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DAS DSCHUNGELBUCH
- Silke Stallkamp.
Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs
Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) verdankt ihre Existenz zwei Umwelt-Katastrophen: die Havarie des Öltankers "Erika", der im Dezember 1999 vor der bretonischen Küste sank, und der Untergang der "Prestige", die im November 2002 eine Ölpest vor der Küste Galiziens verursachte. Die Folgen für Ökologie und Ökonomie in den betroffenen Regionen waren gravierend.
Durch Giftstoffe im Öl, die sich weiträumig in den Meeren verteilen und in die Nahrungskette gelangen, sind Natur und Umwelt und damit auch die Gesundheit vieler Menschen beeinträchtigt. Die wirtschaftlichen Folgen in den betroffenen Regionen sind oft existenzbedrohend. Die längerfristigen Folgekosten von Tankerhavarien werden über Steuern und erhöhte Produktpreise auf die Allgemeinheit abgewälzt.
Die EU reagierte auf die Havarien mit Sofort-Maßnahmen: Hafenkontrollen wurden verschärft, Einhüllen-Tanker verboten, ein europäisches Überwachungssystem für den Seeverkehr und Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzung eingerichtet sowie der Aufbau der EMSA beschlossen.
Ein Mehr an Sicherheit
Die Errichtung der EMSA, die zu Beginn des Jahres 2003 ihre Arbeit aufnahm, basiert auf der Verordnung Nr. 1406/2002. Ihr Auftrag besteht darin, einen Beitrag zur Verbesserung der Seeverkehrssicherheit in europäischen Gewässern zu leisten und die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten zu verbessern. Sie soll das Risiko von Unfällen, der Meeresverschmutzung durch Schiffe und des Verlustes von Menschenleben auf See verringern.
Bricht man diesen abstrakten Auftrag auf die konkrete Arbeitsebene herunter, erfüllt die EMSA folgende Aufgaben:
- Sie berät die EU-Kommission bei Fragen der Seeverkehrssicherheit sowie der Verhinderung der Meeresverschmutzung durch Schiffe. Dies schließt die Aktualisierung von Rechtsakten, die Überwachung deren Umsetzung und die Bewertung der Effizienz der Maßnahmen ein. Hierzu führen Vertreter der Agentur Inspektionen in den EU-Mitgliedstaaten durch und stellen den EU-Organen Daten zur Seeverkehrssicherheit und zur Meeresverschmutzung durch Schiffe zur Verfügung.
- Ferner leistet die EMSA aktive Unterstützung bei der Verstärkung des Gemeinschaftssystems der Hafenstaatkontrolle, bei der Kontrolle von Schiffsklassifikationen (einer Art TÜV für Schiffe), bei der Erarbeitung eines gemeinsamen Vorgehens bei der Untersuchung von Seeunfällen und bei der Einrichtung eines europäischen Informationssystems für den Schiffverkehr.
- Darüber hinaus beantwortet die Agentur Fragen der EU-Mitgliedstaaten zur Anwendung von Gemeinschaftsvorschriften, führt Workshops zur Hafenstaatkontrolle und zur Zuständigkeit der Flaggenstaaten durch.
Die EMSA versteht sich nicht als Konkurrenz zur Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO). Dies ergibt sich aus der regionalen Zuständigkeit der EMSA, während die IMO für Fragen des globalen Seeverkehrs verantwortlich ist. Die IMO erlässt auf internationaler Ebene Regelungen, die legislativen Maßnahmen der EU sind als Ergänzung hierzu zu verstehen. Die EMSA hat keine Kompetenz, Gesetze zu erlassen: sie beschränkt sich darauf, die EU-Kommission bei der effizienten Umsetzung und Einhaltung der Maßnahmen im Bereich des Seeverkehrs zu unterstützen.
Im zweiten Teil erfahren Sie mehr über den Sitz, den Aufbau und die Arbeitsweise der EMSA
Erstveröffentlichung am 7.3.2006
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