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DAS DSCHUNGELBUCH

  • Christiane von Hahn
 

Interne Ermittlungen von OLAF

Interne Ermittlungen werden von OLAF dann in Angriff genommen, wenn in Organen und Behörden der EU der Verdacht über Machenschaften zu Lasten des europäischen Gemeinschaftshaushalts besteht oder ein einzelner Angestellter der EU schweres Fehlverhalten bei der Ausübung seiner Arbeit an den Tag legt.

Dabei ist OLAF nur für Behörden und Einrichtungen zuständig, die auch vom Gemeinschaftshaushalt der EU finanziert werden. Die Europäische Zentralbank und die Europäische Investitionsbank beispielsweise verfügen über eigene Finanzmittel. Durch ihre rechtlich abgesicherte Autonomie sind sie vollständig von internen Untersuchungen durch OLAF ausgenommen.

Doch alle anderen Organe und Behörden, die aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert werden, können von OLAFs Untersuchungen betroffen sein.

Die internen Untersuchungen von OLAF sind als eine Art Voruntersuchung zu sehen. Sie sind darauf gerichtet, Tatsachengrundlage zu liefern, um einen Prozess oder ein Disziplinarverfahren am den Europäischen Gerichtshof in die Wege zu leiten.

Gemäß der Untersuchungsverordnung von OLAF haben die Bediensteten des Amtes ohne Voranmeldung Zugang zu sämtlichen Informationen und Räumlichkeiten; sie können von Dokumenten aller Art Kopien für sich anfertigen oder diese notfalls sicherstellen. Alle Amtsträger und Bedienstete der EU sind zur Kooperation mit dem Amt verpflichtet.

Schwierigkeiten in der Praxis

So einfach ist es aber nur in der Theorie und auch mit der Kooperationsbereitschaft ist es nicht so weit her. Obwohl die Kommission unter Romano Prodi sich als Ziel gesteckt hat, die "Erblasten" aus der Santer-Kommission abzuschütteln und den Ruf der Kommission wieder herzustellen, behandelt auch sie OLAF eher ablehnend. Gerade die oben beschriebenen Befugnisse wurden EU-intern teilweise als "Stasi-Methoden" verurteilt. Doch diese sind unumgänglich, da in früheren Zeiten wiederholt in Nacht und Nebel-Aktionen Beweismaterial vernichtet wurde, für dessen Rekonstruktion die Betrugsbekämpfungsbehörde Jahre benötigte.

Mitteilungspflicht

Für Beamte und Bedienstete der Parlamentsverwaltung wie auch für Abgeordnete gilt eine Mitteilungspflicht über Verletzungen zum Schaden der Europäischen Gemeinschaft. Dabei wenden sie sich entweder direkt an OLAF oder unterrichten den Parlamentspräsidenten, der wiederum die Mitteilung über mögliche Pflichtverletzungen an OLAF weiterleitet.

Aber bei welchen Aktionen ist ein EU-Angehöriger zur Mitteilung verpflichtet? Immer dann, wenn dienstliche mit persönlichen Interessen vermischt, beispielsweise bei der Annahme von Vergünstigen über Regelungen betreffend Unternehmensbeteiligungen, bei Nebentätigkeiten sowie Erwerbstätigkeiten von Ehegatten oder bei Verschwiegenheitspflichten.

 Erstveröffentlichung am 17.8.2000