DAS DSCHUNGELBUCH

  • Christiane von Hahn
 

Die Anti-Betrugsbehörde der EU (OLAF)

Jahr für Jahr geht der Europäischen Union sehr viel Geld durch rechtswidrige Handlungen verloren, allein mehrere Milliarden Euro durch Agrarbetrug. Doch den finanziellen Interessen der EU wird nicht nur von außen, sondern ebenso aus den eigenen Reihen Schaden zugefügt.

    • OLAF, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (Office européen de lutte antifraude) geht seit Mitte 1999 gegen alle Arten von Betrug innerhalb der EU vor. Es bekämpft Betrügereien von außen wie von innen. Diese Aufgabe umfasst:
    • die Aufdeckung und Verfolgung von Betrug im Zollbereich
    • die missbräuchliche Verwendung von Subventionen
    • Steuerhinterziehung (soweit sie sich auf den Gemeinschaftshaushalt auswirkt)
    • die Bekämpfung von Korruption
    • sonstige Gesetzesverstöße, die die Gemeinschaft schädigen.

    Seine Ermittlungen startet OLAF oft nach Hinweisen von außen, sei es durch einen Mitgliedstaat, eine EU-interne Behörde oder einzelne Personen. Der Direktor kann aber auch selbst die Initiative ergreifen und eine Untersuchung anstoßen.

    Funktional löste OLAF die Einheit für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung (UCLAF) ab. Der Skandal um die Santer-Kommission hatte jedoch gezeigt, dass UCLAF als Betrugsbekämpfungsbehörde nicht viel taugte. Sie bestand aus Kommissionsmitgliedern, war damit absolut nicht unabhängig und seine Betrugsbekämpfung alles andere als wirksam.

    OLAF ist nun zwar Teil der Kommission und dort organisatorisch dem Bereich Haushalt der litauischen Kommissarin Dalia Grybauskaite zugeordnet. Dies beeinträchtigt jedoch OLAFs Unabhängigkeit nicht. Die Mitarbeiter von OLAF sind in keinem anderen Organ der EU tätig und weder Dalia Grybauskaite, noch die Präsidenten der Kommission oder des Parlaments haben Kompetenzen oder Rechte innerhalb der Betrugsbekämpfungsbehörde.

    Die Legitimation zur Schaffung einer solchen Behörde ist in Art. 280 Abs. 4 EGV zu finden. Dort heißt es: "Zur Gewährleistung eines effektiven und gleichwertigen Schutzes in den Mitgliedstaaten beschließt der Rat [...] die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Betrügereien, die sich gegen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft richten. Die Anwendung des Strafrechts der Mitgliedstaaten und ihre Strafrechtspflege bleibt von diesen Maßnahmen unberührt."

    Tätigkeitsberichte

    Wer sich im Detail für die Arbeit von OLAF im letzten Jahr interessiert, sei auf die Tätigkeitsberichte verwiesen. Ebenfalls einmal pro Jahr (allerdings zum Jahresende) erstellt die Kommission einen auf OLAF bezogenen Jahresbericht, der besonders auf die flankierenden und grundlegenden Maßnahmen eingeht, welche die Mitgliedstaaten zur Unterstützung von OLAF ergriffen haben.

    Veröffentlicht am 17.8.2000

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