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DAS DSCHUNGELBUCH

  • Georg Pfeiffer
 

Der Europäische Rechnungshof (ERH)

Häufig ist in kritischen Schlagzeilen über das Finanzgebaren der Europäischen Union von Verschwendung, Veruntreuung und fehlgeleiteten Subventionen die Rede. Als "Buchhalter Europas" ist es die Aufgabe des Europäischen Rechnungshofes, Unrechtmäßigkeiten und Missbrauch in diesen Bereichen aufzudecken und zur Sprache zu bringen.

Der in der Öffentlichkeit wenig bekannte Rechnungshof spielt als finanzielles Gewissen der Union in der Haushaltspolitik eine wichtige Rolle. Dennoch steht er im Schatten des Europäischen Parlaments und der Kommission, da er kein Recht sprechendes Organ ist und keinerlei Sanktionen verhängen kann. Trotz fehlender Kompetenzen bei Haushaltsbeschlüssen lässt man es sich in Luxemburg nicht nehmen, die mangelhafte Haushaltsführung, wie z.B. in der Agrar- und Verkehrspolitik, massiv zu kritisieren und Reformen zu fordern.

Dabei ist der Europäische Rechnungshof keineswegs ein stummer Zeuge der zum Teil abenteuerlichen Verschwendung von Finanzmitteln. Auf der Website des Hofes ist es jedem EU-Bürger mit Internetanschluss möglich, die kompletten Jahresberichte ab 1977 einzusehen.

(Ganz kurze) Geschichte des ERH

Der Europäische Rechnungshof wurde 1975 von den damaligen EG-Mitgliedstaaten als Kontrollausschuss ohne Organcharakter gegründet und war ursprünglich für die Änderung bestimmter Finanzvorschriften zuständig. Die Notwendigkeit eines unabhängigen Rechnungshofes ergab sich erst, als die Europäische Gemeinschaft ab dem 1. Januar 1980 erstmals einen eigenen, von den Mitgliedstaaten unabhängigen, Haushalt führte. Im Zuge des Vertrages über die Europäische Union von 1992 wurde in Maastricht der Rechnungshof in den Rang eines Hauptorgans der EU erhoben.

Veröffentlicht am 27.7.2000