DAS DSCHUNGELBUCH

  • Katrin Pepping
 

Die Entwicklung der Europäischen Investitionsbank

Die Investitionsbank wurde am 1. Januar 1958 durch die Römischen Verträge ins Leben gerufen. Die damals neu gegründete Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hatte sich auf dem Weg zur Zollunion auch die Harmonisierung der Arbeitsbedingungen vorgenommen. Um weniger entwickelten Regionen und der Modernisierung von Unternehmen voran zu bringen, wurde die Europäische Investitionsbank gegründet.

Weder Struktur noch Aufgaben haben sich seitdem grundlegend geändert. Auch die Unterstützung außereuropäischer Projekte zur Entwicklungshilfe zählte von Anfang an zu den Aufgaben der EIB. 1963 schloss die EWG ein Assoziationsabkommen mit 18 afrikanischen Staaten, das wirtschaftliche Zusammenarbeit und Unterstützung garantiert. Einen Teil der gewährten Finanzhilfen stellte die EIB.

  Die Präsidenten der EIB
Februar 1958 - Mai 1959 Pietro Campilli (Italien)
Juni 1959 - September 1970 Paride Formentini (Italien)
September 1970 - Juli 1984 Yves Le Portz (Frankreich)
August 1984 - März 1993 Ernst-Günther Bröder (Deutschland)
April 1993 - Dezember 1999 Sir Brian Unwin (Großbritannien)
seit Januar 2000 Philippe Maystadt (Belgien)

1975 wurde dann das so genannte Lomé-Abkommen geschlossen. Es sicherte vor allem den ehemaligen europäischen Kolonien in Afrika, Asien und der Karibik wirtschaftliche Unterstützung von Seiten Europas zu. Im Rahmen dieses Abkommens vergibt die EIB noch heute einen großen Teil ihrer Darlehen außerhalb Europas.

Auch bei der Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft um Griechenland, Spanien und Portugal in den 80er Jahren war die EIB von Bedeutung. Diese Länder erhielten viel finanzielle Unterstützung, um ihre landwirtschaftliche geprägte Wirtschaft an die der anderen Mitgliedsländer heranzuführen und den inneren Zusammenhalt Europas zu stärken.

In den letzten 15 Jahren hat die Bank einen großen Teil ihrer Gelder für die Förderung der Beitrittsländer eingesetzt. Seit 1990 hat die EIB diesen Ländern Darlehen von insgesamt 16,8 Milliarden Euro gewährt. So sollte den Beitrittsländern die Anpassung an die Gemeinschaftspolitik und die in der EU geltenden Normen ermöglicht werden. Allein 2003 stellte die EIB 11 Prozent der Finanzierungen (4,6 Mrd. Euro) für Projekte in den beitretenden Staaten zur Verfügung.

Seit 2000 ist die EIB zusätzlich mit privaten Banken verantwortlich für den 1994 ins Leben gerufenen Europäischen Investitionsfonds (EIF), der auf Risikokapital- und Garantieoperationen für Investitionen in kleinere und mittlere Unternehmen zuständig ist. Die EIB hält die Mehrheit der Anteile des EIF. Weitere Anteilseigner sind die Europäische Union (vertreten durch die Kommission) und rund 20 Bankinstitute aus den EU-Ländern.

 Erstveröffentlichung am 29.3.2005

Anzeige

Anzeige