In eigener Sache

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Zehn Jahre haben wir versucht, für Sie einen Pfad durch den EU-Dschungel zu schlagen. Jetzt ist er uns über den Kopf gewachsen und wir stellen das Magazin ein.

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Impressum

DAS DSCHUNGELBUCH

  • Christiane von Hahn
 

Die Kompetenzen von OLAF

  • Mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung ist eine unabhängige Untersuchungsbehörde geschaffen worden, deren Ermittlungsbefugnisse denen eines Staatsanwalts ähneln.
  • Die Arbeit von OLAF besteht im wesentlichen auf zwei Arten von Untersuchungen:
  • interne Ermittlungen
  • externe Ermittlungen

Den Großteil der Untersuchungen führt OLAF außerhalb der EU-Organe, das heißt in den einzelnen Mitgliedsstaaten durch. Doch auch innerhalb der EU-Organe kann OLAF Untersuchungen starten.

OLAF ist jedoch nicht ausschließlich als Ermittlungsbehörde konzipiert. In Fortführung der Aufgaben von UCLAF hat es auch Beratungs- und Kooperationsaufgaben. Das Ziel ist eine effiziente Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Betrugsbekämpfung. Des weiteren soll es neue Methoden zur Betrugsbekämpfung konzipieren.

OLAF selbst präsentiert sich auf seiner Webseite dann auch nicht in erster Linie als Überwachungsbehörde, sondern vielmehr als "Partner und Dienstleister" der europäischen Organe, mit eigenen leicht pathetischen Worten als "Motor eines Europas der Legalität gegen die Internationale des Verbrechens zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts."

OLAF verfügt bei der Durchführung von Ermittlungen über volle Unabhängigkeit. Es befindet sich zwar innerhalb der Verwaltungsstruktur der Kommission, muss aber von keiner Behörde Weisungen entgegennehmen und befolgen.

Diese Unabhängigkeit soll die Objektivität der Untersuchungen garantieren. Dies ist insbesondere deshalb gefordert, weil gerade auch Mitarbeiter der Kommission selbst von den Untersuchungen betroffen sind.

Hinsichtlich seines Untersuchungszwecks und der Art und Weise der Untersuchungen hält sich OLAF an europarechtliche Grundlagen und muss dem Überwachungsausschuss regelmäßig Rechenschaft ablegen. Jede von OLAF geführte Untersuchung wird mit einem Bericht beendet, der im Falle eines Prozesses auf nationaler Ebene oder einem Disziplinarverfahren Beweiswert hat.

Erstveröffentlichung am 17.8.2000