- Georg Pfeiffer.
DAS DSCHUNGELBUCH

Die Kompetenzen des Rechnungshofs
Was bzw. wen kontrolliert der ERH?
Die wichtigste Aufgabe des Europäischen Rechnungshofes ist die (nachträgliche!) Prüfung der Rechnungsführung aller Zahlungsvorgänge der EU und ihrer Organe. Das heißt, der Rechnungshof überprüft alle Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union und sucht nach Unstimmigkeiten und juristischen Formfehlern. Dabei hat er das Recht, sämtliche Rechnungsunterlagen aller europäischen Institutionen, Einrichtungen und Personen einzusehen, die Gemeinschaftsmittel verwalten bzw. erhalten.
- Die Verwendung der Haushaltsmittel wird hierbei untersucht auf
- Ordnungsmäßigkeit
Im Umgang mit Haushaltsmitteln müssen organisatorische Anforderungen bei der Rechnungsführung und Statistik (Erfassung, Bearbeitung, Nachweisführung) beachtet werden - Rechtmäßigkeit
Einnahmen und Ausgaben müssen in Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften (spezielle Vereinbarungen, Abkommen und Verträge) sein, im besonderen mit Haushaltsplan und Haushaltsordnung - Wirtschaftlichkeit
Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ist es wichtig, in welchem Umfang und zu welchem Preis Ressourcen eingesetzt und Ziele erreicht wurden. Der ERH untersucht, ob die Mittel tatsächlich für die Verwendungen eingesetzt wurden, für die sie geplant waren.
Die anderen EU-Organe sind verpflichtet, Änderungen der Haushaltsordnung beim ERH zu melden. Auch private Unternehmen (bis zum einfachen Bauerhof), die EU-Subventionen beziehen, unterstehen der Prüfungsaufsicht des Rechnungshofes.
Da die Ausführung des Gesamthaushaltes der EU dem Europäischen Parlament unterliegt, arbeitet der Rechnungshof eng mit diesem zusammen. Jeweils zum 30. des folgenden Jahres legt der Rechnungshof seine Ergebnisse in einem Jahresbericht dem Parlament vor. Er kann auch aus eigener Initiative jederzeit Sonderberichte vorlegen und zu bestimmten Fragen Stellung beziehen.
Kommt es bei der Überprüfung zu Beanstandungen, wird je nach Fall, die Kommission, die einzelnen Mitgliedsländer (nationale Gerichte und Polizei) oder aber die EU-interne Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF informiert.
Aber die Prüfer des ERH müssen nicht ausschließlich Papiere durchsehen. Neben Rechnungsbelegen und Zahlen werden in einzelnen Fällen auch konkrete Projekte, wie der Bau einer Brücke oder die Zerstörung einer Waffenfabrik, inspiziert, die mit EU-Mitteln durchgeführt wurden.
Veröffentlicht am 27.7.2000
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