- Georg Pfeiffer.
DAS DSCHUNGELBUCH

Die Berichte des Rechnungshofes
Laut EG-Vertrag muss der Rechnungshof seinen Jahresbericht zusammen mit den Antworten der überprüften Organe im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichen.
Diese Jahresberichte, Sonderberichte zu Themen von besonderem Interesse, Stellungnahmen des Hofes und die Tagesordnung können, in sämtlichen Unionssprachen übersetzt, auch über die Website des Hofes abgerufen werden.
Der jeweilige Jahresbericht ist in der Regel in zwei Tätigkeitsberichte unterteilt:
- 1. Im Bericht über den Gesamthaushaltsplan stehen die kommentierten Zahlen für die folgenden Bereiche:
- Eigenmittel (Einnahmen aus Zöllen und Steuern)
- Gemeinsame Agrarpolitik (sie macht 47% des Haushalts aus)
- Strukturmaßnahmen (diese Fonds umfassen 40%)
- Interne Politikbereiche (Verkehr, Bildung, Umwelt, Kultur etc.)
- Externe Politikbereiche (Entwicklungshilfe, GASP etc.)
- Heranführungshilfe (Programme für Rest-Europa, wie Phare)
- Verwaltungsausgaben (Gehälter, Infrastruktur der EU-Organe)
- Finanzinstrumente und Bankaktivitäten (Darlehen, Garantien)
- 2. Abgeschlossen wird der Bericht durch die
- Zuverlässigkeitserklärung der Rechnungsführung
Der zweite Tätigkeitsbericht befasst sich mit den verschiedenen Europäischen Entwicklungsfonds. Ergänzt werden beide Berichte durch die jeweiligen Antwortschreiben der Organe.
Neben den Jahresberichten über den Gesamthaushalt ist der Rechnungshof zudem verpflichtet, separate Jahresberichte über bestimmte Gemeinschaftseinrichtungen und Gemeinschaftstätigkeiten zu erstellen. Darunter versteht man zum Beispiel Jahresberichte zur EGKS, Euratom und europäischen Stiftungen und Schulen.
Sonderberichte werden im Hinblick auf spezielle Programme und Beihilfen, wie z.B. den Wiederaufbau im ehemaligen Jugoslawien, den Bau eines neuen Plenarsaals in Straßburg oder die Auswirkungen der Reform auf den Getreidesektor veröffentlicht. Der Umfang dieser Berichte liegt bei etwa 20 Seiten. Wie auch zu den Jahresberichten gibt der Rechnungshof hierzu Kurzberichte bzw. Kurzinformationen heraus, die das komplexe Zahlenwerk in wenigen Seiten zusammenfassen und einen guten Überblick verschaffen.
Die Stellungnahmen des Rechnungshofes sind nicht alle im Amtsblatt veröffentlicht. In diesen Dokumenten, die meist zwischen drei und zehn Seiten umfassen, äußert sich der Rechnungshof über bestimmte Entwürfe, Vorschläge und auch Entscheidungen der anderen Organe. So werden hier Verordnungsvorschläge für die Agenda 2000 oder der Vorschlag für die Schaffung einer Agentur für den Wiederaufbau im Kosovo diskutiert.
Veröffentlicht am 27.7.2000
Service zum Artikel
Links innerhalb europa-digital
- Die Kompetenzen des Rechnungshofs
- Die Zusammensetzung des Rechnungshofs
- Die Zentralbank
- Die Anti-Betrugsbehörde
Links ins Internet
Anzeige
Sprung zum Artikelanfang.
