DAS DSCHUNGELBUCH

  • Christiane von Hahn
 

Externe Ermittlungen von OLAF

Externe Untersuchungen machen den Großteil der Ermittlungen aus. Wenn beim europäischen Rechnungshof der Verdacht auf Betrug in der sogenannten externen Finanzkontrolle aufkommt oder OLAF von anderer Seite auf einen Betrugsverdacht aufmerksam gemacht wird, startet OLAF seine Arbeit. Diese Kontrolltätigkeit erstreckt sich ausschließlich auf Ermittlungen, die Verfolgung der Betrüger und der Prozess ist dagegen Ländersache.

OLAF hat das Recht, in den einzelnen Mitgliedstaaten, in denen bei Firmen oder Behörden der Betrugsverdacht aufkommt Untersuchungen durchzuführen. Dabei muss es sich selbstverständlich an das im Mitgliedsstaat geltende Recht halten. Die Mitgliedsländer der EU sind zur Kooperation mit OLAF verpflichtet. Wenn nötig, steht den Ermittlern von OLAF auch die Polizei zur Verfügung, um die nötigen Ermittlungsschritte einleiten zu können..

Zu Untersuchungszwecken dürfen sich die Kontrollen der OLAF-Ermittler auf Bücher, Bankkontoauszüge, Haushalts- und Buchungsbelege, EDV-Daten usw. erstrecken. Zu Beweissicherung dürfen von all diesen Belegen Kopien angefertigt oder Stichproben entnommen werden. Kann OLAF diese Sicherungsmaßnahmen nicht selber ergreifen, ist das jeweilige Land dazu verpflichtet, diese Aufgabe zu übernehmen.

Die Ergebnisse werden dann an die nationalen Behörden weitergegeben. Das heißt, der Generaldirektor von OLAF unterrichtet die Justizbehörden des zuständigen Mitgliedstaates über Betrügereien gegen die EU und das Amt ist verpflichtet, die Untersuchungen gegebenenfalls den Prozess ohne Unterbrechung und zügig durchzuführen.

Die Schwierigkeiten in der Praxis

Das hört sich in der Theorie gut an, doch die Realität sieht etwas anders aus: Es ist zunächst allgemein sehr schwer für OLAF, effektiv an der Schnittstelle von 15 Rechtsystemen zu arbeiten. Nach "Mr. OLAF" Franz-Hermann Brüner, hat die Behörde in erster Linie Koordinationsfunktion und startet die Ermittlungen. Um die Ermittlungen von OLAF in den Mitgliedsländern zu unterstützen und die Vergehen zu ahnden, braucht es aber eine bessere Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften der einzelnen Mitgliedsländer und einheitliche juristische Verfahren beispielsweise in der Beweissicherung.

Doch das Interesse der Mitgliedsstaaten ist gering: Erst vier der 15 Mitgliedstaaten (Deutschland, Finnland, Österreich und Schweden) haben die bereits 1995 getroffene Vereinbarung zur wirksamen Bekämpfung des Betrugs ratifiziert. Dadurch ist es schwierig, Verstöße zum Nachteil der EU zu verfolgen, denn kein Land will sich in diesem Bereich so recht verantwortlich fühlen. Vergehen gegen den Gemeinschaftshaushalt der EU werden, wenn überhaupt, nur äußerst gering geahndet.

Bei der Betrugsbekämpfung ist im Grunde jeder EU-Bürger angesprochen. Über eine sogenannte grüne Telefonnummer, kann jeder EU-Bürger, der von betrügerischen Handlungen zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts erfährt, diese Informationen direkt und anonym an OLAF übermitteln. (grüne Telefonnummer aus Deutschland: 0800-1820595)

 Erstveröffentlichung am 17.8.2000

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