- Katrin Pepping.
DAS DSCHUNGELBUCH

Die Struktur der Europäischen Investitionsbank
Der Blick auf die Struktur muss bei der EIB in zwei Richtungen gehen: Zum einen in die EU-Mitgliedsländer, die der EIB das nötige Geld zur Verfügung stellen. Zum anderen nach Luxemburg in die EIB-Zentrale am Boulevard Konrad Adenauer.
Woher kommt das Geld?
Die Europäische Investitionsbank ist im Besitz der Mitgliedstaaten. Sie stellen das Kapital der Bank, derzeit rund 164 Milliarden Euro. Die Anteile der Mitgliedstaaten am Kapital der Bank entsprechen dem wirtschaftlichen Gewicht des jeweiligen Landes innerhalb der Europäischen Union (gemessen am BIP) zum Zeitpunkt ihres Beitritts zur EU. So sind Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien die größten Anteilseigner; sie haben jeweils 26,6 Milliarden zur Verfügung gestellt.
-> größere Ansicht gefällig?
Zusätzlich zu ihrem Kapital nimmt die EIB selbst Anleihen auf. Vor allem aus diesen Erlösen finanziert die Bank die Darlehen, die sie selbst vergibt. Durch die Unterstützung der Mitgliedstaaten hat die EIB das bestmögliche Rating (AAA) auf den Kapitalmärkten. Diese Einstufung erlaubt es ihr, sehr umfangreiche Anleihen zu äußerst günstigen Konditionen aufzunehmen. Dadurch kann die Bank wiederum günstige Kredite an Projekte von öffentlichem Interesse vergeben, deren Finanzierung andernfalls nicht möglich oder kostspieliger wäre.
2004 hat die EIB insgesamt Darlehen in Höhe von 39,6 Milliarden Euro gewährt. Insgesamt hat sie derzeit 247 Milliarden Euro in Form von langfristigen Darlehen verliehen, hinzukommen noch 194 Milliarden für lang-, mittel- und kurzfristige Anleiheverbindlichkeiten.
Deutschland gehört nicht nur zu den größten Anteilseignern, sondern ist auch größter Kreditnehmer der EIB. Etwa die Hälfte der seit 1990 in Deutschland vergebenen Kredite von 53 Milliarden Euro gingen dabei in die neuen Bundesländer.
Wer entscheidet über das Geld?
- Drei verschiedene Gremien steuern die EIB:
- Der Rat der Gouverneure
- Der Verwaltungsrat
- Das Direktorium
Der Rat der Gouverneure besteht aus 25 von den Mitgliedstaaten entsandten Ministern, meist sind dies die Finanzminister. Geleitet wird das Gremium derzeit von Pedro Solbes, dem spanischen Finanzminister und ehemaligem EU-Währungskommissar. Er bestimmt mit seinen europäischen Kollegen über die allgemeinen Richtlinien der Kreditpolitik der EIB.
| Gremium | Aufgaben |
| Rat der Gouverneure | Bestimmt allgemeine Richtlinien der Bank. Genehmigt die Jahresbilanz. Entscheidet über Kapitalerhöhungen und Projekte außerhalb der EU Bestellt Verwaltungsrat und Direktorium. |
| Verwaltungsrat | Entscheidet über Vergabe von Darlehen und Bürgschaften sowie die Aufnahme von Anleihen. |
| Direktorium | Führt als Exekutivorgan die Vorgaben durch. |
Der Verwaltungsrat besteht aus 26 Mitgliedern - eines aus jedem der 25 Mitgliedstaaten und ein Vertreter der Europäischen Kommission. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden von den Mitgliedstaaten benannt und vom Rat der Gouverneure für fünf Jahre bestellt. Eine Wiederwahl ist möglich. In den Sitzungen des Verwaltungsrats führt der Präsident der Bank, seit Januar 2000 der Belgier Philippe Maystadt, den Vorsitz.
Der Verwaltungsrat entscheidet eigenverantwortlich über die Vergabe von Darlehen und Bürgschaften sowie die Aufnahme von Anleihen. Dabei ist er ausschließlich der Bank verantwortlich. Berücksichtigt werden bei der Vergabe die Stellungnahmen der Kommission und des betreffenden Mitgliedslandes. Seit dem 1. Mai 2004 ist für Beschlüsse eine Mehrheit von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrats erforderlich, wobei diese Mitglieder mindestens 50% des gezeichneten Kapitals vertreten müssen.
Damit dem Verwaltungsrat ein breiteres Spektrum an Fachkenntnissen in bestimmten Bereichen zur Verfügung steht, kann er maximal sechs nicht stimmberechtigte Sachverständige aufnehmen. Da der Verwaltungsrat der EIB kein ständiges Gremium ist, erhalten seine Mitglieder keine Bezahlung von der Bank. Für jeden Sitzungstag des Verwaltungsrats (normalerweise zehn pro Jahr) erhalten die teilnehmenden Mitglieder ein Tagegeld von 600 €; darüber hinaus zahlt die Bank pro Tag pauschal 200 € für die Übernachtungskosten und erstattet Reisekosten.
Das Direktorium der EIB besteht aus neun Mitgliedern und dem Präsidenten der Bank. Alle zehn arbeiten auf Vollzeitbasis. Die Mitglieder des Direktoriums sind ausschließlich der Bank verantwortlich. Sie werden vom Rat der Gouverneure auf Vorschlag des Verwaltungsrats für sechs Jahre bestimmt; auch ihre Wiederwahl ist zulässig.
Das Direktorium ist das Exekutivorgan der EIB, wobei alle wichtigen Entscheidungen gemeinschaftlich getroffen werden. Es nimmt unter Aufsicht des Präsidenten der Bank und der Kontrolle des Verwaltungsrats die laufenden Geschäfte der Bank wahr, bereitet die Entscheidungen des Verwaltungsrats vor und sorgt für ihre Umsetzung.
Seit Beginn der Tätigkeit der Bank entsprechen die Bezüge der Mitglieder des Direktoriums denen der Vizepräsidenten der Europäischen Kommission. Und der Präsident der EIB erhält so viel Geld wie José Manuel Barroso, der Präsident der Europäischen Kommission.
Erstveröffentlichung am 29.3.2005
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