.

Gemeinsames Ziel der Agenturen ist es, in die Tätigkeiten der EU ein bestimmtes Maß an Dezentralisierung und räumlicher Verteilung einzuführen. Einige Agenturen entwickeln technisches und wissenschaftliches Wissen, andere führen Interessengruppen zusammen, um den Dialog auf europäischer und internationaler Ebene zu erleichtern.

Nicht alle EU-Agenturen heißen allerdings "Agentur" (bzw. Agency, Agence) sondern in Einzelfällen "Zentrum", "Stiftung", "Amt", "Beobachtungsstelle". Gleichzeitig kommt verwirrend hinzu, dass sich einige europäische Einrichtungen als Agenturen bezeichnen, obwohl sie nicht unter die Definition fallen.

Je nach Aufgaben, Partnern und Zielgruppen lassen sich die Agenturen vier Tätigkeitsfeldern zuordnen:

(Bei Agenturen, die noch nicht näher bei europa-digital vorgestellt sind, verlinken wir auf die jeweilige Website.)

Agenturen zur Erleichterung der Funktionsweise des Binnenmarktes

Sie haben regulierende Aufgaben und erbringen darüber hinaus Dienstleistungen für die Privatwirtschaft, wodurch sie Einkünfte erzielen und somit über eigene Mittel verfügen.

Beobachtungsstellen

Die Beobachtungsstellen verfolgen die gleiche Zielsetzung in ihren spezifischen Aufgabengebieten. Ihre Hauptaufgabe ist das Zusammentragen und Verbreiten von Informationen mit Hilfe eines Partnernetzes, das sie errichten und verwalten.

Agenturen zur Förderung des sozialen Dialogs auf europäischer Ebene

Diesen Agenturen ist ein vierseitiger Verwaltungsrat bestehend aus Vertretern der Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Mitgliedsstaaten und der Kommission übergeordnet. Die Einrichtungen bilden eine Untergruppe. Ihre Aufgaben sind die Beratung bei Themen zur Arbeitswelt: Berufsbildungspolitik, Sicherheit am Arbeitsplatz und Arbeitsbedingungen.

Agenturen, die Programme und Aufgaben im Auftrag der Europäischen Union durchführen

Die Agenturen fördern mit ihren Programmen die Entwicklung zu demokratischen Gesellschaften, Rechtsstaatlichkeit, Marktwirtschaft, zur Stärkung der Zivilgesellschaft und erbringen Übersetzungsdienstleistungen für die anderen Agenturen.

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